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Schutzschirm - zur Rettung der Betriebsrenten

4. Juni 2020 - In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag haben sich die Koalitionspartner auf ein Konjunktur- und Krisen-Bewälti-gungspaket sowie ein Zukunftspaket verständigt. Tage zuvor wurde bekannt, dass die Regierung weiteres Geld in die Hand nimmt, um notleidende Pensionskassen unter einen Schutzschirm zu stellen.

Viele Betriebsrentner*innen mussten in den letzten Monaten zum Teil erhebliche Einschnitte hinnehmen. Zahlreiche Pensionskassen waren in Schieflage geraten und konnten ihren Verpflichtungen zum Teil nur spärlich nachkommen; so auch der katholischen Caritas und deren Schwester Kölner Pensionskasse (bocquel-news 18. Dezember 2019 Verzerrte Sicht auf die Lage der Pensionskassen). Die Insolvenzschutzlücke bei Pensionskassen hierzulande, die nicht unter dem Dach des Sicherungsfonds Protektor stehen, sowie Gerichtsverfahren um eine Haftung des Staates und mühsame Einzelklärungen fielen auch beim Stresstest der EIOPA (https://www.eiopa.europa.eu) auf.

Wie die dpn Deutschen Pensions- und Investmentnachrichten (www.dpn-online.de) dazu berichten, kann die finanzielle Schieflage einer regulierten Pensionskasse für die Betriebsrentner empfindliche Rentenkürzungen bedeuten, wenn der Arbeitgeber im Insolvenzfall überhaupt nicht mehr für Pensionsleistungen einstehen kann – siehe EuGH-Urteil vom 19. Dezember 2019 (Az.: C 168/18, Bauer). Da der PSV Pensions-Sicherungs-Verein (www.psvag.de) in Deutschland für die Versorgungen solcher Pensionskassen bislang nicht eintrat, gab der europäische Gerichtshof dem Gesetzgeber hierzulande den Handlungsauftrag, den Leistungsanspruch betroffener Betriebsrentner im Insolvenzfall zu gewährleisten.

Die EU macht Druck
Die Bundesregierung will die Gesellschaften (Pensionskassen) unter einen Schutzschirm zwingen - auch, weil die EU Druck gemacht hat. So passierte am 7. Mai schließlich der Antrag zum Beschluss des Siebten Gesetzes zur Änderung des SGV IV und anderer Gesetze wie des BetrAVG den deutschen Bundestag. Damit werde die Bundesregierung auf einen Schlag die Insolvenzschutzlücke bei Pensionskassen, die nicht unter dem Dach des Sicherungsfonds Protektor stehen, schließen. Demnach sollen Arbeitgeber, die eine Versorgung über eine Pensionskasse durchführen, die nicht durch den Sicherungsfonds Protektor geschützt ist, ab Januar 2022 zur Mitgliedschaft im PSV und zur Beitragszahlung für gesetzlich unverfallbare Anwartschaften verpflichtet werden.

Kurzfristig Errechnung des PSV-Beitrag pauschal
Die neue Regelung gilt für die meist regulierten Arbeitgeber- und Branchen-Pensionskassen, die eine Sanierungsklausel für Schieflagen in ihrer Satzung verankert haben müssen. Konkret geht es um den Schutz vor Leistungskürzungen, wenn eine Pensionskasse nicht mehr in der Lage ist, die vom Arbeitgeber zugesagte Pensionsleistung zu erbringen. Die Errechnung der Bemessungsgrundlage für den PSV-Beitrag soll pauschal erfolgen. Künftig gilt sie auch für Pensionsfonds, wobei diese von 2020 bis 2022 noch selbst die Wahl zwischen dem alten und dem neuen Berechnungsmodus haben. Von 2021 bis 2025 müssen Pensionskassen dann einen Zusatzbeitrag von 9 Promille leisten, um den schon aufgebauten Ausgleichsfonds des PSV gleichwertig mitaufzufüllen.

Wie es aus Kreisen heißt, werden bei einer Insolvenz des Arbeitgebers die Leistungen der Pensionskasse gekürzt. Liegt die Insolvenz vor dem 1. Januar 2022, muss sich der PSV an den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs orientieren, wenn er leisten soll. Die Leistungskürzungen der Betriebsrenten dürfen sich in diesem Fall auf maximal 50 Prozent belaufen. Alternativ kann bereits

Teilweise neue Handlungsoptionen
Laut dpn tritt bei Insolvenzen ab dem 1. Januar 2022 der PSV für den Pensionsausfall ein, wobei hier mehrere, teilweise neue Handlungsoptionen gelten. Die reichen vom kompletten Schutz der Betriebsrenten durch den PSV über die Vergabe von PSV-Mitteln an die Pensionskasse bis hin zur Übernahme der Differenz zwischen Pensionskassenleistung und arbeitsrechtlich geschuldeter Leistung durch den PSV. (-el / www.bocquel-news.de)

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