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Ausland-Police inklusive Patienten-Rechtsschutz

24. März 2011 - Wenn die Arag Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG und der BDAE Bund der Auslandserwerbstätigen e.V. eine Kooperation eingehen, geht es um eine Auslands-Police zur Prävention und Risiko-Deckung für Deutsche, die im Ausland tätig sind.

Expatriat
Entsendung ins Ausland
Ein Expatriat wird in der Wirtschaft eine Fachkraft genannt, die von einem international tätigen Unternehmen meist vorübergehend dienstlich ins Ausland entsandt wird. Allgemein ist jeder ein Expatriat, der nicht in seiner Heimat lebt. Grundsätzlich ist eine Entsendung (im Sinne der Terminologie der Versicherer) gegeben, wenn sich ein Beschäftigter auf Weisung des Arbeitgebers vom Inland ins Ausland begibt, um „dort eine Beschäftigung für diesen Arbeitgeber auszuüben". Die Entsendung ist in der Regel mit Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland verbunden.

Der BDAE Bund der Auslandserwerbstätigen e.V. (www.bdae.com) hat zusammen mit dem Rechtsschutzversicherer Arag (www.arag.de) als erstes Unternehmen im deutschen Auslandskrankenversicherungs-Markt eine Patienten-Rechtsschutzversicherung entwickelt, die - integriert in eine Auslands-Policen - weltweit gültig ist. Damit sind Expatriates und Auswanderer auch außerhalb der Heimat bei ärztlichen Behandlungs- und Aufklärungsfehlern geschützt.

Den Nutzen einer Patienten-Rechtsschutzversicherung wissen hierzulande die Bundesbürger zu schätzen, die durch ärztliche Behandlungsfehler Schaden erlitten haben und nur auf dem Rechtsweg einen finanziellen Ausgleich dafür einfordern können. Selbstredend muss eine Patienten-Rechtsschutzversicherung vor dem Eintritt eines Schadenfalles abgeschlossen werden.

Rechtsschutz Wenn man sich vor Augen hält, dass allein in Deutschland Schätzungen zufolge jährlich bis zu 17.000 Menschen aufgrund von ärztlichen Behandlungs- und Diagnosefehlern sterben, liegt es auf der Hand, dass im Ausland mit ähnlich hohen Todesraten gerechnet werden muss. Im BDAE-Newsletter „Leben & Arbeiten im Ausland" März 2011 wird die Europäische Kommission zitiert, die europaweit von etwa 15 Millionen Menschen spricht, die nach medizinischen Behandlungen Schäden erleiden. „Die ständige Überlastung der Ärzte sorgt zusätzlich für viel Fehlerpotenzial bereits bei der Diagnose", sagt der Fachanwalt für Medizinrecht Frank Haas von der Kanzlei Incuria Regress (www.incuria.de) in dem BDAE-Newsletter.

Die bundesweit vertretene Kanzlei Incuria Regress will betroffene Patienten stärken und zu ihrem Recht verhelfen, indem sie deren Schadenersatz-Ansprüche aufgrund von Behandlungsfehlern gegenüber Ärzten und Krankenhäusern geltend macht. So unterstützen die Anwälte etwa bei der Beschaffung der medizinischen Sachverständigen-Gutachten und werten diese rechtlich aus. Dabei arbeitet die Kanzlei mit deutschen Rechtsschutzversicherern und mit einzelnen Krankenkassen zusammen.

Dem Patienten-Rechtsschutz im Ausland entspricht nur die Auslands-Police von Arag und BDAE, die durch die kostenneutrale Patienten-Rechtsschutzversicherung komplettiert wurde ("Patienten-Rechtsschutz für Berufstätige im Ausland"). Der Schulterschluss im Angebot von Arag und BDAE ermöglicht es Kunden, auch im Ausland Ansprüche wegen Behandlungs- und Aufklärungsfehlern prüfen und juristisch durchsetzen zu können. (eb / www.bocquel-news.de)

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