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Wann versichert und wann verunsichert die BSV?

6. November 2020 - Die Betriebsschließungs-Versicherung (BSV) hält die Branche während der Corona-Pandemie in Atem. Gewerbliche Kunden sind verun-sichert. Das Bedingungswerk welches Versicherers schließt den Covid-19-Lockdown wie Barmenia, Basler, HDI, Münchener Verein und Signal Iduna ein.

Die Betriebsschließungs-Versicherung (BSV) beziehungsweise ihr Bedingungswerk hält viele Marktteilnehmer in Corona-Zeiten auf Trab. Kunden aus den gewerblichen Betrieben wissen nicht mehr genau, ob bei der BSV ihres Versicherungsunternehmens auch Betriebsschließengen wegen Corona-Erkrankungen sowie wegen des Lockdowns abgesichert sind. Zumal einige Versicherer – darunter auch die Allianz (www.allianzdeutschland.de) – in diesen Tagen ihr Bedingungswerk verändern (siehe bocquel-news 3. November 2020 Allianz: BSV künftig mit neuen Bedingungen

Bisher aus ihren Alt-Bedingungen voll entschädigt haben Barmenia (www.barmenia.de), Basler (www.basler.de), HDI (www.hdi.de), Münchener Verein (www.muenchener-verein.de) und Signal Iduna (www.signal-iduna.de). Zahlreiche andere Versicherer hierzulande zahlen nicht bei der Betriebsschließung wegen des Lockdowns. Das treibt ihre Gewerbe-Kunden zu Klagen vor Gericht.

In fast ganz Deutschland sind an den Landgerichten Klagen anhängig, bei denen versicherungsnehmende Betriebe auf Erfüllung der BSV ihr Recht einklagen (bocquel-news 4. November 2020 Kommt die zweite Welle der BSV-Rechtsstreitigkeiten?). In einer der Versicherungs-hochburgen, in München, warten derzeit 88 Klagen um die Aufnahme des Gerichtsverfahrens. Inzwischen wurde in mehreren Fälle zugunsten eines klagenden Gewerbe-Betrieben (auch Hotels und Großveran-stalter entschieden (bocquel-news 21. Oktober 2020 Bayerischer Hof verklagt Allianz auf 6 Millionen Euro. Oktober 2020 Versicherung zahlt viele Millionen für Passionsspiele).

Zahlreiche Versicherer denken nun Medienberichten zufolge neu über mögliche zulässige Berufungsverfahren nach oder nehmen Änderungskündigung von BSV-Altverträgen vor. In der Zwischenzeit haben Juristen und Gerichte konstatiert, dass sie meist auch in den Alt-Bedingungen eine Leistungspflicht anerkennen.  

Die Versicherer, die neue Bedingungen für die BSV erarbeiteten, wollen Covid-19-Schäden in der Regel nur dann versichern, wenn der Status einer Pandemie nicht mehr besteht. Diese Versicherer stellen klar, dass nur dann Versicherungsschutz auf Basis des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) besteht, wenn eine Erkrankung im Betrieb auftritt und dieser dann wegen einer Einzelverfügung geschlossen wird. So und ähnlich verfahren Axa und R+V Gruppe.

Allein die Allianz mit „einigen tausend Kunden“ in Sachen BSV wandelt bereits seit September 2020 Alt- in Neuverträge mit Ausschluss der BSV in Zeiten der Corona-Pandemie. Lässt die Unterschrift des Kunden auf den umgestellten BSV-Vertag auf sich warten, werden die Verträge fristgerecht zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt. Die Versicherung des Corona-Virus in Zeiten der Pandemie ist nach Allianz-Auffassung risikotechnisch nicht zu fairen Preisen möglich.

Demnach gebe es in den neuen BSV-Bedingungen nun einen klaren Ausschluss von Pandemien und Epidemien. Gleichzeitig sollen jedoch alle anderen und im IfSG (Infektionsschutzgesetz) aufgeführten Krankheiten versichert werden. Damit sei – so heißt es bei der Allianz - in ihrer neu gefassten BSV auch Covid-19 nach Beendigung der Pandemie mitversichert. Allerdings gelte das nur, wenn der Kunde aufgrund einer behördlichen Anordnung wegen eines Covid-19-Vorfalls im versicherten Betrieb schließen muss. (-el / www.bocquel-news.de)

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