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Berliner Erklärung 2.0, Provisionsdeckel und IDD

22. Februar 2018 - Die „Berliner Erklärung 2.0“ unterzeichneten jetzt die Mitglieder der Initiative „Pools für Makler“ und erneuerten damit ihren Schwur von 2013, als sie sich erstmals öffentlich gegen den Provisionsdeckel wandten. Eigentlich sollte er längst vom Tisch sein. Was hat das mit der IDD und der BaFin zu tun?

Da staatliche Eingriffe in das Vergütungssystem erneut auf der Tagesordnung stehen würden, erscheint den Mitgliedern der Initiative „Pools für Makler“ ein klares Bekenntnis dagegen dringender denn je. Es gelte vielmehr für eine freiheitliche Wirtschaftsordnung einzustehen. Deutliche Worte – gerade im Hinblick auf den morgigen 23. Februar, der ursprünglich als Stichtage zur Umsetzung der europäischen Vermittlerrichtlinie (IDD) angesetzt inzwischen aber wieder verschoben worden war (bocquel-news 15. Februar 2018 In der letzter Minute: IDD-Termin verschoben). Die Initiative „Pools der Makler“ fürchtet, dass die BaFin erneut an einer aktuell an einer Obergrenze der Provisionen (Provisionsdeckel) arbeitet.

Die Poolinitiative war 2013 wegen Diskussionen über einen Provisionsdeckel gegründet, der damals innerhalb des GDV Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft diskutiert wurde.

In der daraufhin verfassten, sogenannten „Berliner Erklärung“ hoben die Pools die Unabhängigkeit und die verbraucherschützende Stellung der Versicherungsmakler hervor.

Jetzt warnt die beim Bundes-verband Finanzdienstleistung AfW (www.afw-verband.de) angesiedelte Initiative der Maklerpools, erneut vor staatlichen Eingriffen in das Vergütungssystem.

Wie es heißt, ließen die Planungen und die bislang noch längst nicht konkret formulierten Aussagen zur IDD solche Schlüsse zu. Daher sei die Unabhängigkeit der Makler bedroht, hieß es beim Treffen der Initiative im Vorfeld eines Kongresses in Mannheim. So haben die Mitglieder eine Neuauflage der „Berliner Erklärung“ aus dem Jahr 2013 verabschiedet (bocquel-news 30. September 2013 Mit "Berliner Erklärung" gegen Provisions-Deckel). Sie richtete sich damals gegen die Einführung eines Provisionsdeckels, und jetzt sieht die Branche diese Gefahr erneut. „Wir sprechen uns für frei verhandelbare Vergütungen in der Versicherungsvermittlung aus“, beginnt die „Berliner Erklärung 2.0“. Die Branche stehe dem Verbraucher gegenüber in der Verantwortung und sei im Bewusstsein darüber natürlich in der Lage, ihre Vergütungsmodelle selbst zu regeln.

Die Neuauflage des Konsultationspapiers der BaFin zu ihrem Mitte Januar vorgelegten Entwurf des Rundschreibens „Hinweise zum Versicherungsvertrieb“ war Stein des Anstoßes. Gestern, 21. Februar, endete die Frist, die eine einheitliche Umsetzung der neuen Regeln zum Versicherungsvertrieb IDD vorsieht. Dazu gab es in dem BaFin-Rundschreiben unter anderem Anmerkungen, in wieweit die Provisionsvergütung mit dem Kundeninteresse kollidieren könnte.

Die Teilnehmer am Initiative-Treffen in Mannheim unterstrichen die Unabhängigkeit der Versicherungsmakler von den Versicherungsgesellschaften und verwahrten sich gegen Bestrebungen, diese Unabhängigkeit anzutasten. Weiter betonten sie ausdrücklich die Relevanz der Maklerschaft für den deutschen Versicherungsmarkt und die unabhängige Verbraucherberatung. Daher wurde von den Teilnehmern die ursprüngliche Berliner Erklärung aktualisiert. Das Treffen mündete in der Verabschiedung der „Berliner Erklärung 2.0“, welcher sich zwischenzeitlich eine Vielzahl weiterer Mitglieder der Initiative Pools für Makler angeschlossen haben.

„Ein Großteil der Branche zeigt, dass sie – bei aller ansonsten bestehenden Konkurrenz – auch in der Lage sein kann, bei Kernthemen gemeinsam zu agieren. Das ist insbesondere wichtig, wenn es um erkennbare Bestrebungen geht, die Unabhängigkeit und Gewerbefreiheit der Versicherungsmakler anzutasten. Die Relevanz der Maklerschaft für den deutschen Versicherungsmarkt und eine unabhängige Kundenberatung kann nicht genug betont werden.“, sagt Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.

Die Berliner Erklärung 2.0
So entstand die Berliner Erklärung 2.0, die jetzt von den Mitgliedern der Initiative „Pools für Makler“ unterzeichnet wurde.

Die unterzeichnenden Pools erklären:

  1. Wir sprechen uns für frei verhandelbare Vergütungen in der Versicherungsvermittlung aus. Die Branche steht dem Verbraucher gegenüber in der Verantwortung. Sie ist im Bewusstsein hierüber in der Lage, ihre Vergütungsmodelle selbst zu regeln. Eingriffe durch die Legislative und die Exekutive widersprechen unserem Verständnis einer freiheitlich sozial-marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung. Diese Erkenntnis hat der deutsche Gesetzgeber zuletzt bei der Umsetzung des EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD deutlich betont.
  2. Wir sprechen uns für eine qualitativ hochwertige Verbraucherberatung durch Versicherungsmakler als Sachwalter ihrer Kunden aus. Sie ist Voraussetzung für eine unabhängige Altersvorsorgeberatung aller Bevölkerungsschichten.
  3. Wir sprechen uns für den Berufsstand des unabhängigen Versicherungsmaklers aus, der im ausschließlichen Interesse seiner Kunden handelt und hierfür angemessen vergütet werden muss.
  4. Wir sehen unsere Aufgabe darin, die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers zu garantieren und ihn mit unserer Tätigkeit wettbewerbsfähig zu halten. Nahezu alle Versicherungsmakler nutzen den Mehrwert einer Zusammenarbeit mit Maklerpools. Daher setzen wir uns für die Interessen des unabhängigen Vertriebs ein.

Es unterzeichneten: Harry Kreis (Geschäftsführer, Apella AG), Matthias Kschinschig (Geschäftsführer, aruna GmbH), Rolf Schünemann (Vorstandsvorsitzender BCA AG), Halime Koppius (Vorstand, Degenia Versicherungsdienst AG), Norbert Porazik (Geschäftsführer Fonds Finanz GmbH), Hans-Jürgen Bretzke (Vorstand, Fondskonzept AG), Stephan Fischer (Geschäftsführer Fondsnet Assekuranz), Dr. Sebastian Grabmaier (Vorstandsvorsitzender Jung, DMS & Cie. AG), Oliver Drewes (Geschäftsführer maxpool GmbH), Karsten Dümmler (Vorstandsvorsitzender Netfonds AG), Michael Bade (Geschäftsführer Status GmbH), Andrè Klotz (Geschäftsführer VFV GmbH – der Sachpool), Sven Burkart (Geschäftsführer Wifo GmbH), Norman Wirth (geschäftsführender Vorstand AfW e.V.), Frank Rottenbacher (Vorstand, AfW e.V.) und Matthias Wiegel (Vorstand, AfW e.V.). (-el / www.bocquel-news.de)

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