21. Juli 2014 - Das derzeitige Kosten-Konzept der Riester- und Basis-Renten rief das ITA Institut für Transparenz, Berlin, mit einem Gutachten auf den Plan. Das ITA fordert eine strikte Kostenbegrenzung für Riester- und Basis-Renten und ein Verbot direkter Kosten auf Zulagen.
Riester- und Basis-Renten (Rürup-Renten) sind wegen ihrer hohen Kosten für Verwaltung und Vermittlung ins Gerede gekommen. Dazu hat das ITA Institut für Transparenz (www.ita-online.info) ein Forschungsgutachten mit dem Titel „Kostenbegrenzung für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge" angefertigt. Adressat des ITA-jetzt veröffentlichten Gutachtens ist das Bundesministerium der Finanzen (www.bundesfinanzministerium.de). „Verbraucher sollten Altersvorsorgeprodukte und deren Kosten einfach vergleichen können", fordert dazu ITA-Geschäftsführer Dr. Mark Ortmann (Foto rechts: ITA).
Im ITA-Gutachten wird eine Verstärkung der Transparenzvorgaben vorgestellt. Für den Fall, dass diese nicht wirken, hat das ITA zwei Alternativen für effiziente Kostenbegrenzungen entwickelt: Entweder müsste der Gesetzgeber Obergrenzen für sämtliche Einzelkosten festlegen, oder die Effektivkosten kombiniert mit bestimmten Einzelkosten begrenzen. Direkte Kosten auf Zulagen sollten ganz untersagt werden.
Mark Ortmann gibt zu bedenken, dass es bisher für Verbraucher schwierig sei, Altersvorsorgeprodukte anhand der Kosten zu vergleichen. Einigen Anbietern gelinge es so bis heute, teure Produkte zu verkaufen - zum Nachteil der Verbraucher. Daher seien weitere Maßnahmen erforderlich, um ein Marktgleichgewicht herzustellen. Hier sollte man in zwei Etappen vorgehen: 1. Herstellung von Transparenz und 2. Begrenzung der Kosten.
Wichtiger Schritt in die richtige Richtung
Als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung bezeichnet Ortmann das Produktinformationsblatt für staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte, das jetzt im Zuge des reformierten VVG (Versicherungs-Vertrags-Gesetz) obligatorisch ist. Standardisiert und einfach strukturiert soll es den Verbraucher künftig knapp und übersichtlich informieren. Im Entwurf einer Altersvorsorge-Produktinformationsblätter-Verordnung werden die Einzelheiten dazu festgelegt.
Im Produktinformationsblatt sollten aber noch wichtige Punkte ergänzt werden: Banken und Bausparkassen sollten realistische Zinsmargen ausweisen, die auch in der Gesamtkosten-Quote berücksichtigt werden sollten. „Es macht keinen Unterschied, ob bei einem Fonds-Sparplan zum Beispiel 1 Prozent Gebühren auf das Guthaben erhoben werden, oder ob eine Bank dem Kunden 1 Prozent weniger Zinsen gutschreibt", bringt es Ortmann auf den Punkt.
Nur in bestimmten Fällen Zertifizierung der Basis-Renten
Außerdem sollten Lebensversicherer nach Ortmanns Ansicht ihre kollektiven Kapitalanlagekosten ausweisen. Der Katalog zulässiger Kostenarten in Paragraph (§) 2a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sollte sehr eng ausgelegt werden. Basis-Renten dürften schließlich nur dann zertifiziert werden, wenn eine jederzeitige Übertragung des Guthabens auf einen anderen Basis-Rentenvertrag vorgesehen ist.
Würden diese ergänzenden Transparenz-Vorgaben berücksichtigt, sollten Verbraucher in der Lage sein, die Produktkosten zu vergleichen. „Sollten die Kosten dennoch nicht sinken, erscheint eine Begrenzung angemessen", sagt Mark Ortmann. Das ITA schlägt in seinem Gutachten eine Begrenzung der einzelnen Kosten vor. Um die Produktvielfalt nicht einzuschränken, das war eine Vorgabe der Ausschreibung, sollten die Kostenarten unterschiedlich beschränkt werden.
Je nach Produktart sollten die Kostenarten nach der Ansparphase auf der einen Seite und Auszahlungs- beziehungsweise Darlehensphase auf der anderen Seite unterteilt werden. Zum Beispiel sollten für alle Produkte höchstens 15 Euro laufende Stückkosten und 2 Prozent Kosten auf das Guthaben beziehungsweise die Zinsmarge zulässig sein.
Alternativ schlägt das ITA vor, die Gesamtkostenkennzahl „Effektivkosten" zu beschränken. Je konservativer ein Produkt sei, desto niedriger müssten die Kosten sein - und umgekehrt. Daher sollten die Obergrenzen der Effektivkosten in der Ansparphase nach sogenannten Chancen-Risiko-Klassen gestaffelt sein.
Geldbußen bei Verstoß gegen Kostenobergrenzen
Hierzu schlägt das ITA vor, die Effektivkosten zwischen 1,2 und 3,0 Prozent jährlich je nach Chancen-Risiko-Klasse und Laufzeit zu begrenzen. Zusätzlich sollten einzelne Kostenarten separat begrenzt werden, um Verbraucher vor Nachteilen bei Kündigung zu schützen. Im Zusammenhang mit der Begrenzung der Effektivkosten könnten die Obergrenzen der Einzelkosten pauschal über alle Produktarten hinweg festgesetzt werden. Abschluss- und Vertriebskosten sollten auf 4 Prozent der vereinbarten Beitragssumme (ohne Zulagen), laufende Kosten auf die Eigenbeiträge auf 6,5 Prozent und Stückkosten auf 15 Euro jährlich begrenzt werden. Verstöße gegen Kostenobergrenzen sollten Zahlungsansprüche des betroffenen Verbrauchers, aber auch Geldbußen auslösen.
Das ITA hat weitere Vorschläge gemacht: So sollten direkte Kosten auf Zulagen vollständig verboten werden. „Zulagen sind quasi Geschenke des Staates zur Verbesserung der Altersvorsorge. Darauf sollten Anbieter keine direkten Kosten erheben", ist Ortmann überzeugt.
Analysehaus Morgen & Morgen erwarb Beteiligung am ITA
Das Institut für Transparenz (ITA) mit Sitz in Berlin wurde 2006 mit dem Ziel gegründet, Transparenz zu schaffen. Das ITA entwickelt Lösungen, wie Finanz- und Versicherungsprodukte verständlicher gemacht werden können. Transparenz sei der Schlüssel zum besseren Verstehen und Vergleichen von Produkten, heißt es. Im Juni 2013 hat das unabhängige Analysehaus Morgen & Morgen (www.morgenundmorgen.de) eine Beteiligung von 50 Prozent am ITA übernommen. Die Kooperation hat zum Ziel, gemeinsam für mehr Transparenz in der Finanzdienstleistung zu sorgen. (-el / www.bocquel-news.de)
Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.