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VHS-Kooperations-Produkt schließt Rechtsschutz ein

31. Januar 2013 - Die Allcura Versicherungs-Aktiengesellschaft entwickelte mit der Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG erstmals eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung mit eingeschlossenen Rechtsschutz-Leistungen, die Unternehmensleiter selbst abschließen können.

KOOPERATION Sie müssen persönlich haften, aber  persönlich absichern konnten sie sich bisher nicht. Das kann sich jetzt ändern, denn die Allcura Versicherungs-Aktiengesellschaft (www.allcura-versicherung.de) hat gemeinsam mit der Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG (www.roland-rechtsschutz.de) eine neue Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung (VHS) mit inkludierten Rechtsschutz-Leistungen entwickelt. Diese VHS kann der Unternehmensleiter persönlich abschließen. Unternehmensleiter sind zahlreichen Haftungsrisiken ausgesetzt, die eine vom Unternehmen für seine Organe abgeschlossene D&O-Versicherung (Mangerhaftpflicht) allein nicht abdecken kann.

Bislang mussten Vorstände, Geschäftsführer oder auch Kontrollorgane wie Aufsichtsräte darauf vertrauen, dass die D&O-Versicherung zahlt, wenn sie für eine Fehlentscheidung und den daraus entstandenen Schaden aufkommen sollten. Das Problem: Versicherungsnehmer der D&O-Deckung ist immer das Unternehmen, nicht die natürliche Person. Sobald die Führungskraft das Unternehmen verlässt, hat sie keinen Einfluss mehr auf den Versicherungsschutz - und steht im Schadenfall unter Umständen komplett ohne Deckung dar.

Das liegt daran, dass D&O-Versicherungen nach dem „claims-made"-Prinzip verfahren: In der Praxis ist hier entscheidend ist, zu welchem Zeitpunkt die Versicherung in Anspruch genommen wird. Da Unternehmensleiter für die Konsequenzen von Fehlentscheidungen oft erst Jahre später belangt werden und das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt womöglich schon verlassen haben, greift die D&O-Deckung in diesen Fällen nicht mehr.

Verstoßprinzip
Für die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung gilt das sogenannte Verstoßprinzip. Nach dem Verstoßprinzip tritt der Versicherungsfall bereits mit dem beruflichen Versehen/Irrtum/Fehler ein, der den Haftpflichtanspruch auslöst und nach sich zieht. Wie es im Wirtschaftslexikon im Gabler Verlag (www.wirtschaftslexikon.gabler.de) dazu heißt, spricht man von Verstoßprinzip, wenn es darum geht, zu welchem Zeitpunkt der Versicherungsfall als eingetreten gilt. Nach dem Verstoßprinzip gilt der Versicherungsfall mit dem Zeitpunkt des haftungsrelevanten Verhaltens des Versicherten (im Sinne eines Tuns oder Unterlassens), das später zum Schaden führt, als eingetreten. Versicherungsschutz besteht also nur, wenn der Verstoß während der materiellen Versicherungsdauer erfolgt.

Um die langfristig stabile Absicherung eines Unternehmensleiters zu gewährleisten, bietet die neue Vermögensschaden-Haftpflicht-Deckung der Allcura Versicherungsschutz nach dem sogenannten „Verstoßprinzip". Das bedeutet, dass die Versicherung greift, wenn sich der vom Unternehmensleiter fahrlässig begangene Fehler innerhalb der Versicherungsdauer ereignet hat. Es ist völlig unerheblich, zu welchem Zeitpunkt der Schaden tatsächlich eintritt und wann die Versicherung in Anspruch genommen wird. Das neue Produkt bietet somit zeitlich unbegrenzten Versicherungsschutz, der nach dem Tod des Versicherten auch auf dessen Hinterbliebene übergeht - schließlich erben die Hinterbliebenen auch alle Verbindlichkeiten.

Neu und herausragend ist, dass die Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung für Unternehmensleiter jetzt TOP-Manager-Rechtsschutz-Leistungen des Spezial-Versicherers Roland Rechtsschutz ein schließt: So schützt der Universal-Straf-Rechtsschutz den Unternehmensleiter vor den enormen Kosten eines Strafverfahrens und garantiert ihm eine professionelle Strafverteidigung.

Inklusive ist auch das sogenannte U-Haft-Package, das dem Unternehmensleiter im Falle einer Untersuchungshaft sinnvolle Assistance-Leistungen wie beispielsweise einen Arzneimittelversand-Service, Kfz-Rückhol-Service, Botschafts- und Konsulats-Service und ein zusätzliches U-Haft-Tagegeld sichert. Zudem sind über den Anstellungs-Vertrags-Rechtsschutz Streitigkeiten rund um den Anstellungsvertrag abgesichert - egal ob gerichtlich oder außergerichtlich. Weitere Assistance-Leistungen sollen in Kürze zusätzlich in das Produkt integriert werden.

Mit der neuen Vermögensschaden-Haftplicht-Versicherung für Unternehmensleiter bieten Allcura Versicherung und Roland Rechtsschutz eine Rund-um-Absicherung - für den Chef höchstpersönlich.

Sicherheit braucht ein System
Unter dem Motto „Sicherheit braucht ein System, und besondere Risiken brauchen einen besonderen Schutz" bietet die Allcura Versicherungs-Aktiengesellschaft individuelle Lösungen im Bereich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) an. Die Mitarbeiter des Unternehmens verfügen über langjährige Erfahrung und ein hohes Maß an Fachkompetenz mit spezieller VSH-Expertise. Im Fokus steht die inhalts- und serviceorientierte Geschäftspolitik, die auch auf Flexibilität und einem bewährten IT-System beruhen. Fünf der größten Rückversicherer Deutschlands sind Partner des noch jungen Versicherers in Hamburg ("Neuer Versicherer startet jetzt seinen Markteintritt").

Ein wachstumsstarker Anbieter
Die Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG zählt mit einem Rechtsschutz-Bestand von rund 365 Millionen Euro im Jahr 2012 zu den wachstumsstärksten Anbietern der Branche und belegt eigenen Angaben zufolge Platz drei im deutschen Rechtsschutz-Markt. Roland Rechtsschutz übernimmt nicht nur die Kosten im Rechtsschutz-Fall, sondern beugt auch vor. Deshalb können sich Kunden rund um die Uhr einen ersten rechtlichen Rat per Telefon durch einen unabhängigen Anwalt einholen - noch bevor es zu einem Rechtsstreit kommt. Das ermöglicht ein Netzwerk mit rund 2.500 qualifizierten Partneranwälten. (eb / www.bocquel-news.de)

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