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Staatliche Zuschüsse für die bAV zuletzt fast verdoppelt

16. August 2021 - Mit 175,5 Millionen waren 2020 die staatlichen Zuschüsse für die betriebliche Altersvorsoge fast doppelt so hoch wie 2019. Das Statistische Bundesamt teilt mit, dass fast 82.100 Arbeitgeber den staatlichen Zuschuss im dritten Jahr nach Einführung für über 1,0 Millionen Beschäftigte mit niedrigen Bruttolöhnen nutzten.

Im Jahr 2020 hat der deutsche Staat die betriebliche Altersvorsorge (BAV) mit 175,5 Millionen Euro bezuschusst. Das Fördervolumen war damit fast doppelt so hoch wie im Vorjahr(2019: 89,1 Millionen Euro). Nach Mitteilung des Destatis Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de/DE/) wurde der staatliche Zuschuss im dritten Jahr nach seiner Einführung von fast 82.100 Arbeitgebern in Deutschland für über 1,0 Millionen Beschäftigte mit niedrigen Bruttolöhnen genutzt.

Damit nahmen 4,2 Prozent aller Arbeitgeber hierzulande diese Fördermöglichkeit in Anspruch (2019: 3,4 Prozent; 2018: 2,5 Prozent). Im Durchschnitt wurden 171 Euro pro Arbeitnehmer*in gewährt (2019: 120 Euro).

Seit 2020 gelten höhere Grenzen für Förderbetrag und Einkommen. Demnach sind Arbeitnehmer*innen mit einem monatlichen Bruttolohn bis zu einer Einkommensgrenze von 2.575 Euro zuschussberechtigt. Im Jahr 2019 hatte die Einkommensgrenze noch bei 2.200 Euro gelegen. Außerdem wurde der jährliche Förderhöchstbetrag von 144 Euro auf 288 Euro verdoppelt.

Der 2018 mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführte bAV-Förderbetrag ist ein staatlicher Zuschuss, der für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttolohn bis zur jeweils geltenden Einkommensobergrenze gewährt wird (bocquel-news.de 25. Mai 2021 bAV - noch hoher Bedarf, aber auch hohe Hürden). Der Zuschuss beträgt heutzutage 30 Prozent des Beitrags, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn als Betriebsrentenbeitrag an Pensionsfonds, Pensionskassen oder Direktversicherungen zahlt.

Diese Ergebnisse stammen aus der Statistik der Lohnsteueranmeldungen, die im Zuge des Betriebsrentenstärkungsgesetzes eingeführt wurde. Sie umfasst die Lohnsteueranmeldungen aller Arbeitgeber in Deutschland. (-el / www.bocquel-news.de)

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