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Konzepte und Kriterien

Mit der IDD-Richtlinie wird Regulierungskorsett enger

3. März 2016 - In welchen Punkten Brüssel das Regulierungskorsett für den deutschen Versicherungsvertrieb durch die IDD enger ziehen will, zeigte Julian Schmücker vom GDV im VGA-Assekuranzclub Ulm. Der GDV sieht in der neuen Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD ein tragfähiges Fundament.

Die Regelungsvorgaben für Versicherer und Vermittler werden durch die neue Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD angezogen. Zunächst sei die Novellierung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD) im Jahr 2002 ausdrücklich zum Schutz des Verbrauchers erfolgt. Dafür soll die IDD-Richtlinie nun als tragfähiges Fundament für einen fairen, transparenten und einheitlichen Vertrieb dienen. Um die neue EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) ging es jetzt auch bei einer Veranstaltung der Bezirksgruppe Ulm des VGA Bundesverbandes der Assekuranz-führungskräfte (www.vga-koeln.de), die aktueller nicht tagen konnte: Genau am Tag des Inkrafttretens der neuen EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD zeigte ein ausgewiesener Experte deren voraussichtliche Konsequenzen für die deutsche Versicherungsbranche auf.

Julian Schmücker, beim GDV Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) zuständig für Europafragen im Versicherungsvertrieb, stellte dar, in welchen Punkten Brüssel das Regulierungskorsett für den deutschen Versicherungsvertrieb enger ziehen will. Die Veranstaltung fand an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Heidenheim statt; für die dortigen Studenten des Studiengangs BWL Versicherung mit der Vertiefung Versicherungsvertrieb und Finanzberatung waren diese hochaktuellen Informationen einerseits Anlass zum Nachdenken, andererseits Anlass zu Optimismus.

Schmücker befürwortete ausdrücklich den Schutz des Verbrauchers als Grund für die Novellierung der im Jahr 2002 erschienen EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD): Die IDD-Richtlinie sei ein tragfähiges Fundament für einen fairen, transparenten und einheitlichen Vertrieb. Der in Brüssel entwickelte Weg jedoch sei in einigen Punkten problematisch. Die Praktikabilität der Regelungsvorgaben müsse berücksichtigt werden. Es komme entscheidend darauf an, verhältnismäßige und zukunftsfähige Regeln für den deutschen Markt zu implementieren. Gebotene Handlungsspielräume der IDD sollten dafür genutzt werden.

Stichtag 23. Februar 2018
Zum 23. Februar 2018 muss die IDD in deutsches Recht umgesetzt sein; welche Folgen im Einzelnen sich für den Versicherungsvertrieb ergeben, stellte Schmücker an plakativen Beispielen dar: So werden zunächst der neuen Richtlinie zusätzliche Personengruppen unterworfen:

  • Produktakzessorische Vermittler sind erfasst, genau wie vertreibende Angestellte von Versicherungsgesellschaften.
  • Bei der Berufszulassung müssen von Vermittlern erstmals Weiterbildungsanstrengungen sowie eventuelle Beteiligungsverhältnisse durch Dritte (beispielsweise Versicherungsunternehmen) nachgewiesen werden.

Wie Julian Schmücker verdeutlichte, werden bei der Berufsausübung - ähnlich wie schon bei der bereits abgeschlossenen MiFID-Novellierung - Wohlverhaltensregeln vorgeschrieben, die Kundeninteressen klar in den Vordergrund stellen. Verkaufsziele müssen demnach so gestaltet werden, dass sie nicht mit der Pflicht vertreibender Personen kollidieren, im bestmöglichen Kundeninteresse zu handeln. Provisionen zu Versicherungs-Anlageprodukten sollen nur zulässig sein, wenn damit keine nachteiligen Auswirkungen auf Dienstleistungsqualität des Vermittlers und sein Handeln im Kundeninteresse verbunden sind.

Verschärfte Informationspflichten gegenüber Kunden
Der GDV-Experte wies auch darauf hin, dass die Informationspflichten gegenüber Kunden verschärft wurden: Vor Abschluss des Vertrages muss dem Kunden gegenüber die Quelle und Art der Vergütung genannt werden; bei Honorarberatung muss die Höhe des Honorars oder zumindest die Berechnungsmethode genannt werden. Die Beratungsdokumentation muss dem Kunden in der Regel in Papierform zur Verfügung gestellt werden. In einer "Geeignetheitserklärung" in der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten soll der Vermittler erklären, dass die empfohlenen Produkte den Bedürfnissen und Wünschen des Kunden entsprechen sowie als geeignete Produkt seiner jeweiligen Fähigkeit entsprechen, Verluste zu tragen. Die empfohlene Produktlösung muss dem Kunden verständlich erklärt werden.

Die IDD war bereits öfter Thema in den bocquel-news – so auch Versicherungsvermittlung nur mit Beratungsleistung http://www.bocquel-news.de/Versicherungsvermittlung-nur-mit-Beratungsleistung.35653.php und Die EU-Vermittlerrichtlinie und die nächsten Schritte http://www.bocquel-news.de/Die-EU-Vermittlerrichtlinie-und-die-nächsten-Schritte.35599.php.

Julian Schmücker betonte, dass der europäische Gesetzgeber und weiterer Konkretisierung zur Bedeutung der "Geeignetheit“, „Angemessenheit“ oder auch "Risikotoleranz" im Detail der EU-Kommission überließ.

Auch auf die EIOPA kommt viel Arbeit zu
Diese wird sich bei der Regelungsentwicklung laut Schmücker der Unterstützung der EIOPA (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen) bedienen. Dort kommen mehrere Arbeitsaufgaben zusammen. So muss etwa ein Produktinformationsblatt vor Vertragsabschluss jedes Nicht-Lebenprodukt beschreiben; wie das optisch aussieht, steht noch gar nicht fest: Die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde will nun bis 23. Februar 2017 ein entsprechendes Format entwickeln.

Viele weitere Regelungen sind – wie Schmücker betonte - vorgeschrieben, müssen aber ebenfalls erst noch konkretisiert werden:

  • Zusätzliche "delegierte Rechtsakte" müssen festlegen, wie Details zu Produktprüfungsprozessen, Interessenkonflikten oder besagter Geeignetheitsprüfung bei Versicherungsanlageprodukten aussehen sollen.
  • Zusätzliche Leitlinien sollen unter anderem definieren, was "komplexe Versicherungsanlageprodukte" sein sollen oder was bei Querverkäufen zu beachten ist.
  • Die EU-Kommission wird in Kürze die EIOPA mit den Arbeiten zur Konkretisierung der IDD beauftragen.

Man darf, so Schmücker, "gespannt sein, was der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung des Ganzen letztendlich daraus machen wird".

Engmaschige Regulierung für Berufsfeld Versicherungsvertrieb unattraktiv?
In der Diskussion wurde die Befürchtung geäußert, dass diese immer engmaschigere Regulierung die Attraktivität des Berufsfeldes Versicherungsvertrieb weiter beeinträchtigen könnte. Die im Publikum vertretenen Studierenden mit dem Berufsziel im Versicherungs- und Finanzvertrieb sahen die zusätzlichen Anforderungen an die Qualität und die Arbeitsweise von Vermittlern aber eher positiv; sie würden ja gerade für diese wachsenden Anforderungen ausgebildet. Wenn die Regulierung dazu führe, dass Vermittler aus dem Markt geworfen würden, dann seien sie sicherlich unter denen, die übrig bleiben. (Stefan Kuhnert / www.bocquel-news.de)

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