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Konzepte und Kriterien

Sieg für die separaten Vergütungsvereinbarungen

14. November 2013 - Ein Sieg für das Nebeneinander von Brutto- und Netto-Policen und für die Honorarberatung: Der BGH Bundesgerichtshof hat jetzt in letzter Instanz die Rechtmäßigkeit separater Vergütungs-Vereinbarungen als Honorar zwischen Vertreter und Kunden bestätigt.

Axa FlaggenDie Vermittlung von Versicherungs-Policen auf Honorar-Basis gibt es zwar schon; doch lassen ihre Kritiker kein gutes Haar an dieser sehr transparenten Berechnung der Vermittlerkosten gegenüber dem Kunden. Außerdem sei diese Art der Extra-Aufschlüsselung bei Versicherungs-Produkten hierzulande nicht durchzusetzen, heißt es. Diese Kritik entkräftet nun der BGH Bundesgerichtshof (www.bundesgerichtshof.de) in Karlsruhe. Er hat vergangene Woche separate Vergütungs-Vereinbarungen als rechtlich zulässig bestätigt, die für Versicherungs-Produkte mit dem Kunden abgerechnet werden. Die AFA AG (www.afa-ag.de), die den Rechtsstreit angestrengt hatte, weil die von ihr und ihren Vertriebspartnern praktizierte Kostenausgleichs-Vereinbarung immer wieder hinterfragt wurde, begrüßt dieses Urteil. Demnach ist es tatsächlich erlaubt, dass Versicherungsvertreter mit Kunden eine gesonderte Vereinbarung zum Ausgleich von Kosten treffen und Honorar vom Versicherungsnehmer bekommen, dafür aber keine Provision vom Versicherer.

Die Allgemeine Finanz- und Assekuranzvermittlung erreichte, dass der BGH mit seiner Entscheidung zu Gunsten solcher separaten Vergütungsvereinbarungen in seiner Revisionszurückweisung dem OLG Naumburg Recht gegeben, das 2012 zu diesem Thema grundlegend Stellung genommen hatte. Die Richter in Naumburg, dem einzigen Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, hatten seinerzeit bereits geurteilt, dass anstatt herkömmlicher Policen mit einem internen Vergütungsanspruch ("Brutto-Policen") auch der Abschluss von sogenannten "Netto-Policen" mit einem eigenständig geregelten Vergütungsanspruch zwischen Vertreter und Kunde zulässig sind.

Jetzt rechtlich gestützt
Die von der AFA AG vermittelten Kostenausgleichsvereinbarungen (KAV) stellen solche separaten Vereinbarungen dar. So werden die Vertriebspartner der AFA AG auch künftig - jetzt aber rechtlich gestützt - die Möglichkeit zur Honorarberatung zu nutzen.

Die OLG-Richter wiesen mit dem vom Bundesgerichtshof nun bestätigten Urteil darauf hin, dass dieses Nettopolicen-Modell aus Sicht des Kunden sogar vor allem hinsichtlich der Kostenstruktur transparenter sei. Außerdem könnten die Abschlusskosten für den Kunden insgesamt geringer ausfallen, da bei diesem Modell der separaten Vereinbarung, die Vergütung niedriger kalkuliert werden kann.

Martin Ruske Separate Kostenausgleichsvereinbarung - auf dem Markt einmalig
„Das Urteil wird insbesondere die Kunden der AFA AG freuen und in ihrer Entscheidung bestätigen, die mit der separaten Kostenausgleichsvereinbarung ein auf dem Markt einmalig anerkannt kostentransparentes und vorteilhaftes Policen-Modell zur Absicherung und Vorsorge gewählt haben", sagt Martin Ruske (Foto: AFA AG), Vorstandsmitglied der AFA AG. Schon vor drei Jahren hatte die AFA AG für die Rechtmäßigkeit ihrer zusätzlichen Honorarvereinbarungen vom Amtsgericht Krefeld bestätigt bekommen (Az.: 5 C 277/09 v. 24.06.2010"AFA AG bekam in punkto Kostenvereinbarung Recht").

Die Allgemeine Finanz- und Assekuranzvermittlung (AFA AG) ist ein unabhängiger Finanzvertrieb mit Sitz in Berlin und Cottbus, der sich seit über 20 Jahren am Markt etabliert. Wie das Unternehmen mitteilt, haben die Versicherungsfachleute und System-Unternehmer der AFA AG einen IHK-Abschluss und sind in das EU-Vermittlerregister eingetragen. Sie arbeiten gemäß der EU-Richtlinie für Finanzdienstleister. Jedes Jahr stellt die AFA AG bundesweit 750 kostenfreie Ausbildungsplätze zur Verfügung und fördert 250 Jungunternehmer. Neue Bürostandorte sind in ganz Deutschland geplant.

berufliche Heimat für mehrere tausend haupt- und nebenberuflliche Partner
Seit der Gründung im Jahr 1993 wird das Familienunternehmen AFA AG von Sören Patzig als Vorstandsvorsitzenden geleitet. Der Konzern bietet heute mehreren tausend haupt- und nebenberufllichen Partnern eine berufliche Heimat. Ein völlig neues Berufsbild für die Finanzbranche wurde 2009 entwickelt: Der AFA-Systemunternehmer. Sören Patzig und der Vorstand der AFA AG definieren hierbei in Zusammenarbeit mit der Universität Worms die wissenschaftlich zertifizierten 16 nachhaltige Einzelsysteme der AFA AG, die schon jetzt als richtungweisend für den gesamten Finanzmarkt gelten. (-el / www.bocquel-news.de)

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