22. August 2013 - In der Branche sorgt der Aufreger „Provisionsbegrenzung" für Unruhe. Während Insider von angeblich konkreten Plänen des GDV wissen wollen, übt der BVK harsche Kritik. Die Generali Deutschland Gruppe schlägt sich mit ihrem Statement auf die Vermittler-Seite.
Die Süddeutsche Zeitung (www.sueddeutsche.de) machte die Diskussion um die Provisionsbegrenzung jetzt mit einem Paukenschlag erneut öffentlich gemacht. Bei den Versicherern würden bereits konkrete Pläne zur Deckelung der Provisionen bestehen. Der GDV Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) wiegelt ab: „Tatsache ist: Einen konkreten GDV-Vorschlag gibt es noch nicht, die Diskussion dazu steht innerhalb des Verbandes erst am Anfang", sagte eine GDV-Sprecherin. „Es handelt sich um einen verbandsinternen Diskussionsprozess, der sich aus Anlass des anhaltenden Niedrigzinsumfelds und der Kritik von Verbraucherschutz und Politik mit der Höhe der Kosten von kapitalbildenden Altersvorsorge-Produkten befasst", betonte sie. „Er dient der Vorbereitung einer Verbandspositionierung in einer möglichen politischen Debatte über dieses Thema." Allerdings soll ein GDV-Schreiben zur Reform der Provisions-Systeme bereits an die Versicherungsunternehmen hierzulande gegangen sein.
Bereits in der Vergangenheit hat es eine aufsichtsrechtliche Begrenzung der Abschlusskosten in der Lebensversicherung gegeben, heißt es in einer GDV-Mitteilung. Die entsprechende Verordnung sei von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) 2008 gegen das ausdrückliche Petitum der Branche aufgehoben worden.
GDV-Pläne aufs Schärfste kritisiert „Zudem ist zu bedenken, dass der GDV hier mit dem Feuer eines weiteren gesetzlichen Eingriffs spielt", betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Irgendwann muss man sich dann nicht wundern, wenn der Staat ganz selbstverständlich auch ein Gesetz auf den Weg bringt, das eine Renditeobergrenze für Versicherungskonzerne vorsieht." |
Als Alternative könnte man sich vorstellen, dass die Abschlusskosten auf 20 Promille der Beitragssumme über die ersten fünf Jahre verteilt dem Vermittler gezahlt werden; weitere 20 Promille an Abschlusskosten würden dann über den Rest der Vertragslaufzeit an die Vermittler fließen. Dabei sollte eine Provisionsobergrenze gesetzlich vorgeschrieben werden. Man denke entweder an 35 bis 40 Promille bei einer Zehn-Jahres-Stornohaftung oder an 20 bis 25 Promille bei fünf Jahren Stornohaftung sowie weiteren 20 Promille über den Rest der Laufzeit.
Mit Blick auf andere Märkte sei Versicherern und Vermittlern sehr stark daran gelegen, das Provisions-System in Deutschland zu erhalten. In Großbritannien sei nämlich die Zahlung von Provisionen in der Lebensversicherung bereits ganz verboten.
Ein Provisionsskandal, wie ihn die Unternehmung Mehmet Göker mit der MEG AG (www.meg24.de) im vergangenen Jahr mit der Vermittlung privater Krankenversicherungen hingelegt hatte ("Versicherungsvertreter" jetzt auch im Fernsehen), will man unbedingt vermeiden. Denn weil durch die Einführung der dreijährigen Wechselfrist in der PKV das Neugeschäft abflaute, gelang es Vertriebsorganisationen wie der MEG AG, die Provisionssätze bei einzelnen Versicherern zu verdoppeln. Der PKV-Verband (www.pkv.de) begrüßte, dass eine gesetzliche Provisionsschranke weiteren Provisionsauswüchse den Riegel vorschob.
Nun fürchtet man, dass sich Ähnliches auch in der Lebensversicherungs-Branche wiederholen könnte, weil auch hier das Neugeschäft zu wünschen übrig lässt.
Als eine der ersten der Branche hat die Generali Deutschland Gruppe (www.generali-deutschland.de) nun zum GDV-Schreiben in einem ausführlichen Statement Stellung genommen. In der für alle LV-Unternehmen des Generali Deutschlandkonzerns geltenden Sprachregelung heißt es, dass die Generali die Grundidee der Brancheninitiative teile, die Kosten der Altersvorsorge-Produkte zu senken. Die Generali spreche sich aber gegen die konkreten Vorschläge des Diskussionspapiers aus. „Im Ergebnis sehen wir keinen relevanten Mehrwert in der vorgeschlagenen Regulierung der Branche, sondern befürchten negative Folgen für die bedarfsorientierte Beratung, den Kunden sowie für die zwingend erforderliche private Altersvorsorge durch die hier diskutierten Eingriffe in den Markt."
Leistungsgerechte Vergütung
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Weiter heißt es in dem Generali-Papier, dass der Blick nach Großbritannien oder in die Niederlande die negativen Folgen der vorgeschlagenen Regelung aufzeigen. Wörtlich heißt es: Die Vielfalt der Vertriebswege geht verloren, die Beratungskapazität und -qualität leidet. Infolgedessen geht der Abschluss von Altersvorsorge-Verträgen zurück, während die Versorgungslücke der Bevölkerung wächst. Eine derartige Regelung kann deshalb weder im Interesse des Kunden sein, noch ist sie sozialpolitisch vertretbar. Alternative Vergütungsmodelle wie zum Beispiel die viel diskutierte Honorarberatung haben vergleichbare Konsequenzen. Insbesondere für sozial schwächere Einkommensschichten ist die Honorarberatung nicht finanzierbar. Gerade hier sind jedoch der Beratungsbedarf und die Versorgungslücke besonders hoch."
Im Ergebnis sehe man bei der Generali Deutschland Gruppe keinen relevanten Mehrwert in der vorgeschlagenen Regulierung der Branche, sondern befürchte negative Folgen für den Kunden und für die zwingend erforderliche private Altersvorsorge durch die hier diskutierten Eingriffe in den Markt. (eb / www.bocquel-news.de)
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