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Konzepte und Kriterien

Sind die Berechnungen zur Riester-Rente etwa falsch?

11. August 2014 - Die Studie zu Riester-Renten richtig - die Berechnungen aber falsch? Die schon oft gescholtene staatlich geförderte Riester-Rente kommt nicht aus den Schlagzeilen. Die ITA-Analysten und der GDV beziehen Stellung und sagen, dass alles seine Richtigkeit habe.

Die Riester-Rente macht erneut negative Schlagzeilen: „Schäuble fällt auf falsche Riester-Bilanz herein" titelte das Handelsblatt (www.handelsblatt.com) in der vergangenen Woche. Und während sich die ewig kritischen Riester-Nörgler endlich mal wieder richtig verstanden fühlen, starteten Analytiker erneut Berechnungen mit dem Ziel, was der Verbraucher am Ende seines Riester-Vertrages ausbezahlt bekommt.

Dem Ganzen war vorausgegangen, dass nach Erhebungen des GDV Gesamtverband der Versicherer (www.gdv.de) der Bestand an dem ehemaligen Vorzeige-Produkt Riester-Lebensversicherung erstmals seit Einführung geschrumpft war - und zwar um 100.000 auf noch 10,8 Millionen Verträge im Jahr 2013.

 STUDIEDie rückläufigen Zahlen sollen das Ergebnis jahrelanger Kritik an dem Produkt sein. Nach Meinung des unabhängigen Versicherungsberaters Thorsten Rudnik haben wiederkehrende Vorwürfe zu intransparenten Verträgen, mickrigen Renditen, und Niedrigzinsen Verbraucher „völlig verunsichert". Auch die Beamten im Bundesfinanzministerium (www.bundesfinanzministerium.de) hätten festgestellt, dass die staatlich geförderte Altersvorsorge ein Akzeptanzproblem habe. Um zu wissen, wie sie gegensteuern können, gaben sie die Studie „Kostenbegrenzung für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen" beim ITA Institut für Transparenz (www.ita-online.info) in Auftrag.

Auch die bocquel-news berichteten darüber ("Kostenbegrenzung für Riester- und Basis-Renten").

Das brachte den Stein des Anstoßes ins Rollen. Das Handelsblatt berichtete von eine „Studie mit Fehlern", auf die Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hereingefallen sei. Dem schwerwiegenden Vorwurf ging schließlich auch der GDV Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) nach - und fand ziemlich schnell heraus, dass es vor allem auf den Blickwinkel des Betrachtens der Studien-Ergebnisse ankomme. Das hätten die Kritiker wohl übersehen.

Nicht grundsätzlich falsch berechnet
In der Studie für das Bundesministerium der Finanzen sei die Rendite von Riester-Rentenversicherungen nicht grundsätzlich falsch berechnet und zu hoch angesetzt worden. Tatsächlich - so der GDV - stehen zwei Renditezahlen nebeneinander. Wörtlich erklärt der Branchen-Verband weiter: „Dabei ist für Verbraucher die Rendite auf ihren Sparbeitrag entscheidend: Diese liegt gemäß ITA-Studie für eine klassische Rentenversicherung mit 30 Jahren Laufzeit, 100 Euro Monatsbeitrag und der Zulage für eine Person bei 3,6 Prozent. Das ist korrekt. Die andere Kennzahl ist relevant für den Staat bei der Frage, ob Riester-Kosten gedeckelt werden sollten."

Hinter dem Vorwurf der falsch berechneten Rendite von Riester-Rentenversicherungen stecke erneut die Frage: Wird die Rendite eines Riester-Vertrages auf die Eigenbeiträge oder auf die Eigenbeiträge plus Zulagen berechnet? Betrachtet man die vom ITA Institut für Transparenz veröffentlichten Zahlen bezogen auf eine Person, die über 30 Jahre monatlich 100 Euro in eine klassische Riester-Rentenversicherung einbezahlt, so zeigt sich laut GDV Folgendes:

Rendite aus Verbrauchersicht (Rendite auf die Eigenbeiträge)
Aus Sicht der Verbraucher ist einzig und allein relevant, wieviel Rente der Riester-Sparer aus seinen eingezahlten Beiträgen, den sogenannten Eigenbeiträgen bekomme? In diesem Fall lautet die Antwort des GDV: 3,6 Prozent. „Somit belegen auch die jüngsten Zahlen des ITA, dass sich die klassische Riester-Rente für die Allermeisten so gut rechnet wie keine andere Vorsorge", sagt eine Sprecherin des GDV und leitet gleichzeitig zur zweiten Lesart über.

 Dr. Mark OrtmannRendite aus Sicht des Staates (Rendite auf die Eigenbeiträge plus Zulagen)
Die GDV-Sprecherin betont, dass das gleiche Beispiel aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive eine Rendite von 2,89 Prozent zeige. Wie erklärt sich die Differenz, fragt man bei GDV und legt gleich mit der Antwort nach: In diesem Beispiel steigert die staatliche Förderung die Rendite für den Verbraucher um 0,71 Prozent.

„Die Berichterstattung deckt also keinen Fehler auf. Sie betrachtet lediglich zwei unterschiedliche Rendite-Kennzahlen zur Riester-Rente", heißt es beim GDV.

Auch das ITA hat bereits öffentlich auf den Handelsblatt-Artikel reagiert. Darin werden die Aussagen und Schlussfolgerungen der Handelsblatt-Recherche richtig gestellt. Zusammenfassend äußert sich ITA-Chef Dr. Mark Ortmann (Foto rechts: ITA): „Es ist erschütternd festzustellen, wie das Handelsblatt die tatsächlichen Aussagen des Forschungsgutachtens, dass das ITA für das Bundesministerium der Finanzen angefertigt hat, verschleiert und verdreht, nur um einen kurzfristigen Sensationsartikel zu veröffentlichen."

Die ITA-Studie für den Finanzminister war mit dem Titel „Kostenbegrenzung für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen" überschrieben. Das Forschungsgutachten hatte nicht zum Gegenstand, eine Riester-Bilanz zu ziehen. Vielmehr sei es lediglich darum gegangen, effiziente Wege für eine Begrenzung der Kosten zu entwickeln. „Und genau diese Aufgabe wurde auch erfüllt", sagt Ortmann.

Den Vorwurf des Handelsblatt, dass die Experten unter anderem beim Kopieren der Kennzahlen für die Studie geschludert hätten, und die Sparer, die sich auf die Renditen in der Studie verlassen hätten, wären in eine Falle gelaufen", wies Marc Ortmann strikt zurück. „Diese Aussage ist irreführend: Sparer müssen sich nicht auf die Renditekennzahlen in der Studie verlassen", sagt Ortmann. Es habe sich bei der Studie lediglich um Musterverträge gehandelt.

Ziel der Studie war kein Renditevergleich
Und deutlich weist ITA-Geschäftsführer Ortmann nochmals darauf hin, dass das Ziel der Studie kein Renditevergleich, sondern die Ermittlung einer effizienten Kostenbegrenzung sei. „Außerdem sind beide Renditeberechnungen zutreffend. Die eine stellt die Rendite aus Sparersicht nur auf die Eigenbeiträge dar, die andere aus Sicht des Staates auf Eigenbeiträge und Zulagen." (-el / www.bocquel-news.de

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