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Neuer Sicherungsfonds für Reisen aus einer Hand

1. September 2021 - Endlich ab 1. November 2021 tritt der Deutsche Reisesicherungs-Fonds (DRSF) in Kraft. Der neue Fonds steht für eine noch bessere Absicherung von Pauschalreisenden im Fall einer Veranstalter-Insolvenz. Einziges Ziel des Fonds: den Schutz der Reisenden im Fall einer Insolvenz umfassend sicherzustellen.

Reiseanbieter von Pauschalreisen sind gesetzlich verpflichtet, sich gegen ihr Insolvenzrisiko abzusichern, damit Reisende im Insolvenzfall des Anbieters ihre Anzahlungen erstattet bekommen und sicher aus dem Ausland nach Hause gebracht werden. Diese anspruchsvolle Aufgabe übernimmt ab 1. November 2021 der DRSF Deutsche Reisesicherungsfonds (www.drsf.reise).

Das neu gegründete Unternehmen erhielt am 31. August vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die Erlaubnis zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Hintergrund ist die Neuregelung der Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen. Der Gesetzgeber hat im Nachgang der Thomas Cook-Insolvenz beschlossen, dass Reiseanbieter mit einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro künftig über einen zentralen Fonds abgesichert werden, statt wie bisher über viele Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute (bocquel-news 10. Februar 2021 Sicherungsfonds: Künftig sicher in den Urlaub reisen).

Den Angaben zufolge sind eigene Ertragsinteressen beim Deutschen Reisesicherungsfonds tabu. Vielmehr widmet er sich ausschließlich der Umsetzung seines gesetzlichen Auftrags: Der Deutsche Reisesicherungsfonds schließt Absicherungsverträge mit Reiseanbietern ab, bildet aus den Entgelten ein Fondsvermögen und kümmert sich im Insolvenzfall um die Rückzahlung von geleisteten Anzahlungen und die Rückführung von Reisenden aus dem Urlaubsort.

Die Gesamtabdeckung des Fonds wird den Angaben zufolge bis zum 31. Oktober 2027 mindestens 750 Millionen Euro betragen und setzt sich rechnerisch aus dem gesetzlich vorgegebenen Zielkapital sowie den Sicherheitsleistungen des umsatzstärksten Reiseanbieters und eines Reiseanbieters mittlerer Umsatzgröße zusammen.

Über die zuvor lang diskutierte Kundengeldabsicherung lieferte Geschäftsführer Andreas Gent auf dem „fvw|TravelTalk-Kongress“ (www.fvw.de) in einer virtuellen Diskussion erste Einschätzungen zu seiner neuen Aufgabe. Aber noch sind viele Fragen offen. Gesellschafter der GmbH sind neben dem DRV (www.dvr.de) die Verbände RDA, VIR (https://v-i-r.de/), Forum anders Reisen (https://forumandersreisen.de) und ASR (https://asr-berlin.de/). In der Geschäftsführung kümmert sich neben Andreas Gent Asset Manager Thomas Schreiber um die Kapitalanlage des Fonds.

Nur zwei Monate haben Andreas Gent und sein (künftiges) Team Zeit, die Fonds für die Aufnahme von Reiseveranstaltern fit zu machen. Der frühere Vorstand der HanseMerkur (www.hansemerkur.de) und heute ihre Aufsichtsrat rechnet damit, dass etwa 150 Veranstalter mit mehr als 10 Millionen Euro Umsatz dem DRSF beitreten müssen, weitere 150 kleinere Veranstalter könnten diese Entscheidung freiwillig treffen. „Die Uhr tickt", sagt Gent. „Aber wir schaffen das."

DRSF will mit externen Dienstleistern zusammenarbeiten
Der DRSF wird nach Gents Einschätzung etwa 15 Mitarbeiter beschäftigen, aber viele Aufgaben an externe Dienstleister vergeben. So sollen vor allem das „Onboarding", also der Vertragsabschluss der Reiseveranstalter, die Schadensregulierung mit Rückführung der Urlauber und Rückerstattung sowie die Kapitalanlage extern gemanagt werden. Dazu laufen gerade die Ausschreibungen. „Alle jetzigen Informationen beruhen auf dem Stand vom 1. September", stellt Gent klar. „Vieles kann sich noch ändern."

So sind viele Fragen auch noch nicht geklärt; - zum Beispiel die nach den Veranstaltern, die unter 10 oder sogar 3 Millionen Euro Jahresumsatz liegen. Sie sind nicht verpflichtet, in den DRSF einzutreten, und müssen sich jetzt auf dem freien Markt eine Versicherung suchen. „Dafür werden die Unternehmen Lösungen anbieten", verspricht Carsten Dreyer vom Versicherungsmakler TAS. Er habe bereits entsprechende Signale von der R+V (www.ruv.de) und Tourvers (www.tourvers.de) erhalten.

Fragen des Haftungsschnitts noch offen
Auch die Details des Haftungsschnitts, also die Übernahme der Risiken durch den Fonds, sind noch nicht abschließend geklärt, obwohl er zum 1. November zwar einmalig vorgenommen wird. Aber theoretisch könnte es zu Doppelbelastungen für Veranstalter kommen, die bisher – etwa pandemiebedingt – unter der Grenze von 10 Millionen Euro liegen, sie aber bei einer Normalisierung des Geschäfts überschreiten. „Das wollen wir natürlich vermeiden", sagt Andreas Gent. „Dazu haben wir ein Konzept erarbeitet, das aber noch nicht verhandelt ist."

Dieses Thema habe neben dem Onboarding erste Priorität, so der DRSF-Chef. Andreas Gent steht also vor einer gewaltigen Herausforderung. Den Zusammenschluss der Verbände zu dem Konsortium hält er für einen großen Erfolg: „Die Branche kann stolz auf diese gemeinsame Lösung sein." (-el / www.bocquel-news.de)

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