logo
logo

Konzepte und Kriterien

Rechtsschutzversicherer legt beim BGH Revision ein

23. August 2012 - Die Zusammenarbeit der Rechtsschutzversicherer mit Vertragsanwälten steht weiter auf dem Prüfstand und beschäftigt nun den BGH Bundesgerichtshof. Gegen vorangegangene Urteile legte die Huk-Coburg-Rechtsschutzversicherung Revision ein.

 Dr. Ulrich Eberhardt In der Diskussion um die Zusammenarbeit von Rechtsschutzversicherern mit sogenannten Vertragsanwälten hat sich der Vorstand der Huk-Coburg-Rechtsschutzversicherung (www.huk.de) schützend vor diese Anwälte gestellt. Huk-Coburg-Vorstandsmitglied Dr. Ulrich Eberhardt (Foto) erklärt in einem jetzt erschienenen Interview im "Berliner Anwaltsblatt" (www.berliner-anwaltsverein.de), es handele sich dabei um "überwiegend hochqualifizierte und moderne Kanzleien". Eberhardt kritisierte, dass diese Kanzleien derzeit "indirekt und subtil, allerdings völlig zu Unrecht aus dem eigenen Berufsstand heraus diskreditiert" würden. Er verwahrte sich auch dagegen, "dass Rechtsschutzversicherungen als Projektionsfläche für Versäumnisse in der berufspolitischen Entwicklung der Anwaltschaft herhalten müssen".

Das "Berliner Anwaltsblatt" hatte Eberhardt anlässlich des Rechtsstreits der Münchener Anwaltskammer mit der Huk-Coburg-Rechtsschutzversicherung interviewt. Die Anwaltskammer hatte von der Huk-Coburg-Rechtsschutzversicherung verlangt, eine Regelung nicht mehr anzuwenden, nach der die Huk-Coburg-Rechtsschutzversicherung auf die anstehende Rückstufung im Schadenfreiheitssystem verzichtet, wenn ein von ihr empfohlener Anwalt beauftragt wird ("Gericht schmettert Klage der Anwaltskammer ab"). Dies wurde von der Münchener Rechtsanwaltskammer beanstandet - sie sah hierin eine rechtlich unzulässige Einschränkung des Rechts auf freie Anwaltswahl. Nachdem die Klage der Anwaltskammer in erster Instanz vom Landgericht Bamberg noch zurückgewiesen wurde, hat das OLG Bamberg kürzlich der Berufung stattgegeben. Gegen diese Entscheidung hat die Huk-Coburg-Rechtsschutzversicherung Revision beim BGH Bundesgerichtshof (www.bundesgerichtshof.de) eingelegt.

Dem "Berliner Anwaltsblatt" erklärte Eberhardt, dass ihn die Urteilsbegründung des OLG überrascht habe. "Der Verbraucher", so Eberhardt, "befindet sich in einem wirtschaftlichen Umfeld voller Anreiz-Systeme, mit denen er in der Regel umzugehen weiß. Die Frage, ab wann ein wirtschaftlicher Anreiz einen Kunden so beeinflusst, dass von einer freien Wahl des Anwalts nicht mehr gesprochen werden kann, wurde bislang nicht beantwortet."

Anwaltschaft und Versicherer sollten sich besser verstehen
Eberhardt sprach sich dafür aus, dass sich Anwaltschaft und Versicherer besser verstehen lernen müssten. Beide unterlägen fundamentalen Veränderungseinflüssen. Eberhardt: "Während sich die Anwaltschaft seit 1988 quantitativ mehr als verdreifachte und deren Standes- bzw. Berufsrecht im Grunde erdrutschartig liberalisiert wurde, gerieten die Rechtsschutzversicherer spätestens nach der europäischen Deregulierung Mitte der neunziger Jahre in einen harten Verdrängungswettbewerb mit steigendem Kostendruck." Gleichzeitig hätten sich die Erwartungen der Verbraucher dramatisch gewandelt. Darauf müsse man mit modifizierten Geschäftsmodellen reagieren.

"Ehrlichen und intelligenten Umgang miteinander"
Eberhardt sprach sich für einen konstruktiven Dialog aus, betonte aber: "Wenn aktuell 160.000 zugelassene Anwälte einem harten Wettbewerbsdruck ausgesetzt sind, ist dies nur zu einem geringen Teil auf veränderte Geschäftsmodelle der Rechtsschutzversicherer zurückzuführen." Die Diskussion lasse sich daher nicht mit kurzfristiger Polemik oder dem Verleugnen struktureller Probleme, sondern nur mit weitsichtiger, ehrlicher Gestaltungskraft bewältigen. Eberhardt forderte einen "ehrlichen und intelligenten Umgang miteinander".

Das Interview ist im "Berliner Anwaltsblatt", Ausgabe August 2013, erschienen und online unter https://lawyerslife.de/wp-content/meineBilder/interview-dr-ulrich-eberhardt-berliner-anwalts.pdf nachzulesen. (-el / www.bocquel-news.de)

zurück

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.