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Namen und Nachrichten

Die "Röster-Rente" von Tchibo hat ausgeriestert

20. Januar 2011 - Beim Kaffeeröster Tchibo sind die Versicherungs-Policen aus den Regalen verschwunden; die Kooperation mit dem Direktversicherer Asstel wurde beendet. Die Ursache sei ein verändertes Produkt-Spektrum und nicht der Druck der Versicherungsvermittler.

TchiboEine Riester-Rente bei Tchibo zu kaufen, ist jetzt "kalter Kaffee". Sie gibt es dort niht mehr. Vor Jahren - mit dem Tag, als Tchibo (www.tchibo) eine Vereinbarung mit der Asstel (www.asstel.de), dem Direktversicherer des Gothaer Konzerns (www.gothaer.de), für den Vertrieb von Riester-Renten-Policen über den Kaffeeröster eingegangen war, rissen Kritik und gerichtliche Auseinandersetzungen nicht ab. Jetzt hat Tchibo eigenen Angaben zufolge, den Verkauf der im Volksmund auch als „Röster-Rente" bekannten Riester-Police beendet.

Diese Entscheidung habe man wegen des Druckes aus der Vermittlerbranche gefällt, sondern weil man neuerdings eine andere Produkt-Philosophie verfolge. An die Stelle der Versicherungs-Produkte sollen Energie-Verträge treten.

Derzeit ist noch ein Gerichtsverfahren anhängig, in dem sich Tchibo mit Interessenvertretern der Finanzdienstleistungsbranche auseinandersetzt ("Für Kaffeeröster Tchibo ist Versicherungs-Verkauf tabu"). Man sei an einer grundlegenden Klärung der strittigen Sachverhalte interessiert und habe seine Position keineswegs geändert, sagte ein Tchibo-Sprecher.

Interessenvertreter der Finanzdienstleister auf Konfrontation mit Tchibo
Interessenvertreter der Finanzdienstleister sind indes der Auffassung, dass Tchibo mit seiner Vermittlertätigkeit gegen die seit 2007 geltenden, verbraucherschützenden Bestimmungen zur Versicherungsvermittlung verstoße.

Und so schreiben sich mehrere Finanzdienstleister und Interessenverbände aus der Branche den Tchibo-Rückzug auf ihre Fahnen. Im Mai 2010 hatte spielsweise der Finanzdienstleister-Verband AfW (www.afw-verband.de) erstinstanzlich vor dem Landgericht Hamburg erreicht, dass Tchibo ohne behördliche Erlaubnis keine Versicherungen und Investmentprodukte vermitteln darf. Was damals nicht absehbar war: Tchibo legte Berufung ein. Nun befindet sich das Verfahren aktuell vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (www.justiz.hamburg.de).

Kriterien zur Berechtigung des Versicherungs-Verkaufs fehlen
Stein des Anstoßes war die Vermittler-Richtlinie, nach der freie Versicherungsvermittler und Makler neben den Informationspflichten eine Qualifikation und Zertifizierung vorweisen müssen. Zudem müssen sie eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sowie eine entsprechende Registrierung nachweisen. Der Kaffeeröster Tchibo ist jedoch nicht im Versicherungsvermittlerregister eingetragen. Darüber hinaus erfülle das Unternehmen keine zahlreichen zusätzlichen Anforderungen aus der Versicherungs-Vermittlungs-Verordnung. (-el / www.bocquel-news.de)

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