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Haftpflichtschutz für gewerbliche Drohnen

14. März 2016 - Das Risiko beim Einsatz von Drohnen ist groß, und der Markt für den Einsatz der unbemannten Flugobjekte wächst unaufhörlich. Deshalb hat HDI jetzt eine Versicherungslösung für den Bedarf von Industrie, Gewerbe und freien Berufen entwickelt, die das Haftungsrisiko abdeckt.

Sie haben vier, sechs, acht oder noch mehr Rotoren und sind meist mit einer Kamera ausgerüstet. Sie werden per Funk ferngesteuert und ihre Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig: Industrie-, Architektur- und Landschaftsfotografie, Filmaufnahmen, Vermessung, technische Überwachung und Begutachtung. Auch als Spielzeug werden sie immer attraktiver. Ganz gleich, ob der Einsatz gewerblicher oder privater Natur ist, Drohnenpiloten benötigen in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung, denn die Quadro- oder Multikopter gelten als unbemannte Flugobjekte.

„Die Haftung des Halters oder Piloten einer Drohne ist sehr weitreichend, wenn beim Betrieb einer Drohne ein anderer geschädigt wird. Für diese Sach- oder Personenschäden haftet der Halter unter Umständen sogar verschuldensunabhängig", erklärt Frank Manekeller, Leiter des Bereichs Haftpflicht, Unfall und Sachschaden der HDI Versicherung AG (www.hdi.de). Denn trotz inzwischen ausgereifter Technik und einfacher Bedienung kann zum Beispiel ein unkontrollierter Absturz der Drohne nie ganz ausgeschlossen werden. Ohne Haftpflichtversicherungsschutz muss der Halter oder Pilot der Drohne den Schaden aus der eigenen Tasche bezahlen.

Haftfpflichtschutz für Industrie, Gewerbe und freie Berufe
Speziell für industrielle und gewerbliche Anwender hat der Industrieversicherer HDI Global SE (www.hdi.global) deshalb ein Deckungskonzept für die professionelle Nutzung von Multicoptern entwickelt. Mit diesem lassen sich eine oder mehrere unbemannte Luftfahrtsysteme komfortabel absichern, so dass diese dann beispielsweise zu Forschungszwecken, zur Überwachung von Industrieanlagen, Pipelines oder Powerlines sowie für Foto- und Filmaufnahmen betrieben werden können.

„Abhängig vom jeweiligen Risiko bieten wir einen passgenauen Versicherungsschutz für eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten für unbemannte Luftfahrtsysteme“, erklärt Lydia Baur-Empt, Leiterin der Abteilung Luftfahrt Vertrag und Schaden von HDI Global. Deckungssummen reichen dabei von der gesetzlich vorgeschriebenen Untergrenze in Höhe von etwa einer Million Euro bis in den dreistelligen Millionen-Euro-Bereich.

Auch für die Berufshaftpflicht von Architekten und Ingenieuren
Bereits integriert hat die HDI Versicherung AG die Deckung in ihr neues Berufshaftpflicht-Produkt für Architekten und Ingenieure. Andreas Huth, Leiter der Abteilung Produktmanagement Haftpflicht Planung sagt dazu: „Wir  sehen mehr und mehr, dass bei Architekten und Ingenieuren die Verwendung von Multicoptern mittlerweile zum beruflichen Alltag gehört. So werden Drohnen regelmäßig eingesetzt, um Flächen- oder Gebäudemaße aufzunehmen oder um einen besseren Überblick über ein Objekt zu bekommen.“ Daher hat HDI diese Deckung nun fest in ihr Versicherungskonzept für diese Kundengruppe aufgenommen. 

Der Markt wächst rasant
Nach Schätzungen des Luftfahrt- und Rüstungsspezialisten Teal-Gruppe (www.tealgroup.com) wird der Drohnenmarkt von zurzeit 6,4 Milliarden US-Dollar bis zum Jahr 2014 auf 11,5 Milliarden Dollar anwachsen. In Deutschland hatte die Gothaer Versicherungsgruppe (www.gothaer.de) in Kooperation mit der Delvag Luftversicherungs-AG (www.delvag.de) im Dezember 2015 bereits eine Haftpflichtversicherung für den gewerblichen Drohneneinsatz auf den Markt gebracht (siehe bocquel-news „Versicherungsschutz für gewerbliche Drohnenpiloten“).

Versicherungsschutz für private Drohnenpiloten
Auch wer privat eine Drohne aufsteigen lässt, benötigt Haftpflichtschutz. Für die Versicherung ist entscheidend, ob es sich bei der Drohne um ein Flugmodell oder um ein unbemanntes Luftfahrzeug handelt. Flugmodelle dienen Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung, sie dürfen nicht mehr als fünf Kilogramm wiegen und müssen von einem Elektromotor angetrieben werden.

Der Betrieb von Flugmodellen erfordert keine Aufstiegsgenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde. Sie sind die bevorzugten Spielzeuge von Hobbypiloten. Solange es sich um ein Spielzeug handelt, kann der Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung ausreichen. Allerdings ist rechtlich ungeklärt, welche Flugobjekte als Spielzeuge gelten.

Wer also mit einem Multikopter starten will, sollte vorher mit seiner Haftpflichtversicherung klären, ob für dieses Modell Versicherungsschutz besteht. In der Regel decken private Haftpflichtversicherungen Schäden durch Drohnen nicht ab. Eine Ausnahme macht die Haftpflichtkasse Darmstadt (www.haftpflichtkasse.de). Sie bietet einen Tarif an, bei dem Schäden aus dem privaten Gebrauch motorbetriebener, maximal fünf Kilogramm schwerer Flugmodelle mitversichert sind. Bei anderen Haftpflichtversicherern kann das Drohnenrisiko gegen Mehrbeitrag in die Versicherung eingeschlossen werden. Versicherungsschutz für private Drohnenpiloten bieten auch verschiedene Modellflugverbände an.

Regeln für den Drohneneinsatz
Voraussetzung für den Einstand der Versicherung im Schadensfall ist, dass der Pilot die gesetzlichen Bestimmungen für den Gebrauch privater Flugmodelle einhält. Geflogen werden darf nur im unkontrollierten Luftraum. Flugverbote gibt es im Umkreis von 1,5 Kilometern um internationale Flughäfen, über Regierungsgebäuden, Atomkraftwerken, Menschenansammlungen, Wohngebieten, Industrieanlagen, Katastrophengebieten, Unfallstellen und militärischen Anlagen. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland. In vielen Großstädten sind die Stadtgebiete Flugverbotszonen. Hobbypiloten müssen ihren Multikopter mit Sichtkontakt steuern, sie dürfen nicht höher als 100 Meter und nicht weiter als 200 bis 300 Meter fliegen.

Das Bundesverkehrsministerium plant eine Kennzeichnungspflicht für alle Drohnen, die mehr als 500 Gramm wiegen, unabhängig davon, ob sie privat oder gewerblich genutzt werden. (hp / www.bocquel-news.de)

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