2. Juni 2014 - Der Masterplan der Bundesregierung zur Stabilisierung der Lebensversicherer steht. Anfang Juni soll der Gesetzentwurf vom Kabinett verabschiedet werden, der Versicherungsnehmer mehr als 2 Milliarden Euro kosten könnte. Der GDV sieht die Entwicklung kritisch.
Vergangene Woche wurde in Berlin ein Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Lebensversicherer (LV) formuliert, den das Parlament noch in diesem Monat verabschieden soll. Hauptziel sei, die den Kunden von Lebensversicherern zugesagten Garantieleistungen grundsätzlich zu sichern. Unter anderem soll der Garantiezins zum 1. Januar 2015 für Neuverträge von derzeit 1,75 auf dann 1,25 Prozent gesenkt werden. Vor allem würden aber auch die Versicherer bei der Ausschüttung sogenannter Bewertungsreserven entlastet.
Hier müsse ein kleinerer Kundenteil mit aktuell auslaufenden Verträgen mit Einbußen rechnen. Das geplante LV-Gesetz der Bundesregierung könnte Versicherungsnehmer mehr als 2 Milliarden Euro kosten. Andererseits seien hiermit auch Änderungen zu Gunsten der Bürger vorgesehen, heißt es.
Bisher gilt (seit 2008), dass Kunden bei Kündigung oder regulärem Ablauf ihrer LV-Police zur Hälfte an den Bewertungsreserven beteiligt werden. Bewertungsreserven werden aus den Kursgewinnen der Kapitalanlagen der Versicherer gebildet. Sie sind derzeit besonders hoch, weil gut verzinste Wertpapiere, die die Unternehmen vor Jahren kauften, wegen der aktuell extrem niedrigen Zinsen deutlich im Kurs gestiegen sind. Die Assekuranzen müssen inzwischen immer mehr der hochprozentigen Papiere verkaufen, weil sie Kunden mit auslaufendem Vertrag an den Bewertungsreserven beteiligen müssen.
Derzeit bei großen Versicherungssummen bis zu 15.000 Euro Sonderzahlung
Bei Verträgen mit niedrigen Versicherungssummen beläuft sich den Angaben zufolge diese Sonderzahlung auf einen dreistelligen Betrag; bei Policen mit hoher Versicherungssumme kann der Betrag weit höher und bei bis zu 15.000 Euro liegen. Den Schaden haben laut Verbraucherschützern die Versicherten, deren Verträge noch weitere Jahre laufen. Ihnen würden weitaus geringere Summen als Reserven-Beteiligung ausbezahlt werden, heißt es.
Die Regierung plant der „Süddeutschen Zeitung" (www.sueddeutsche.de) zufolge nach jetzigem Diskussionsstand, den Tag der Verabschiedung des Gesetzentwurfes im Kabinett zum Stichtag zu machen. Nur Kunden, deren Verträge dann ausgelaufen seien oder die vorher gekündigt hätten, kämen dann in den Genuss der Bewertungsreserven.
Laut Gesetzentwurf müssen die Lebensversicherer ihre Kunden stärker an Risikogewinnen beteiligen. Aktionäre wiederum müssten sich auf eine Ausschüttungssperre einstellen, wenn eine Garantieleistung gefährdet ist.
Das anhaltend niedrige Zinsniveau macht den Versicherern zu schaffen, den Lebensversicherern vor allem wegen sinkender Erträge auf Anlagen bei gleichzeitig hohen Zusagen aus Altverträgen. Der eigentliche Knackpunkt: Dies gefährdet einen Ausgleich zwischen Alt- und Neukunden. In Deutschland gibt es derzeit laut GDV (www.gdv.de) rund 95 Millionen Lebensversicherungs-Verträge. Davon laufen jährlich nahezu 7 Millionen aus oder werden abgebrochen.
Nun sollen die stillen Reserven der Versicherer zwischen Alt- und Neukunden beziehungsweise auslaufenden und bestehenden Verträgen fairer verteilt werden. Derzeit müssen die Kunden bei Kündigung oder regulärem Ablauf ihres LV-Vertrages zur Hälfte an diesen Reserven beteiligt werden. Geplant ist nun, die Beteiligung auf denjenigen Teil der Reserven zu begrenzen, der die ermittelte Finanzierungslücke übersteigt. Wenn die Kapitalmarktzinsen wieder steigen, würde die Begrenzung entfallen.
Schwächung des Versicherungsstandorts Deutschland
Aus der Versicherungswirtschaft kam scharfe Kritik, die aber einleitend diplomatisch mit der Feststellung eingeleitet wurde: „Wir begrüßen die Absicht, kritisieren aber die Umsetzung." Es sei unmöglich, alle im Entwurf vorgesehenen Folgeänderungen bis zum 1. Januar 2015 umzusetzen. Eine generelle Ausschüttungssperre schieße über das Ziel hinaus. Sie schneide die Versicherungsunternehmen von den Kapitalmärkten ab. Der Gesetzesvorschlag zur Modifikation der Beteiligung der Versicherungsnehmer an Bewertungsreserven werde aber ausdrücklich unterstützt, heißt es beim GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Eine Kopplung dieser wichtigen Maßnahme an eine Ausschüttungssperre laufe dem Gesetzesziel jedoch entgegen. Sie nehme den Unternehmen die Möglichkeit zur Stärkung der Eigenmittelausstattung und würde insgesamt zu einer Schwächung des Versicherungsstandorts Deutschland führen.
Auch die geplante Offenlegung der Abschluss-Provisionen für die Vermittlung von Versicherungs-Verträgen schieße über das Ziel hinaus. Der Vorschlag führe den Versicherungsnehmer in die Irre, indem er einen zweifelhaften Mehrwert in Form einer Scheintransparenz bei enormem Aufwand für die Versicherer liefere, heißt es beim GDV. Unverständlich bleibe zudem, warum von der Neuregelung auch die Schaden-/Unfallversicherer und die privaten Krankenversicherer erfasst werden sollen.

„Wir begrüßen die Absicht des Gesetzgebers, die Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven neu zu regeln. Das Maßnahmenpaket insgesamt sehen wir kritisch. Es hätte eine Schwächung des Versicherungsstandorts zur Folge", sagt GDV-Präsident Alexander Erdland (Foto: GDV).
Kritisch sieht man beim GDV auch die geplante Absenkung des Höchstzillmersatzes. Sie laufe dem Gesetzeszweck zuwider und würde keinen Beitrag zur Senkung der Abschlusskosten leisten. Der Gesetzesentwurf würde keine gesetzliche Handhabe liefern, die bestehenden Vermittler-Verträge an die neue Situation anzupassen. Die Neuregelung führt laut GDV-Urteil zudem zu Wettbewerbs-Verzerrungen unter den Anbietern von Altersvorsorge-Produkten.
Bleibt noch Spielraum zur Eigenkapitalbildung unter Solvency II?
Gemeinsam mit der Offenlegungspflicht für Abschluss-Provisionen und der Änderung des Höchstzillmersatzes sei die Absenkung des Höchstrechnungszinses zum 1. Januar 2015 technisch nicht umsetzbar. Das Inkrafttreten dieser Regelungen könne frühestens zum 1. Januar 2016 erfolgen, heißt es beim GDV. „Am Ziel vorbei führt die vorgesehene Erhöhung der Mindestbeteiligung am Risikoüberschuss. Diese würde den Spielraum zur Eigenkapitalbildung unter Solvency II erheblich einengen", sagt der GDV-Präsident.
Ein ausführliches Glossar kann im Internet unter „Worum geht es im Gesetzentwurf für Lebensversicherungskunden?" heruntergeladen werden.
Ist der Schuss gefallen?
„Für die Lebensversicherung - der Schuss ist gefallen", so kommentiert Heinz Klaus Mertes (Foto: privat), Chefredakteur des Tagesreports „VW - heute" des Verlags Versicherungswirtschaft (www.vvw.de), den Entwurf zum Reformgesetz für Lebensversicherungen 2014, der nun die parlamentarischen Hürden möglichst schnell nehmen soll. Kein Zuckerschlecken - weder für Verbraucher, noch für die Versicherungs-Branche. Den Angaben zufolge sollen Versicherungsvermittler künftig ihre Provisionen offenlegen und in Euro ausweisen.
Die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) wird nach neuester Planung künftig mehr Kompetenzen in der Versicherungsaufsicht bekommen. Demnach könne die BaFin - wenn Versicherer in Gefahr kommen - die Unternehmen auffordern, einen Sanierungsplan vorzulegen. „Soweit die bittere Pille für die Branche. Und auch die Verbraucher müssen eine Kröte schlucken", sagt Mertes. 2,9 Milliarden Euro an Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere müssen demnach an ausscheidende Versicherungsnehmer nicht mehr ausgezahlt werden,
Dramaturgie à la Hitchcock
Für Heinz Klaus Mertes ist das Procedere des Gesetzentwurfes mit der Dramaturgie à la Hitchcock zu vergleichen: Die größte Spannung herrscht, bevor etwas passiert. Mit dem vor dem Himmelfahrtstag geschickt unter die Leute gebrachten Referenten-Entwurf des lange über den parlamentarischen Wassern schwebenden Stützungspakets für die deutsche Lebensversicherung entweicht der über Monate angehaltene Atem: Bei den einen mit einem letzten Protest, bei Versicherern, die eine solche "Rückrufaktion" (Wirtschaftswoche) nicht nötig hätten, mit einem halbsolidarischen Ächzen und bei denen, die schwächeln, mit einem Seufzer der Erleichterung.
Das oben gezeichnete Spektrum spiegelt sich laut Mertes in den Reaktionen, die der Tagesreport „VW-heute" in 48 Stunden nach Bekanntwerden der Reform-Laufrichtung einholte. Nachdem der Schuss gefallen sei, würden sich am Ende alle Divergenzen der Raison beugen (müssen), die von der Gestaltungsmacht der Großen Koalition ausgeht. Die zeige sich nämlich laut Meinung des „VW - heute"-Chefredakteurs mit allen Einwirkungsmöglichkeiten auf Manager, Macht und Medien in dieser Frage unerschütterlich bei diesem Vorhaben. Und weiter sagt Mertes: „Die rücksichtslos kurzfristig angesetzte Anhörung der Verbände - ein bloßer Durchlaufposten. Die Langzeit-Erfahrung der SPD-Fraktionsvorsitzenden-Legende Peter Struck, formuliert ausgerechnet auf einer GDV-Jahrestagung, dass noch nie ein Gesetz so aus der parlamentarischen Maschinerie herausgekommen sei, wie es hineingegangen ist, wird sich hier eher nicht bewahrheiten. Zu komplex festgezurrt ist der Wechselbalg aus Geben und Nehmen in dem Entwurfspapier. Der Terminplan bis zur Kodifizierung im Gesetzesblatt noch vor der Sommerpause steht eisern.
‚Leck im Bootsrumpf‘ der Reputation?
Also Causa finita? Wenn da die Versicherungskunden nicht wären, denen genommen werden muss. In welchem Umfang, wie transparent berechnet, mitgeteilt und im Einzelfall nachvollziehbar, dürfte zu anhaltenden Aufschreien über die Lautsprecher der Verbraucherverbände, der Medien und - notabene - der Mini-Opposition führen. Diese Streuwirkung könnte sich zu einem ‚Leck im Bootsrumpf‘ der Reputation der ehedem so unangefochtenen deutschen Lebensversicherung entwickeln. Causa finita? Gesetzlich demnächst vielleicht - Chapeau denen, die eine solche Neuordnung unter dem Stichwort Bewertungsreserven betrieben haben. Aber sodann muss umgesetzt werden, was man sich auch an Nebenwirkungen eingehandelt hat - aktuarisch sauber und fair, wie es die Eingangsbegründung des Gesetzesentwurfs postuliert, gerichtsfest und überzeugend kommuniziert, und zwar von jedem einzelnen Unternehmen.
Das wird Arbeit machen - vielleicht länger, als das böse Zinstief anhält", schließt Heinz Klaus Mertes seinen Kommentar. (-el / www.bocquel-nes.de)
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