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bAV - noch hoher Bedarf, aber auch hohe Hürden

25. Mai 2021 - Mitarbeiter verstehen die Angebote zur Rente vom Chef nicht und greifen kaum zum mitarbeiterfinanzierten bAV-Angebot. Corona schmälert die bAV kaum. Selbst das Betriebsrentenstärkungs-Gesetz (BRSG) bringt nur wenig Schub, zeigt eine Umfrage von Willis Towers Watson: Die Wissenslücken dringend überbrücken.

Zum Glück lassen die Unternehmen ihre Mitarbeiter bei der Altersversorgung (bAV) nicht allein: Ein vom Arbeitgeber eingerichtetes bAV-Angebot, in das Mitarbeiter eigene Beiträge einzahlen können, ist Standard. In 87 Prozent der Firmen sind Regelungen für die Umwandlung von Entgelt in Altersvorsorgeansprüche etabliert, wie eine aktuelle Umfrage von Willis Towers Watson (www.willistowerswatson.de) zeigt.

Dennoch greifen in nur 35 Prozent der Unternehmen mehr als die Hälfte der Mitarbeiter zu. Dies liegt – so vermuten die Unternehmen – daran, dass viele Mitarbeiter ihren Vorsorgebedarf nicht kennen oder den überwiegend versicherungsbasierten Vorsorgeangeboten skeptisch gegenüberstehen. Auch das Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt keinen zusätzlichen Schub.

„Die Unternehmen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Alterssicherung und kommen den Wünschen der Arbeitnehmer nach einer sicheren und bedarfsgerechten bAV nach – das ist gut“, sagt Dr. Heinke Conrads, Leiterin Retirement Deutschland und Österreich bei Willis Towers Watson. „Dennoch zeigt sich, dass Mitarbeiter vor allem aus Unwissen oder Scheu vor manchen neueren Versicherungsprodukten noch viel zu selten zugreifen. Hier besteht vor allem Kommunikationsbedarf. Unternehmen, Versicherungsvermittler und -anbieter sind gefragt, Mitarbeitern die Vorteile und die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung anschaulich nahe zu bringen, um die Wissenslücke zu überbrücken“, betont Conrads.

Problem: Niedrigzins und neue Versicherungsprodukte
Die aktuelle Niedrigzinsphase gießt dabei noch Öl ins Feuer: Mit den lang vertrauten, auf Zins- und Beitragsgarantien basierenden Versicherungslösungen können die für eine auskömmliche Altersvorsorge erforderlichen Renditen kaum noch erzielt werden. Daher führen die Anbieter in immer kürzeren Abständen Produkt-Innovationen ein, um dennoch attraktive Vorsorgemöglichkeiten anbieten zu können. Diese setzen auf eine chancenorientiertere Anlage der Versorgungsbeiträge und verminderte Garantieversprechen. Klassische Garantielösungen stehen kaum noch zur Verfügung.

„Viele Unternehmen vermuten, dass die Mitarbeiter – nach vielen Veränderungen bei den Versicherungsangeboten in nur kurzer Zeit – nur noch wenig Vertrauen in solche Produkte haben“, erklärt Heiko Gradehandt, Senior Director Retirement bei Willis Towers Watson. Zudem bevorzugen sowohl Unternehmen als auch Mitarbeiter bislang die klassischen Garantielösungen. Mehr als die Hälfte (53 Prozent) der Unternehmen bieten sie noch an. Und für zwei Drittel der Mitarbeiter spielt bei der Altersvorsorge die – landläufig mit Garantien assoziierte – Sicherheit eine wichtigere Rolle als die Rendite-Chancen.

Schlüssige Kommunikationskonzepte noch zu selten umgesetzt
Gradehandt führt aus: „Das Niedrigzinsumfeld wird wohl noch einige Zeit bestehen bleiben. Die Anbieter werden deshalb am Trend zu kapitalmarktnäheren Lösungen festhalten, um Produkte attraktiv gestalten zu können. Unternehmen und Mitarbeiter kommen daher nicht umhin, sich mit diesen Produkten auseinanderzusetzen.“

Hier sieht Gradehandt in der Praxis noch Lücken: „Mitarbeiter werden Vorsorgeangebote nur annehmen, wenn sie sie verstehen. Viele Unternehmen, Versicherungsvermittler und Produktanbieter haben diesen Stolperstein zwar erkannt, aber nicht ausgeräumt. Schlüssige Kommunikationskonzepte werden noch zu selten umgesetzt“, so der bAV-Experte.

Keine Beeinträchtigung durch Corona-Krise
Die zu Jahresbeginn durchgeführte Umfrage zeigt die bAV aus Entgeltumwandlung von der Covid-Krise unbeeinträchtigt: Mehrheitlich sahen die Unternehmen im Jahr 2020 keine Auswirkungen der Pandemie auf die Entgeltumwandlung und erwarten dies auch für 2021 nicht.

Kein Schub durch BRSG
Das Betriebsrentengesetz (BRSG) führt allerdings auch im Jahr vier nach seinem Inkrafttreten noch nicht zu dem erwünschten Schub für die bAV. Drei Viertel (76 Prozent) der Unternehmen registrieren keine wesentliche Veränderung. Gradehandt regt an: „Unternehmen sollten ihre bAV immer wieder aktiv kommunizieren. Auch komplexe Themen lassen sich frisch, verständlich und anschaulich erläutern. Sowohl im Mittelstand als auch in Großunternehmen gibt es hierfür zahlreiche gute, praxiserprobte Lösungen, wie der Deutsche bAV-Preis jedes Jahr eindrücklich zeigt. Dieses Engagement nutzt nicht nur den Mitarbeitern, sondern auch den Unternehmen selbst für die Mitarbeitergewinnung und -bindung.“ (-el / www.bocquel-news.de)

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