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Konzepte und Kriterien

Kaffeeröster will weiter Versicherungen verkaufen

4. Februar 2013 - Tchibo bleibt beim Verkauf von Versicherungen hart. Der Kaffeeröster legt Revision gegen ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) ein, wonach sich die Online-Tochtergesellschaft Tchibo Direct gesetzwidrig verhalte, meldet „€uro am Sonntag".

KaffeetasseDie als "Röster-Rente" der Tchibo GmbH (www.tchibo.de) bekanntgewordene Police, die online zu haben war, ist längst passee. Doch kommt Tchibo in Sachen Versicherungen immer noch nicht aus den Schlagzeilen. Wie die Wirtschaftszeitung „€ am Sonntag" (www.finanzen.net) in ihrer jüngsten Ausgabe mitteilt, setzt Tchibo den Streit um den Versicherungsverkauf gerichtlich fort. „Kaffeeröster zieht vor den Bundesgerichtshof / Vorinstanzen sahen verbotene Vermittlung von Policen" heißt es in dem Wirtschaftsmagazin. Das Feilbieten günstiger Versicherungen beim Discounter im Supermarkt und auch über das Internet auf versicherungsfernen Portalen stört vor allem viele Versicherungs-Vertriebe ("Provisionsabgabeverbot: Kontroversen ohne Ende"). Vor allem, so heißt es, würde bei der Vermittlung über den Ladentisch die fachlich wichtige Beratung fehlen, die im Zuge der neuen Vermittler-Richtlinien längst Pflicht ist.

Es gab bereits ein Urteil, dass Tchibo den Vertrieb einer bestimmten Riester-Police untersagte. Nun legt der Kaffeeröster erneut Revision gegen ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) ein, wonach sich die Online-Tochtergesellschaft Tchibo direct GmbH beim Versicherungsverkauf gesetzwidrig verhalte.

Gegenüber der Wirtschaftszeitung „€ am Sonntag" erklärte eine Tchibo-Konzernsprecherin laut Vorabbericht, dass man sich an den Bundesgerichtshof wende (Az. 408 O 95/09). Vor dem OLG Hanseatisches Oberlandesgericht (www.justiz.hamburg.de/oberlandesgerich) sei es um die Frage gegangen, ob Tchibo Direct als Vermittler für Versicherungen oder lediglich als Tippgeber tätig war. Tippgeber haben keine gesetzlichen Vorschriften zu beachten, Vermittler müssen registriert sein und Mindestqualifikationen aufweisen. Das OLG und zuvor das Landgericht Hamburg sahen die Vermittlertätigkeit als gegeben an. Geklagt hatte der Düsseldorfer Verein „Wirtschaft im Wettbewerb". Tchibo Direct hatte die Kooperation mit dem Versicherer Asstel schon 2011 beendet, aber den Rechtsstreit fortgesetzt ("Die "Röster-Rente" von Tchibo hat ausgeriestert").

Auch anderen Unternehmen war in den vergangenen Jahren der Versicherungs-Vertrieb untersagt worden. So darf die Tierbedarfskette „Fressnapf" (www.fressnapf.de) keine Tierversicherungs-Policen mehr vermitteln, und die Discountmarktkette „Penny" hatte widerrechtlich Kinderunfallversicherungen verkauft ("Einmalige Verkaufsaktion").

Dem Vernehmen nach hatte Tchibo auch schon beim Vertrieb von Investmentfonds Probleme. 2009 wurde das Unternehmen wegen entsprechender Angebote abgemahnt und stellte daraufhin die Zusammenarbeit mit der Direktbank Comdirect (www.comdirect.de) ein.

Tippgeber oder Vermittler?
Vor dem Hanseatischen OLG ging es laut „Euro am Sonntag" um die Frage, ob Tchibo Direct als Vermittler für Versicherungen oder lediglich als Tippgeber tätig war. Tippgeber haben keine gesetzlichen Vorschriften zu beachten, Vermittler müssen dagegen registriert sein und bestimmte Mindestqualifikationen aufweisen. Das OLG und zuvor das Landgericht Hamburg sahen die Vermittlertätigkeit bei Tchibo als gegeben an. Geklagt hatte der Düsseldorfer Verein Wirtschaft im Wettbewerb. Tchibo Direct hatte die Kooperation mit dem Versicherer Asstel schon 2011 beendet. Den Rechtsstreit setzte der Kaffeeröster aber trotzdem fort. (eb / www.bocquel-news.de)

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