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Versicherungsschutz für gewerbliche Drohnenpiloten

8. Februar 2016 - Drohnen, Quadrocopter und ähnliche ferngesteuerte Flugobjekte erfreuen sich wachsender Beliebtheit, nicht nur bei Hobbypiloten, sondern auch in der gewerblichen Nutzung. Die Gothaer und die Delvag bieten gemeinsam eine Haftpflichtversicherungs-Lösung für Drohenrisiken an.

Die Gothaer Versicherungsgruppe (www.gothaer.de) und die Delvag Luftfahrtversicherungs-AG (www.delvag.de) haben gemeinsam eine Haftpflichtversicherung für Drohnenflüge entwickelt. „Die Nutzung solcher Fluggeräte wird in nächster Zeit stark zunehmen. Um unseren Kunden risikogerechte  Lösungen zu bieten, haben wir uns entschlossen, Luftfahrt-Spezialisten dazuzuholen und freuen uns, dass wir ein solches Modell exklusiv mit der Delvag anbieten können“, erklärt Helmut Hecker, Leiter des Haftpflicht-Bereichs Unternehmerkunden bei der Gothaer. Mit der Lösung sollen vor allem Kunden angesprochen werden, die Drohnen für gewerbliche Film- oder Fotoflüge nutzen, zum Beispiel in der Medienbranche, im landwirtschaftlichen Bereich sowie für Vermessungs- oder Gutachterflüge.

Schlanke Lösung mit kurzer Risikoerfassung
„Wir bieten seit Ende 2015 individuelle Versicherungslösungen für Drohnen beziehungsweise Quadrocopter an. Für die Vermittler oder Makler bieten diese schlanken Lösungen die Vorteile einer kurzen Risikoerfassung sowie einer knappen Dokumentation. Der Kunde kann sich über einen niedrigen Beitrag freuen“, so Guido Lenssen, Leiter Underwriting Luftfahrtversicherung bei Delvag. Der Antragsprozess sei hierbei bewusst kurz gehalten: Bei einer Anfrage erhalte der Makler oder Vermittler per E-Mail Informationen zum weiteren Vorgehen sowie einen übersichtlichen Antrag. Dieser werde ausgefüllt ebenfalls per E-Mail an die Delvag übermittelt. Innerhalb eines Arbeitstages erhalte der Interessent eine Rückmeldung, meist auch schon mit einer Versicherungsbestätigung in Form einer Police.

Beitrag richtet sich nach dem Modell
Die Höhe des Beitrages setzt sich dann aus der Art des Drohnenmodells beziehungsweise Quadrocopters, dem Verwendungszweck sowie der Versicherungssumme zusammen. Hier wird in der Regel die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme von einer Million Euro veranschlagt, 1,5 Millionen seien ebenfalls möglich. Alternativ könnten höhere Versicherungssummen in Einzelfällen realisiert werden.

Kein Drohnenflug ohne Versicherungsschutz
Seit 2005 wird für alle Luftfahrzeuge eine Haftpflichtversicherung benötigt, also auch für Drohnen beziehungsweise Quadrocopter und ähnliche Geräte, betont der Gothaer. Nur mit dieser bekomme man die Aufstiegsgenehmigung, ohne die im gewerblichen Bereich niemand die Geräte einsetzen darf. Drohnen mit und ohne Videokamera erfreuen sich steigender Beliebtheit, ob als Hobby-, Sport- oder Freizeitutensil, oder zur gewerblichen Nutzung. Doch mit der zunehmenden Verbreitung der unbemannten Flugobjekten steigen auch die Risiken für Mann oder Frau an der Steuerung. Das Drohnenrisiko hat gleich mehrere Dimensionen – von der Haftpflicht- über die Rechtsschutz- bis hin zur Kaskoversicherung. (hp / www.bocquel-news.de)

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