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BSV-Urteil: Münchner Wirt erhält 465.000 Euro

26. November 2020 - Ein neues Urteil des Landgerichts München I in Sachen BSV Betriebsschließungs-Versicherung wird Betreiber von Gaststätten und Restaurants freuen. Diesmal zog Jürgen Lochbihler, Wirt des Pschorr am Münchener Viktualienmarkt, vor den Kadi. Er wird 465.000 Euro aus seiner BSV erhalten, entschieden die Richter.

Über einen weiteren Erfolg für einen Münchner Gastwirt im Streit mit seinem Versicherer schrieb die Süddeutsche (www.sueddeutsche.de) als erste darüber. Gegenstand ist die coronabedingte Schließung der Gastronomie während des Lockdowns im Frühjahr. Wenn das Urteil des Landgerichts München I in Sachen BSV Betriebsschließungs-Versicherung rechtkräftig wird, kann Jürgen Lochbihler, Wirt des Pschorr am Münchener Viktualienmarkt, endlich über 465.000 Euro einstreichen.

Die BSV Betriebsschließungs-Versicherung ist mit Ausbruch der Corona-Pandemie zum stetigen Zankapfel für die Gastronomie mit ihren Versicherern geworden, so nun auch für den Wirt des "Pschorr" am Viktualienmarkt in München.

Das Landgericht München I gab der Klage des Pschorr-Bräu-Wirts Lochbihler am Viktualienmarkt statt. Lochbihler hatte gegen seine Versicherer geklagt, weil die sich geweigert hatte – wie übrigens andere Assekuranzen in anderen Fällen auch, aus einer bestehenden Betriebsschließungs-Versicherung zu bezahlen.

Jürgen Lochbihler hatte seine Gastronomie am Viktualienmarkt in München so versichert, dass er bei einer behördlich angeordneten Schließung einen Tagessatz von 15.500 Euro erhalten sollte - für 30 Tage pro Jahr; das sind in diesem Fall 465.000 Euro. Diese Summe hat das Gericht jetzt dem Wirt zugesprochen. Doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Lochbihlers Versicherer hatte wie in vorangegangen Prozessen argumentiert, dass die Schließung im Frühjahr von dieser BSV-Police nicht erfasst sei, weil die bayerische Staatsregierung und nicht das Gesundheitsamt diese verfügt habe.

Im Übrigen seien die Bedingungen dieser BSV-Police nicht komplett gewesen, da der Wirt die Buchhaltung, Verwaltung oder Renovierung seiner Gastronomie hätte ausführen können. Außerdem habe die Möglichkeit des Außer-Haus-Verkaufs bestanden.

Diese Ausflüchte des Versicherers ließ das Gericht nicht gelten. Bleibt also abzuwarten, wann das Urteil rechtskräftig wird. Zuvor waren bereits andere Gastronomen vor Gericht gezogen – nicht immer mit einem zufriedenstellenden Urteilsspruch (siehe bocquel-news 6. November 2020 Wann versichert und wann verunsichert die BSV?).

Anmerkung der Redaktion: Wir bleiben dran an diesem Thema und werden weiter darüber berichten. Zumal eine große Zahl von Versicherungsmaklern hier pro Kunde entscheiden würde (siehe bocquel-news 11. November 2020 BDVM: Branchen-Image durch die BSV beschädigt).

Übrigens hatte das LG München bereits am 1. Oktober in einem vergleichbaren Fall ähnlich entschieden und einem Gastwirt eine hohe Entschädigung zugesprochen. In einem weiteren Fall haben sich Versicherer und Versicherungsnehmer kürzlich außergerichtlich geeinigt. „Es zeigt sich immer mehr, dass Ansprüche gegen die Betriebsschließungsversicherung auch durchgesetzt werden können“, sagt dazu Rechtsanwältin Eva Birkmann. (-el / www.bocquel-news.de)

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