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Konzepte und Kriterien

Vermittler lehnen Kürzen der Provisionen strikt ab

29. September 2011 - Die deutschen Versicherungsvertreter lehnen eine gesetzliche Begrenzung der Vermittlungsprovisionen und - courtagen ab. In einer Stellungnahme erklären sie mit BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V., wo sie der Schuh drückt.

Provisionen BVK Provision für den Abschluss von substitutiven Krankenversicherungen auf sollen 8 Monatsbeiträge begrenzt werden, einschließlich sonstiger geldwerter Vorteile auf rund 8,8 Monatsbeiträge. Auslöser ist ein Entwurf des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de). Darin hat er unter anderem vorgeschlagen, die Vermittlerprovisionen in der privaten Kranken- und Lebensversicherung auf rund 8 Monatsbeiträge zu begrenzen.

In dem Entwurf des" Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts die Begrenzung der Vermittlerprovisionen in der privaten Kranken- und Lebensversicherung" vorgeschlagen. Danach soll die Provision für den Abschluss von substitutiven Krankenversicherungen auf 8 Monatsbeiträge begrenzt werden, einschließlich sonstiger geldwerter Vorteile auf rund 8,8 Monatsbeiträge.

Dieser plötzliche Vorstoß trifft auf heftige Kritik: In seiner Stellungnahme an den Finanzausschuss lehnt der BVK den Gesetzentwurf ab. Er verurteilt Provisionsexzesse, weist aber darauf hin, dass diese Exzesse nur wenige Unternehmen und Vermittler betreffen. Kreise gehen davon aus, dass die Politik mit der Gesetzesinitiative erneut den Eindruck erwecken möge, dass solche Exzesse in der Branche üblich seien. Im Übrigen bestehe bereits ein ausreichender Verbraucherschutz. Mit der VVG-Informationspflichtenverordnung muss schon heute der Versicherer den Kunden in Euro und Cent darlegen, wie hoch die Abschlusskosten in der Lebens- und Krankenversicherung sind.

Darüber hinaus sieht der BVK einen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit und einen Eingriff in den freien Wettbewerb. Die vollständige Fassung der BVK-Stellungnahme und der Gesetzentwurf können unter www.bvk.de/ eingesehen werden.

Michael H. Heinz „Der Gesetzesvorschlag unterstellt nicht nur, dass die Versicherungsvertreter unangemessen viel verdienen, er schürt auch das Misstrauen gegenüber einem ganzen Berufsstand", sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz (Foto). Die Versicherungsvertreter weisen darauf hin, dass es zwar in wenigen Fällen exzessiv hohe Vergütungen gibt, die ganz große Mehrheit der Vermittler jedoch eher eine zu geringe Provision von den Versicherungsunternehmen erhält. Als zu hoch empfundene Vergütungen gebe es aber in allen Wirtschaftzweigen, ohne dass der Gesetzgeber Begrenzungen einführe.

Die Versicherungsvertreter machten auch deutlich, dass gesetzlich vorgesehene verbindliche Gebührenordnungen nur in verkammerten Berufen wie beispielsweise bei Ärzten, Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern vorgesehen seien, also bei Berufen, denen hoheitliche Aufgaben zugewiesen seien. Das betreffe aber nicht die Versicherungs-Vermittler. (eb / www.bocquel-news.de)

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