24. Oktober 2011 - Der Begriff der „Provisions-Exzesse" bei Vermittlern privater Krankenversicherungen macht die Runde. Der Bundestags-Finanzausschuss berät derzeit über eine Begrenzung von Vermittlerprovisionen. Das begrüßt der Verband der Privaten Krankenversicherung.
„Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) begrüßt die Absicht des Gesetzgebers, eine Begrenzung der Vermittlerprovisionen zu schaffen, um Übertreibungen wirksam zu verhindern. Eine Regulierung durch die Branche selbst ist aus kartellrechtlichen Gründen nicht möglich. Alle Beteiligten sehen aber, dass man im Interesse des Verbraucherschutzes Übertreibungen vermeiden muss. Dies gilt vor allem für Fehlanreize - beispielsweise bei den so genannten Umdeckungen, soweit der Unternehmenswechsel nicht im Interesse des Versicherten erfolgt", sagt Volker Leienbach (Foto), Direktor des PKV Verbandes der Privaten Krankenversicherung (www.pkv.de).
Seit Monaten müssen sich immer wieder private Krankenversicherer und auch Vermittler Vorwürfe gefallen lassen, nach denen nicht die Qualität der zu vermittelnden Krankenversicherung, sondern das überaus lukrative Provisions-Versprechen von bis zu 18 Monats-Beiträgen für den Abschluss entscheidend sei ("Mit staatlicher Hilfe gegen Provisions-Exzesse").
Die PKV unterstützt nun laut Volker Leienbach die vorgeschlagene Stornohaftungszeit von 60 Monaten. Diese Regelung würde zu einer spürbaren Minderung der Abschlusskosten führen und der Praxis der „Umdeckungen" durch Vermittler wirksam begegnen.
Die darüber hinaus vorliegenden Vorschläge zu einer gesetzlichen Deckelung der Provisionshöhe hält Leienbach allerdings nicht für ausgereift; sie würden zahlreiche Unklarheiten und Unstimmigkeiten aufweisen.
Gesetzgebungs-Vorschlag weicht beträchtlich vom Regelwerk ab
„Der vorliegende Gesetzgebungs-Vorschlag unterscheidet sich beträchtlich vom geltenden versicherungsrechtlichen Regelwerk. Er wird zu zahlreichen Abgrenzungs-Problemen führen", sagt der PKV-Direktor. Der Gesetzgeber müsse zudem sicherstellen, dass die Regulierung der Provision keine wettbewerbsverzerrende Wirkung entfalte. Die Regeln müssten im Hinblick auf die verschiedenen Vertriebswege wettbewerbsneutral sein. Besonders wichtig sei, dass im Interesse der Versicherten angesichts der im Grundsatz lebenslangen Absicherung in der PKV die fortdauernde persönliche Betreuung der Versicherten durch die Vermittler nicht beeinträchtigt werde. „Daher ist sicherzustellen, dass die für die Bestandspflege gezahlten Vergütungen nicht unter die Begrenzung der Abschlusskosten fallen", fügt Leienbach hinzu.
Schlicht unmöglich
Schlicht unmöglich sei nun aber auch eine kurzfristige Umsetzung zum 1. Januar 2012, denn die Regelungen greifen in bestehende Verträge ein und erfordern deren Anpassung, wobei eine Vielzahl von Vermittlungsvereinbarungen betroffen sei. „Weil die Abschlusskosten nach der Kalkulationsverordnung zu den maßgeblichen Größen für die Beitragskalkulation zählen, müssten überdies auch die Beiträge neu kalkuliert werden. Bis zum 1. Januar 2012 ist das alles objektiv nicht möglich", macht Volker Leienbach deutlich.
Gründlichkeit vor Schnelligkeit
Bei dieser extrem komplexen Gesetzes-Materie muss laut PKV Gründlichkeit vor Schnelligkeit gelten. „Sinnvollerweise sollte das Inkrafttreten parallel zur ohnehin bevorstehenden Umsetzung des Unisex-Urteils des EuGH zum Dezember 2012 erfolgen", meint Leienbach. Dann hätte der Gesetzgeber auch genügend Zeit für eine seriöse Beratung und handwerklich saubere Umsetzung der neuen Regeln, damit sie nicht ihr Ziel verfehlen und nicht ungewollt neue Risiken und Nebenwirkungen auslösen.
Kurzfristige Neuregelung könnte ins Leere laufen
Eine nicht ausgereifte, allzu kurzfristige Neuregelung könnte ins Leere laufen oder über das Ziel hinausschießen, sind sich die Fachleute sicher. Volker Leienbach: „Der PKV-Verband begrüßt grundsätzlich das mit der Gesetzesinitiative verfolgte Regelungsziel, fordert aber substanzielle Nachbesserungen sowie eine gründliche Beratung, die bei einem Inkrafttreten schon zum 1. Januar 2012 seriös nicht möglich ist." (eb / www.bocquel-news.de)
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