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Konzepte und Kriterien

Verdeckte Regulierung des Vermittlermarktes droht

5. Juni 2014 - Das geplante Lebensversicherungs-Gesetz (LVRG) beinhaltet nach Meinung von Heiko Reddmann, Geschäftsführer der HonorarKonzept GmbH, eine „verdeckte Regulierung des Vermittlermarktes". Makler sollten sich aus der finanziellen Abhängigkeit der Versicherer lösen.

Heiko ReddmannDie Diskussion um den jüngsten Entwurf zum Lebensversicherungs-Reform-Gesetz (LVRG) zieht Kreise. Was zur Beruhigung einer Branche beitragen sollte, schafft bei Maklern Unsicherheit. Das Bundesfinanzministerium (www.bundesfinanzministerium.de) hatte - wie berichtet - vergangene Woche seinen Referentenentwurf zur Reform der Lebensversicherungen vorgelegt ("Versicherer mit Teilen der LV-Reform unzufrieden"). Heiko Reddmann (Foto: HonorarKonzept), Geschäftsführer der HonorarKonzept GmbH (www.honorarkonzept.de), bringt die Inhalte des Referentenentwurfs auf den Punkt: Absenkung der bilanziell erfassbaren Abschlusskosten von 40 auf 25 Promille, volle Provisionsoffenlegung, Aussetzung der Ausschüttung von Bewertungsreserven auf festverzinsliche Anleihen, Kürzung der Dividenden und die weitere Absenkung des Höchstrechnungszins von 1,75 auf 1,25 Prozent. Maklern rät der HonorarKonzept-Geschäftsführer, sich stärker aus der finanziellen Abhängigkeit der Versicherer zu lösen.

Mit dem Lebensversicherungsgesetz (LVRG) sollte erreicht werden, den Verbraucherschutz zu stärken und die Lebensversicherer zu stabilisieren. Eine Interpretation des Referentenentwurf zum LVRG lässt den Schluss zu, dass Versicherer und Verbraucher teils drastische Veränderungen in Kauf nehmen müssen:

  • Aussetzung der Ausschüttung von Bewertungsreserven auf festverzinsliche Anleihen,
  • Kürzung der Dividenden und die weitere Absenkung des Höchstrechnungszins von 1,75 auf 1,25 Prozent.
  • Die Absenkung der bilanziell erfassbaren Abschlusskosten von 40 auf 25 Promille.

Besonders betroffen von den Maßnahmen sind Makler und Vermittler, denn ihnen werde so ein profitables Wirtschaften erschwert, heißt es. Für manches Maklerunternehmen könnte das eventuell das Ende bedeuten.

Für Heiko Reddmann steht fest: „Die Kürzung der Abschlusskosten und Provisionen stellt eine verdeckte Regulierung des Vermittlermarktes dar. Das ist der erste Schritt in Richtung Provisionsverbot. Mittelfristig wird ein umfassendes Provisionsverbot somit wahrscheinlicher."

Daher sieht Reddmann den Zeitpunkt für Makler gekommen, sich stärker von den Versicherern zu lösen. „Makler und Berater müssen sich mehr und mehr als Unternehmer begreifen und jeder Unternehmer sollte auch seine Einnahmen steuern können." Durch einen Einstieg in die Honorarberatung könne der Berater seine Leistungen selbst mit dem Kunden direkt vereinbaren. Das würde eine deutlich höhere Planungssicherheit schaffen als es vor dem Hintergrund der geplanten Reformen möglich sein wird. „Die Honorarberatung hat außerdem das Potenzial das Vertrauen in die Finanzdienstleistungswirtschaft mittelfristig wieder zurück zu erobern", ist sich Reddmann sicher.

Das sogenannte Lebensversicherungs-Reform-Gesetz soll möglichst noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Allerdings ist der exakte Termin noch nicht bekannt. (-el / www.bocquel-news.de)

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