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Konzepte und Kriterien

Notfalls gerichtlich gegen Provisionsdeckelung

27. Oktober 2011 - Problemfelder wie die geplante Provisionsdeckelung machte der BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute zum Auftakt der 15. DKM - gestern in Dortmund - öffentlich. Zu kritischen Worten nennte der BVK aber auch praktikable Gegenargumente.

Baustellen für die Vermittlerschaft an allen Ecken und Enden: Während auf Bundesebene das Urteil des Frankfurter Verwaltungsgericht das Provisionsabgabe-Verbot gekippt wird (siehe Bericht an anderer Stelle dieser Ausgabe), wehren sich Vermittler, Berater und die meisten Vertriebsexperten beim Thema Provisionsdeckelung ("Was spricht gegen eine Provisionsdeckelung?") gegen drakonische Maßnahmen, mit der der Gesetzgeber ein weiteres Ausufern verhindern sollte. Das ruft die Lobby der Versicherungskaufleute im Außendienst, die auch für freie Vermittler und Makler spricht, den BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (www.bvk.de), auf den Plan. „Mit aller Entschiedenheit", so sagte gestern BVK-Präsident Michael H. Heinz bei einem Pressegespräch während der Fachmesse DKM (www.die-leitmesse.de), richte man sich gegen die gesetzgeberischen Eingriffe in die Verdiensthöhen seiner Berufsgruppe, wie sie in dem Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittlerrechts (BT-Drucksache 17/6051) geplant sind ("Vermittler lehnen Kürzen der Provisionen strikt ab"). Der Gesetzgeber soll einem Entwurf zufolge die Vergütungen von Versicherungsvermittlern ab April 2012 bei privaten Kranken- und Lebensversicherungen auf durchschnittlich neun Monatsbeiträge begrenzen. Die Stornohaftung soll von einem auf fünf Jahre verlängert werden.

Michael H. Heinz und Dieter Knörrer „Das stellt nicht nur einen tiefen Einschnitt in die Grundrechte freier Vertragspartner dar, sondern stellt eine ganze Berufsgruppe unter einen Generalverdacht", kritisiert BVK-Präsident Michael H. Heinz (im Foto rechts hier mit DKM-Chef Dieter Knörrer links). Bezüglich der geplanten gesetzlichen Deckelung sagte Heinz weiter: „Wir wissen im Unterschied zu Bankern und Hedgefonds, dass unangemessen hohe Provisionen eher zu Vertrags-Stornierungen führen und damit zum Verlust des Provisions-Anspruchs. Es ist ungeheuerlich, dass in einer Marktwirtschaft, insbesondere in einem Wirtschaftsbereich, der äußerst geringe Beschwerde-Quoten der Verbraucher kennt, der Gesetzgeber überflüssigerweise regulatorisch eingreift."

Ungewöhnlich sei der gesetzliche Schnellschuss, so Heinz, weil das deutsche Recht gesetzliche Regelungen für Verdiensthöhen nur bei verkammerten Berufen kennt, wie etwa bei Ärzten, Architekten, Rechtsanwälten, Steuerberatern und anderen, denen hoheitliche Aufgaben übertragen worden sind. Innerhalb einer freien und sozialen Marktwirtschaft sollten sich nach Ansicht des BVK die Vergütungssätze nach Angebot und Nachfrage sowie nach den Regeln des Wettbewerbs bilden und nicht nach staatlicher Vorgabe.

Der BVK-Präsident mutmaßt, dass „die Strukturvertriebe" an den Provisionsexzessen in der Branche schuld seien: "Der Sündenfall der Branche geschah in den 80-er Jahren mit den Strukturvertrieben." Auch bisher sind die Kunden bereits ausreichend vor zu hohen Provisionen geschützt, macht Heinz deutlich. „Denn schon seit 2008 müssen Kunden nach dem Versicherungs-Vertrags-Gesetz (VVG) die Kosten des Vertragsabschlusses, in der auch die Vermittlerprovision enthalten sei, auf Euro und Cent mitgeteilt werden. „Die Verbraucher können also vergleichen, bei welchem Versicherungsunternehmen sie die höchsten oder die geringsten Kosten zu zahlen haben. Auf die Gesamtkosten kommt es an, nicht auf eine weitere gesetzliche Gängelung von Versicherungsvermittlern."

Wenn der Gesetzgeber seine Pläne in Sachen Provisionsdeckelung umsetzen werde, will der BVK-Präsident für seinen Verband dagegen vor Gericht ziehen. "Wir lassen doch eine Branche nicht diskriminieren, weil es einige schwarze Schafe gibt."

„Die privaten Krankenversicherer haben versagt"
Zu Provisionsexzessen war es zuletzt in der privaten Krankenversicherung gekommen, heißt es. Einige Anbieter - alles Mitglieder im PKV Verband der privaten Krankenversicherung (www.pkv.de) - sollen demnach Vermittlern bis zu 18 Monatsbeiträgen an Provisionen vergütet haben, wenn Neukunden akquiriert worden waren. Laut Michael Heinz handele es sich hier um ein Versagen der privaten Krankenversicherer, die nun auch gefordert seien, wieder die Marktverhältnisse angemessen in den Griff zu bekommen. Heinz macht deutlich, dass per gesetzlichem Erlass noch längst nicht die Provisionsprobleme vom Tisch seien. Da ließen sich immer noch irgendwelche Schlupflöcher finden. Heinz lässt durchblicken, dass es hier sicher „kreative Modelle" gebe, die von zwei Versicherungsunternehmen auch bereits angedeutet worden seien. Mehr will der BVK-Präsident dazu aber jetzt nicht sagen, - außer: "Wenn ein Vermittler mit einem Versicherer eine Courtage-Vereinbarung schließt, ist das allein unsere Sache."

Gerald Archangeli Neues Portal zur Berufsehtik
Nicht nur bei dem Problemkreis „Provisionsdeckelung" bringt sich der BVK vehement ein, sondern auch an anderer Stelle, wenn es um die Berufsethik geht. In Kürze will der BVK mit einem neuen Internet-Portal online gehen, das derzeit als Projekt „der ehrbare Kaufmann" entwickelt wird. „Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute gestaltet aktiv und zukunftsfest die Berufsethik. Deshalb initiiert die berufsständische Vertretung aller Versicherungsvermittler in Deutschland das künftige Portal", sagte BVK-Vizepräsident Gerald Archangeli (Foto) im Gespräch mit Journalisten. Statt nach dem Gesetzgeber zu rufen wie andere Verbände, setze der BVK auf die Eigenverantwortung seiner Mitglieder und des Berufsstandes.

Dortmunder Erklärung?
Noch bevor sich die Pforten zur 15. DKM in Dortmund am Mittwoch geöffnet hatten, wurde verschiedenen Entscheidern in Versicherungsunternehmen und vor allem in der freien Maklerschaft eine so genannte „Dortmunder Erklärung" zugespielt. Ursächlich hatten Vorstände, die das Vertriebsressort in ihren Unternehmen verantworten in nicht bindenden Gesprächen erörtert, dass ein Kodex zur Zusammenarbeit von Versicherungsunternehmen mit Makler- und Vermittler-Pools sinnvoll sei. Ein erster schriftlicher Entwurf dazu wurde von bestimmten Kreisen als unterschriftsreif an die Adresse einiger Makler lanciert, die sich dadurch wiederum von den Versicherern unter Druck gesetzt sahen und lautstark diesen Kommunikationsstil bemängelten.

Inhaltlich - so wurde kolportiert - würden sich die Versicherer mit ihrer Unterschrift unter diese „Dortmunder Erklärung" ab 2012 dazu verpflichten, nur noch mit Vermittler-Pools zusammenzuarbeiten, die sich an bestimmte Richtlinien halten.

 

Einer der Kernsätze lautete etwa: „Pools und wirtschaftlichen Vereinigungen (im folgenden PWV) legen ihre Eigentümerverhältnisse vollständig, laufend und zeitnah offen. Auch stille Beteiligungen und direkte/indirekte Engagements und/oder die Finanzierung der PWV und ihrer wesentlichen Eigentümer durch Produktanbieter fallen unter dieses Transparenzgebot. Die Satzung der PWV muss in allen Teilen und mit allen Nachträgen und Nebenvereinbarungen dargelegt werden." (Anmerkung der Redaktion: Es ist müßig, hier alle sieben Kernpunkte der ‚Pseudo-Dortmunder Erklärung' zu wiederholen, weil die angeblichen Initiatoren auf der Seite der Versicherer den bereits kursierenden Wortlaut noch längst nicht abschließend behandelt wissen wollte.

 

Dietmar Bläsing Dietmar Bläsing (Foto), Vertriebs-Vorstand beim Volkswohl-Bund (www.volkswohl-bund.de) ließ beispielsweise gestern auf der DKM durchblicken, dass er in der Tat einen Modus finden wollte, wonach Kodexähnlich Versicherer und Pools sich eine Art ehrenwörtliches Versprechen im offenen Zusammenarbeiten geben wollten. Bläsing war dann genauso überrascht wie andere Versicherer, als er die zunächst noch nicht weiter manifestierten Anregungen aus einigen Gesprächen nun als offizielle „Dortmunder Erklärung" offeriert bekam. „Ich werde hier nun nicht mehr initiativ. Wir werden beim Volkswohl Bund unsere Pläne und Ziele in der Zusammenarbeit mit Makler-Pools allein weiter verfolgen." Man wolle nun abwarten, wie sich die Dinge in der Branche entwickeln, werde aber jetzt nächste Schritte allein weiter vornehmen.

„Der BVK hat einen Kodex von zehn Kaufmanns-Tugenden definiert, die der Vermittler, der unserem Selbstverständnis entspricht, im täglichen Handeln kultiviert. Dabei ist das Leitbild des seit Jahrhunderten erfolgreichen „ehrbaren Kaufmanns" das Ziel unserer Bemühungen. Es ist untrennbar mit den drei Bausteinen Qualifikation, Kaufmanns-Eigenschaft und Ethik verbunden", ergänzte BVK-Präsident Heinz.

Der BVK setzt den Angaben zufolge „mit der stärkeren Besinnung auf die Tugenden des ‚ehrbaren Kaufmanns' einen deutlichen Kontrapunkt zu den aktuellen und den geplanten zusätzlichen gesetzlichen Regulierungen, dem sich deutlich abzeichnenden demografisch bedingten Nachwuchsproblem und der durch einzelne Exzesse resultierenden pauschalen Kritik an den Angehörigen des Berufsstandes."

Die zehn Tugenden des „ehrbaren Kaufmanns" korrespondieren den Angaben zufolge eng mit dem schon vor Jahren verabschiedeten Leitbild und Grundsatzprogramm des BVK, das einer verbraucherorientierten Berufsethik entspricht. Denn für die im BVK organisierten Versicherungsvermittler, die Einfirmenvertreter, Mehrfachagenten und Makler sind, habe die vertrauensvolle Absicherung ihrer Kunden höchste Priorität: „Der ehrbare Kaufmann berät seine Kunden fair und an den individuellen Bedürfnissen ausgerichtet. Er erteilt den Kunden seinen Rat unabhängig von einem unmittelbaren Geschäftsabschluss."

Die BVK-Initiative wird in einer Kooperation mit der Berliner "Stiftung Ehrbarer Kaufmann" durchgeführt, die auch in einem weiteren Schritt die individuelle Einhaltung der Kaufmanns-Tugenden zertifizieren soll. In Kürze werde das Projekt mit einer eigenen Internetseite, auf der sich Vermittler den Kaufmannstugenden öffentlich verpflichten können, starten. „Sie sollen sich daran auch messen lassen und heben sich deutlich gegenüber anderen Vermittlern ab", ergänzt Michael Heinz. In weiteren Projektschritten sei dann auch die Einbindung von Versicherungsgesellschaften vorgesehen, die sich ebenfalls den Kaufmannstugenden verpflichten wollen.

Der BVK zählt rund 10.000 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvertreter und -makler sowie Bausparkaufleute als Mitglieder. Er vertritt über die Organmitgliedschaften der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen an die 40.000 Versicherungsvermittler und gilt damit als der größte deutsche Vermittlerverband. Im Jahr 2001 feierte der BVK sein hundertjähriges Bestehen. (eb-db / www.bocquel-news.de)

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