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Sicherungsfonds: Künftig sicher in den Urlaub reisen

10. Februar 2021 - Die Bundes-Regierung will den Insolvenzschutz für Pauschalreisende verbessern, das Kabinett beschloss den Gesetzentwurf dafür. Doch der vorgesehene Sicherungsfonds soll frühestens ab November 2021 greifen. Die Versicherer fordern hingegen eine Haftungsübernahme des Fonds spätestens zum 1. Juli 2021.

Das Bundes-Kabinett beschloss den Gesetzentwurf über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften. Die Versicherer befürworten das neue Absicherungssystem, dringen allerdings darauf, die Haftungsübernahme des Fonds spätestens für den 1. Juli 2021 vorzusehen.

Der Beschluss steht – mit dem Gesetzentwurf über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften. Die Bundesregierung will demnach den Insolvenzschutz für Pauschalreisende verbessern, doch der vorgesehene Sicherungsfonds soll frühestens ab November 2021 greifen. Die Versicherer fordern hingegen eine Haftungsübernahme des Fonds spätestens zum 1. Juli 2021.

Der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, merkt dazu an: „Nach der Pleite von Thomas Cook war klar, dass wir das Reiserecht auf eine neue Grundlage stellen mussten. Für die Union war nicht akzeptabel, dass viele Hunderttausende Reisende in ihren Urlaubsorten festgesessen haben und am Ende der Steuerzahler die Kosten zu tragen hatte. Deswegen ist es gut, dass das Justizministerium nun endlich unseren Vorschlag eines Reisesicherungsfonds aufgegriffen hat. Damit geben wir der Reisebranche und auch den Reisenden Rechtssicherheit für die schönste Zeit des Jahres. Wir alle hoffen, dass Corona Urlaubsreisen bald wieder zulassen wird.“

Bisher sieht der Gesetzentwurf allerdings noch gar kein konkretes Datum für die Haftungsübernahme durch den Fonds vor; als frühestes Datum wird der 1. November 2021 genannt. Die Kritik des Verbands der Deutschen Versicherer (www.gdv.de): Die in der Übergangzeit geltenden Regeln zur Höhe und Art der benötigten Absicherung bleiben unklar, was zu weiteren Unsicherheiten für eine Branche führt, deren Insolvenzrisiken in der Corona-Pandemie bereits deutlich gestiegen sind.

Der GDV begrüßt den Kontrahierungszwang des Sicherungsfonds. Allerdings – so die Kritik der Versicherer – wird er im Gesetzentwurf durch verschiedene Regelungen eingeschränkt. Die Versicherer plädieren daher für einen uneingeschränkten Kontrahierungszwang, wenn der Reiseveranstalter die im Gesetzentwurf geforderten Sicherheiten stellt. Andernfalls könnte der vom Gesetzgeber gewollte Kontrahierungszwang durch den Fonds unterlaufen werden.

Laut GDV sollen sich kleine Anbieter mit einem Jahresumsatz von weniger als 3 Millionen Euro weiterhin ausschließlich über eine Versicherung oder ein Kreditinstitut absichern können. Diese Ausnahme ist aus Sicht der Versicherer richtig, sollte aber auf Anbieter mit bis zu 10 Millionen Euro Umsatz ausgeweitet werden.

Wie die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mitteilt, können sich Reisende künftig darauf verlassen, dass der von ihnen gezahlte Reisepreis im Insolvenzfall vollständig abgesichert ist. „Damit stellen wir sicher, dass aus Urlaubsträumen kein finanzieller Albtraum wird. Mit dem Reisesicherungsfonds schaffen wir ein solventes Instrument, das Insolvenzen durch die und innerhalb der Reisebranche absichern wird. Damit schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass der Steuerzahler in Zukunft nicht mehr in Anspruch genommen wird“, so Jan-Marco Luczak.

Verbraucherschützer Sebastian Steineke sagt dazu: „Es wurde höchste Zeit, dass die Ministerin unter anderem auf unseren Druck hin über ein halbes Jahr nach Veröffentlichung der Eckpunkte endlich etwas vorlegt. Sowohl die Thomas Cook-Pleite als auch die großen Probleme der Reisebranche seit Beginn der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass wir schnell handeln müssen. Viele Unternehmen in der Branche bangen um ihre Existenz. Auf der anderen Seite blieben zahlreiche Verbraucher*innen auf ihren Kosten für nicht durchgeführte Reiseleistungen sitzen, obwohl sie selbst durch Corona in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Hier gilt es, einen Interessenausgleich zu schaffen und für zukünftige Ausfälle gewappnet zu sein. Der vorliegende Entwurf bietet dafür geeignete Ansätze." (-el / Fotos Pixabay / www.bocquel-news.de)

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