logo
logo

Produkte und Profile

Rabatt bei Wechselkennzeichen?

25. Juni 2012 - Nach Österreich und der Schweiz kommt ab 1. Juli auch in Deutschland das Wechselkennzeichen. Damit können zwei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse wechselweise und saisonunabhängig mit nur einem Nummernschild zugelassen werden. Preiswerter wird es kaum.

Peter Meyer Ein Kennzeichen für zwei Fahrzeuge - das wird zum 1. Juli auch hierzulande Realität ("Für Wechselkennzeichen günstige Kfz-Versicherung?"). Wer hier jedoch ans Sparen - oder eine Art Mengenrabatt denkt, muss umdenken. Denn: Für beide Fahrzeuge verlangt der Staat auch weiterhin den vollen Steuersatz. Allerdings bieten die ADAC-AutoVersicherung (www.adac.de) und wenige andere Assekuranz-Gesellschaften modifizierte Versicherungs-Tarife an. Die meisten Unternehmen sehen laut GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) jedoch keinen Grund, günstige Kfz-Versicherungspolicen für das Wechselkennzeichen zu gewähren. Für ADAC-Präsident Peter Meyer (Foto) sind die Vorteile trotzdem nicht von der Hand zu weisen: „Der Gesetzgeber schafft hier einen Anreiz, sich einen sparsamen und emissionsärmeren Kleinwagen als Zweitfahrzeug anzuschaffen."

Die EU unterscheidet zwischen den Fahrzeug-Klassen Autos, Oldtimer und Wohnmobile (M1), Motorräder, Leichtkrafträder, Trikes und Quads (L) sowie Anhänger (01). Mit Einführung der Wechselkennzeichen können Fahrzeuge, die sonst mit Saisonkennzeichen unterwegs waren, jetzt auch außerhalb der vorgegebenen Zeit gefahren werden. Eine Nutzung untereinander - beispielsweise für ein Auto und ein Motorrad - ist nicht möglich, teilte der ZDK Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (www.kfzgewerbe.de) mit. Auch darf das Wechselkennzeichen nicht für mehr als zwei Fahrzeuge genutzt werden.

Tarif für "Umstecknummernschild"

Die Zurich Versicherung (www.zurich.de), die an der ADAC-AutoVersicherung 51 Prozent Anteile hält, bringt zum 1. Juli 2012 einen speziellen Tarif für das neue "Umstecknummernschild" auf den Markt. Kunden, die ihre Fahrzeuge bei Zurich absichern, sollen je nach Fahrzeugart und Versicherungsumfang einen Beitragsnachlass erhalten. Für beide Wechselfahrzeuge gibt es dann einen eigenständigen Versicherungsvertrag, denn nur so könnten die individuellen Kundenwünsche zum Versicherungsumfang und die Risikosituation des einzelnen Fahrzeugs berücksichtigt werden, heißt es bei der Zurich.

Wie viele Autofahrer mit den neuen Tarifen sparen können, hängt von den kombinierten Fahrzeugen ab und ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Die ADAC-AutoVersicherung nennt ein Beispiel aus ihrer Tarif-Praxis: Zahlte ein Autobesitzer für die Versicherung von zwei Pkw (Mercedes E 220 und VW Polo) mit normalen Standardkennzeichen rund 1.366 Euro jährlich, so fallen für dieselben Autos mit einem Wechselkennzeichen nur rund 870 Euro an. Ersparnis: fast 500 Euro. „Alle Fahrzeuge werden von der ADAC-AutoVersicherung individuell berechnet. So kann zum Beispiel ein Fahrzeug vollkasko- und das andere nur teilkaskoversichert sein", heißt es beim größten Automobil-Club in Deutschland.

WECHSELKENNZEICHEN Wie sieht ein Wechselkennzeichen aus?
Das neue Nummernschild als Wechselkennzeichen muss eine individuelle fahrzeugbezogene und eine gemeinsame, austauschbare Identifikation ausweisen. Bis auf die letzte Ziffer sind die Nummern für beide Fahrzeuge identisch. Oldtimer tragen das „H" auf dem fahrzeugbezogenen Teil. Ein Satz Wechselkennzeichen kostet etwa 40 Euro. Insgesamt besteht das Wechselkennzeichen aus sechs Teilen. Je zwei kleine Zusatzschilder werden vorne und hinten fest an je einem der Fahrzeuge montiert, das eigentliche Hauptkennzeichen wird nach Bedarf gewechselt.

Das Fahrzeug, das gerade kein vollständiges Kennzeichen hat, muss in der Garage oder auf privatem Grund abgestellt werden. Öffentlichen Straßen und Parkplätzen sind tabu. sonst drohen 40 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg und die Abschleppkosten.

Das Straßenverkehrsamt verlangt für ein Wechselkennzeichen 65 Euro Verwaltungsgebühren, hinzukommen noch 40 Euro für die Nummernschildsätze. Den Antrag für das Wechselkennzeichen nimmt die örtliche Zulassungsstelle entgegen. (-el / www.bocquel-news.de)

zurück

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.