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Konzepte und Kriterien

Gericht schmettert Klage der Anwaltskammer ab

10. November 2011 - Die Huk-Coburg-Rechtsschutzversicherung hat jetzt vor dem Landgericht Bamberg einen Prozess gewonnen, den die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichts-Bezirk München angestrengt hatte. Es ging um eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Dr. Ulrich Eberhardt Die Huk-Coburg-HUK-Rechtsschutzversicherung (www.huk.de) hat jetzt ihr Schadenmanagement gerichtlich durchgesetzt. Der Versicherer hat eine Klage Die Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München hatte gegen den Rechtsschutzversicherer geklagt und von ihr eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Das Landgericht (LG) Bamberg (www.justiz.bayern.de) hat jetzt die Klage abgewiesen. „Damit hat sich die Huk-Coburg-Rechtsschutzversicherung in der ersten Instanz erfolgreich gegen eine von der Anwaltskammer geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gewehrt", sagt Huk-Coburg-Vorstandsmitglied Dr. Ulrich Eberhardt (Foto).

Die Anwaltskammer für den Oberlandesgerichts-Bezirk München (www.rak-muenchen.de) hatte von der Huk-Coburg-Rechtsschutzversicherung verlangt, eine nach Überzeugung der Huk-Coburg kundenfreundliche Regelung nicht mehr anzuwenden. Wie es heißt, habe die Huk-Coburg unter bestimmten Voraussetzungen auf eine eigentlich anstehende Rückstufung im Schadenfreiheits-System verzichtet, die von der Anwaltskammer als unzulässig angesehen wurde.

Die Huk-Coburg-Rechtsschutzversicherung weigerte sich aber, eine entsprechende Erklärung abzugeben. Der Rechsschutzversicherer bot der Kammer stattdessen Gespräche über die Gestaltung ihrer Schadenmanagement-Maßnahmen an. Diese Gespräche lehnte die Anwaltskammer ab und legte beim Landgericht Bamberg Klage ein.

Die eben bekanntgegebene Abweisung der Klage wird von Dr. Ulrich Eberhardt begrüßt: "Das ist ein Urteil im Interesse unserer Kunden. Hätte das Gericht der Klage stattgegeben, hätten wir unsere Kunden schlechter behandeln müssen, als wir das in unserem Hause traditionell eigentlich wollen."

Zum Hintergrund: Seit Herbst 2008 bietet die Huk-Coburg-Rechtsschutzversicherung Tarife mit variabler Selbstbeteiligung an. Die anfangs vereinbarte Selbstbeteiligung von 150 Euro pro Schadenfall kann bei schadenfreiem Verlauf sukzessive bis auf 0 Euro sinkt, kann aber umgekehrt auch bis auf maximal 400 Euro ansteigen, wenn für den Vertrag Schäden gemeldet werden. Das allein schon war der Anwaltskammer ein Dorn im Auge.

Wie die Huk-Coburg mitteilt, kann der Versicherte allerdings eine Rückstufung für künftige Schadenfälle vermeiden, wenn der Rechtsschutzfall durch eine anwaltliche Erstberatung beendet werden kann, ein Mediator eingeschaltet oder ein von der Huk-Coburg-Rechtsschutzversicherung empfohlener Anwalt beauftragt wird. Hier fand die Münchener Rechtsanwaltskammer einen konkreten Grund zur Beanstandung. Sie sah hierin eine rechtlich unzulässige Einschränkung des Rechts auf freie Anwaltswahl.

„Solche Empfehlungen werden von den Kunden jedoch immer häufiger gewünscht", sagt Dr. Eberhardt. Die Kunden würden erwarten, dass ihr Rechtsschutzversicherer sich nicht mehr nur als reiner Kostenerstatter, sondern als "Lotse durch den Rechtsschutzfall" verstehe, der sich stärker als in der Vergangenheit um die Anliegen der Versicherungsnehmer kümmert.

Die Huk-Coburg-Rechtsschutzversicherung hat eigenen Angaben zufolge darauf reagiert. Sie arbeitet längst verstärkt mit einer großen Zahl erfahrener Anwälte zusammen, die nach objektiven Kriterien ausgewählt werden. Dabei erzielt sie auch Kostenersparnisse durch effizientere Abläufe wie beispielsweise durch elektronische Kommunikation.

An diesen Einsparungen will die Huk-Coburg vor allem diejenigen Kunden teilhaben lassen, die zu ihrer Realisierung beitragen, indem sie der Anwaltsempfehlung ihres Versicherers folgen. Dr. Ulrich Eberhardt: "Wir halten das Recht auf freie Anwaltswahl für eine wichtige Säule unseres Rechts-Systems. Daran rütteln wir auch nicht. Niemand muss auf seinen persönlichen Vertrauensanwalt verzichten und unserer Empfehlung folgen. Wer aber unsere Hilfe sucht, den wollen wir nicht abweisen. Vielmehr geben wir Orientierung und stärken damit den Service-Charakter der Rechtsschutzversicherung. (...) Wir freuen uns, dass wir mit unserer Haltung vor Gericht Verständnis gefunden haben, und bleiben selbstverständlich gegenüber der Anwaltschaft weiter gesprächsbereit. Allerdings müsste das Gesprächsangebot nun auch einmal angenommen werden." (-el / www.bocquel-news.de)

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