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Konzepte und Kriterien

Statt Provisionsdeckel auf Honorarberatung setzen

1. April 2019 - Die Honorarberatung sieht sich weiter im Aufwind, seit das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf zur Begrenzung von Abschlussprovisionen bei Lebensversicherungen vorgelegt hat. Vermittler sollen nur 2,5 bis maximal 4 Prozent für ihre Tätigkeit erhalten. Eine Alternative kann die Honorarberatung sein.

Der sogenannte Provisionsdeckel sorgt weiter für Gesprächsstoff und gibt offensichtlich den Honorarberatern Rückenwind. Mit dem jetzt öffentlich gewordenen Referentenentwurf (bocquel-news 28. März 2019 Provisionsdeckel: Schießt Planung übers Ziel hinaus?) kommt erneut Zunder in die Debatte, ob letztendlich die Honorarberatung der Schlüssel für eine auskömmliche Vermittlertätigkeit sein werde.

Im Rahmen der Umsetzung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) haben Versicherungsgesellschaften zahlreiche Maßnahmen getroffen, um ihre Leistungen auch in einem Niedrigzinsumfeld erfüllen zu können (bocquel-news.de 27. August 2018 Provisionsdeckel: Vermittler sind die „Gelackmeierten"). Nach Meinung des Bundesfinanzministeriums ließ die Absenkung der tatsächlich entstandenen Abschlusskosten aber zu wünschen übrig.

Um gegebenenfalls bestehenden Fehlanreizen sowie exzessiven hohen Abschlussprovisionen und Vergütungen entgegenzuwirken, sollen diese nun begrenzt werden. Nach dem Referentenentwurf dürfen nur noch 2,5 Prozent auf eine Beitragssumme von maximal 35 Jahren als Provision beziehungsweise Courtage für die Vermittlungstätigkeit gezahlt werden. Erfüllen Vermittler bei ihrer Tätigkeit angemessene qualitative Kriterien, kann die Abschlussprovision auf bis zu 4 Prozent erhöht werden.

Wahrscheinlichkeit für konkreten Provisionsdeckel steigt
Fachleute sind sich einig: Mit dem vorliegenden Referentenentwurf wird ein neuer Level erreicht. Zwar zeige die Erfahrung, dass es im Verlauf eines Gesetzgebungsverfahrens noch zu Änderungen kommen kann. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Abschlussprovisionen aber weiter unter Druck geraten, und dass es gegebenenfalls zu einem konkreten Provisionsdeckel kommt, ist mit dem Entwurf des Bundesfinanzministeriums nun aber gestiegen.

Gerade Versicherungsmakler sollten die aktuellen Entwicklungen zum Anlass nehmen und sich alternative Vergütungen suchen, heißt es immer öfter. Eine Alternative kann demnach die Honorarberatung sein, weil bereits im vergangenen Jahr mit der IDD-Gesetzgebung - insbesondere für Versicherungsmakler - der Einstieg in die Honorarberatung geebnet wurde. Dazu muss man wissen, dass Berater für ihre Vermittlungsleistung mit ihren Kunden ein Honorar individuell vereinbaren dürfen und auch Beratungsleistungen bei Gewerbekunden abrechnen können.

Know-how, Rüstzeug und schrittweiser Einstieg
Für eine erfolgreiche Honorarberatung sind Know-how, eine Menge Rüstzeug und die richtige Kundenansprache gefragt, heißt es in Göttingen bei der HonorarKonzept GmbH (www.honorarkonzept.de). Der Einstieg in die Honorarberatung kann demnach schrittweise und mit dem persönlichen Tempo erfolgen. „Makler werden es am Ende schwer haben, auf Veränderungen sofort reagieren zu können. Sie sollten nicht warten und das eigene Schicksal selbst in die Hand nehmen“, betont HonorarKonzept-Geschäftsführer Heiko Reddmann.

„Als hätten wir es gewusst“, ergänzt Volker Britt, ebenfalls Geschäftsführer der HonorarKonzept GmbH. „Seit dem 25. März bieten wir mit einem erfolgreichen Honorar-Finanzberater aus der Region deutschlandweit Informationsveranstaltungen zur Honorarberatung an. Jeder Versicherungsmakler ist herzlich eingeladen.“

Alle Informationen zum Leistungsangebot der HonorarKonzept GmbH sowie zu den Veranstaltungen (siehe bocquel-news Deutschlandweite Events zur Honorarberatung) findet man online. Auch Details und die Möglichkeit zur kostenfreien Anmeldung sind dort veröffentlicht. (-el / www.bocquel-news.de)

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