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Riester-Rente ist nicht in jedem Fall vorteilhafter

19. August 2013 - Der Nettobetrag aus Zusatzrenten spielt bei der Beratung zum Versicherungsabschluss keine Rolle. Werden jedoch Steuern und Sozialbeiträge berücksichtigt, stimmt in einigen Fällen die Behauptung, die Riester-Rente sei vorteilhafter als eine Direktversicherung, nicht mehr.

Heinrich BockholtDie Riester-Rente ist in Sachen „ergänzende Altersvorsorge" für Arbeitnehmer nicht immer die einzig vorteilhafte Vorsorge. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Finanzmathematikers Heinrich Bockholt (Foto) im Auftrag des DIA Deutschen Instituts für Altersvorsorge DIA (www.dia-vorsorge.de), die in Berlin vorgestellt wurde. Der Koblenzer Finanzprofessor hat die Nettobeträge der Altersbezüge nach Steuern und Kranken- sowie Pflegeversicherung für 35 unterschiedliche Einkommen und Familiensituationen (Ledig/verheiratet, mit und ohne Kinder) untersucht.

Dabei errechnete Bockholt, wie sich Riester-Renten und die bAV betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherungen) auf die Nettozahlbeträge auswirken. Der Finanzmathematiker beschäftigt sich schon länger mit Fragen zur Auskömmlichkeit der Rente im Alter ("Satte Gewinne durch Ratenzahlungsaufschläge"). Das Ergebnis: Der häufig zu lesende Ratschlag, Riester-Renten seien prinzipiell vorteilhafter, wenn bei niedrigen Einkommen Kinder vorhanden sind, ist nur teilweise richtig. Sowohl für Ledige als auch für Verheiratete mit geringem Einkommen kann die bAV demnach eine höhere Netto-Rendite ergeben als dies bei einem vergleichbaren Riester-Vertrag der Fall ist. Erst wenn zu einer Familie mehr als ein Kind gehört, schlage das Pendel zugunsten der Riester-Rente aus, heißt es.

So wirken sich Nettorenten auf Riester- und Direktversicherungen aus

Familienstand / Kinder

Einkommen monatlich (Euro)

Netto-Riester-Rente

Netto-bAV-Rente

Vorteil für

garantiert

Prognose

garantiert

Prognose

ledig/0

1.500

231,00

396,00

250,52

412,64

bAV

ledig/2

1.500

256,20

456,00

251,28

413,90

Riester

ledig/0

2.500

202,30

346,80

221,48

342,05

Riester

ledig/1

3.500

186,00

304,50

204,47

317,70

bAV

verheiratet/0

2.000

203,58

318,00

180,24

298,94

Riester

verheiratet/1

2.000

201,84

354,96

180,96

300,02

Riester

verheiratet/0

3.000

178,50

288,00

182,39

300,30

bAV

verheiratet/2

3.000

195,00

323,25

183,19

301,61

Riester

Eintrittsalter 30 Jahre, Quelle: DIA

Zu berücksichtigen sei vor allem, dass die bAV im Alter sozialbeitragspflichtig ist. „Steuern und Sozialabgaben auf Renten werden vom Vertrieb gern verschwiegen", so Heinrich Bockholt. Die Berater seien dazu nicht in der Lage, und die Beratungsprogramme würden das auch nicht leisten. Es sei aber wichtig, dass die Berater für jeden Kunden für die Rentenphase eine individuelle Netto-Rechnung nach Steuern und Abgaben erstellen sollten. Dass sei auch gar nicht schwierig und mit Hilfe einschlägiger Rechenhilfen des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) zu leisten, zeigt sich Bockholt überzeugt.

Ab dem Jahr 2040 sollen die gesetzlichen Renten voll besteuert werden. Das treffe dann alle, die 1973 und später geboren wurden. Deshalb sei die Berechnung der späteren Netto-Rente für die heutige Generation wichtig. Denn Steuern und Sozialabgaben auf Renten - ob nun gesetzliche oder Zusatzrenten - schmälern die Renteneinkünfte erheblich. Wegen der Steuerprogression sei die Belastung umso höher, je besser der Rentner im Alter versorgt sei, heißt es.

Kumulierte Steuerbelastung im Rentenalter aus GRV und Zusatzrente*

Bruttorente in Euro

Steuern in Euro

Sozialabzüge in Euro

Netto-Rente in Euro

Durchschnitts-steuersatz in %

Gesamtbelastung in %

  

Familienstand ledig

1.000

34

103

864

3,84

13,60

1.500

144

154

1.202

10,78

19,87

2.000

269

205

1.526

15,08

23,70

2.500

405

256

1.839

18,17

26,44

3.000

554

308

2.138

20,65

28,70

 

Familienstand verheiratet

1.000

0

103

897

0

10,20

1.500

0

154

1.346

0

10,27

2.000

70

205

1.725

3,93

13,75

2.500

166

256

2.078

7,46

16,92

3.000

291

308

2.402

10,86

19,33

*inklusive Steuern, Sozialabgaben, Werbungskostenpaschbetrag, nach aktuellem Recht; Quelle: DIA

Auf die Gesamtkostenquote achten
Studienautor Heinrich Bockholt machte in diesem Zusammenhang auch auf die Bedeutung der Gesamtkosten-Quote (Reduction in Yield -RiY) aufmerksam, die nach dem im Juli beschlossenen Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz ab 2015/2016 - näheres muss der Gesetzgeber noch beschließen - von den Versicherungsunternehmen verbindlich angegeben werden muss. Die Allianz Lebensversicherungen (www.allianz.de) und noch einige wenige andere Versicherer - wie die Canada Life (www.canadalife.de) geben die RiY jetzt schon an.

  

Durchschnitt in %

Beste in %

Schlechteste in %

Garantierte Rendite nach Gesamtkosten

Riester-Rente

1,09

1,34

0,87

Direktversicherung

0,96

1,16

0,73

Gesamtkostenquote

Riester-Rente

0,66

0,41

0,88

Direktversicherung

0,79

0,59

1,02

Prognostizierte Rendite nach Gesamtkosten

Riester-Rente

3,48

4,05

3,34

Direktversicherung

3,49

3,95

2,72

Quelle: DIA

Laut Heinrich Bockholt sind einige dieser RiY-Angaben mit Vorsicht zu genießen, manche Versicherer agierten sehr „freihändig".

Losgelöst von der Untersuchung des Finanzmathematikers Heinrich Bockholt resümiert man beim Institut für Altersvorsorge, dass die Alternativen für ein gutes Auskommen im Alter heißen: mehr sparen oder länger arbeiten. Sollte die Lücke allein durch höhere Spar-Quoten geschlossen werden, müsste eine durchschnittliche Familie 7 bis 8 Prozent ihres Bruttoeinkommens sparen. Wer dazu nicht bereit ist, wird drei bis vier Jahre später in Rente gehen müssen. Wer mit 24 Jahren in die Arbeitswelt einsteigt, ab dem 25. Lebensjahr mit einer Spar-Quote von 4 Prozent riestert und bis 67 arbeitet, könnte mit einer Ersatz-Quote aus gesetzlicher Rente und Riester-Rente in Höhe von 59 Prozent seines letzten Netto-Einkommens rechnen. (hp / www.bocquel-news.de)

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