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bAV-Weg Pensionsfonds - ein einzigartiger Erfolg

6. August 2012 - Vom „Pensionsfonds" als fünftem Durchführungsweg in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) wird in der Branche wenig gesprochen. Dieses bAV-Konstrukt sei zu schwierig, heißt es. Bei der LV 1871 Pensionsfonds AG bekommen Makler hier umfassend Unterstützung.

Grafik bAV Vor zehn Jahren wurden in Deutschland Pensionsfonds „der neuen Art" als fünfter Durchführungsweg in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) eingeführt. Inzwischen bestehen hierzulande 30 Pensionsfonds-Unternehmen, deren Muttergesellschaften in der Mehrzahl die ganz großen Versicherer/Marktteilnehmer sind. Doch auch mittelständische Assekuranzen wie die LV 1871 a.G. (www.lv1871.de) berichten von Erfolgen ihres Pensionsfonds. Genau fünf Jahre besteht beispielsweise die LV 1871 Pensionsfonds AG - mit ihrem Firmensitz in Vaduz/Liechtenstein. Das Pensionsfonds-Geschäft von Liechtenstein aus erfolgreich vorangetrieben haben nicht nur die jetzigen Geschäftsführer Martin Großmann und Wolfgang Reichel, sondern vor allem auch Karl Panzer, der vor rund einhundert Tagen als Chef der gesamten LV1871-Gruppe in den wohlverdienten Ruhestand ging ("LV-1871-Chef übergibt ein wohl bestelltes Haus").

Pensionsfonds
Beim fünften bAV-Durchführungsweg „Pensionsfonds" handelt es sich um selbständige Versorgungseinrichtungen, bei denen Arbeitgeber/ Unternehmen eine Betriebsrente für ihre Beschäftigten aufbauen. Hier werden den Arbeitnehmern oder seinen Hinterbliebenen Rechtsansprüche auf künftige Leistungen eingeräumt. Sie gewähren in jedem Fall lebenslange Leistungen in Form von Leibrenten oder Auszahlungsplänen. Pensionsfonds dürfen bis zu 100 Prozent des Kapitals in Aktien anlegen. Dieser Durchführungsweg ist damit in der Anlage freier als die Direktversicherung und Pensionskasse. - Beim Pensionsfonds haftet der Arbeitgeber für die Erfüllung der Leistungen. Wie im Paragraphen (§) 112 des VAG (Versicherungs-Aufsichts-Gesetz) verankert, müssen Pensionsfonds über den PSV Pensionssicherungsverein (www.psvag.de) gegen Insolvenz abgesichert werden. Der PSV gewährleistet bei bestimmten Arten von Betriebsrenten-Systemen - so auch beim Pensionsfonds - die betriebliche Altersversorgung, wenn der Arbeitgeber insolvent ist und die Betriebsrenten nicht mehr zahlen kann.

Karl Panzer war es auch, der schon seit 2001 immer wieder das Thema „Pensionsfonds im Rahmen der bAV" in zahlreichen Workshops für Journalisten behandelte. Damals tat dies der heute 62-Jährige noch in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer Lebensversicherung / Pensionsfonds beim GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) in Berlin. Panzer hatte sich im Zuge des 2001 neu gefassten Altersvermögensgesetzes (AvmG) unter anderem auf Pensionsfonds spezialisiert, deren Konstrukt und Besonderheiten für Viele ein Buch mit sieben Siegeln ist. Um so spannender war zu verfolgen, wie Karl Panzer selbst ab 2003 als Vorstandsvorsitzender der Lebensversicherung von 1871 a.G. in München einen Pensionsfonds in der eigenen Versicherungsgruppe installierte.

Karl Panzer und Martin Großmann Karl Panzer (im Foto links) und Martin Großmann (im Foto rechts) gaben kürzlich in einem Gespräch mit der Redaktion der bocquel-news Einblicke in den geschäftlichen Werdegang der LV 1871 Pensionsfonds AG (www.lv1871pensionsfonds.li). Am 27. August 2007 nahm die Tochter der LV 1871 a.G. ihren Geschäftsbetrieb auf - und zwar in Vaduz / Liechtenstein. Damit war die LV 1871 der erste deutsche Versicherer mit einer eigenen Tochtergesellschaft in Liechtenstein für den fünften Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. "Ohne Pensionsfonds kann die LV 1871 am Wachstumsmarkt der Übertragung von Pensionszusagen nicht teilnehmen", sagte Karl Panzer damals. Inzwischen steht fest: Die LV 1871 Pensionsfonds AG ist eine einzige Erfolgsgeschichte.

Die Standortvorteile eines Pensionsfonds mit Firmensitz in dem Fürstentum - knapp zweieinhalb Autostunden von München entfernt - nannte Martin Großmann. Er verwies auf mehr Freiheiten, denn Liechtenstein habe bei der Umsetzung der EU-Pensionsfonds-Richtlinie im Wesentlichen auf die Einführung zusätzlicher Beschränkungen verzichtet. Großmann: "Dadurch entfallen Einschränkungen bei der Flexibilität der Produktgestaltung. Insbesondere bei Übertragungen mit Nachschusspflicht des Arbeitgebers." Es sei angenehm zu spüren, dass Liechtenstein sich durch einfache Verfahren als Standort für Pensionsfonds profiliere.

Karl Panzer Liechtenstein hat die EU-Pensionsfondsrichtlinien frühzeitig umgesetzt. Da das Fürstentum am Rande der Schweizer Alpen auch Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum ist, bedurfte es nur einer Anmeldung des Trägerunternehmens bei der BaFin (sogenanntes „Notifikationsverfahren") in Deutschland. Dementsprechend gelten steuer- und arbeitsrechtlich auch bei Durchführung einer Versorgung über den LV 1871 Pensionsfonds die deutschen Vorschriften. Der LV 1871 Pensionsfonds unterliegt aber dem liechtensteinischen Aufsichtsrecht.

Nach ersten Anlaufschwierigkeiten anderer Pensionsfonds in Deutschland, für die das Zulassungsverfahren hierzulande häufiger recht lange dauerte, müssen sich Versicherer derzeit auf etwa sechs Wochen Bearbeitungszeit bis zur Pensionsfonds-Zulassung einstellen. „Wir haben den Weg nach Liechtenstein gewagt", sagt Karl Panzer (Foto). Die LV 1871 Pensionsfonds AG konnte seinen Aussagen zufolge durch ihren Sitz in Liechtenstein unkompliziert und schneller als wettbewerbs-Pensionsfonds um neue Kunden werben. Nach knapp zwei Jahren nach ihrer Zulassung hatte sie bereits über hundert Trägerunternehmen als Kunden gewonnen. „Im Jahr 2011 haben 163 Trägerunternehmen aus vielen Branchen Pensionszusagen auf unseren Pensionsfonds übertragen. Damit wurden seit 2007 insgesamt knapp 500 Übertragungen erfolgreich durchgeführt", ergänzt Martin Großmann.

Pensionsfonds LV1871


Ganz allgemeine bieten Pensionszusagen eine gute Möglichkeit für Geschäftsführer und ausgewählte Mitarbeiter betrieblich vorzusorgen. Die Zusage einer lebenslangen Rente ist demnach nicht nur Ausdruck von langfristiger Partnerschaft, Verantwortung und Wertschätzung. Sie stellt auch eine finanzielle Verbindlichkeit dar, kann aber auch zur Belastung für die Bilanz und damit für das ganze Unternehmen werden.

Der Geschäftsführer der LV 1871 Pensionsfonds AG hebt hervor, dass es empfehlenswert sei, dass Unternehmer die Bilanz ihrer Firma von vorhandenen Verbindlichkeiten befreien. „Hierfür eignet sich der LV 1871 Pensionsfonds ideal. Auf ihn können bestehende Zusagen übertragen und so aus der Bilanz herausgelöst werden. Der Unternehmenswert wird gesteigert und die Pensionen nachhaltig gesichert."

Martin GroßmannEs bestehe nämlich ein grundlegender Unterschied zwischen einem Pensionsfonds und einem Lebensversicherungsunternehmen, der sich aus § 112 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VAG ergibt. Martin Großmann (Foto) zitiert die rechtlichen Bestimmungen: Danach darf ein Pensionsfonds die Höhe der Altersversorgungsleistungen oder die Höhe der für diese Leistungen zu entrichtenden künftigen Beiträge nicht für alle im Pensionsplan vorgesehenen Leistungsfälle durch versicherungsförmige Garantien zusagen. Ein Pensionsfonds kann also, anders als ein Versicherungsunternehmen, nicht sowohl die Höhe der Beiträge, als auch die Höhe der Leistungen für alle Fälle garantieren.

Ein Pensionsfonds könne Versorgungsverpflichtungen „passiv" rückversichern, weiß der Fachmann. Dies sei mit der Begründung zu § 1 des Entwurfs für die Pensionsfonds-Kapitalausstattungsverordnung (siehe Bundesratsdrucksache 1020/01) belegt. Zudem sei auch der Abschluss von Rückdeckungsversicherungs-Verträgen möglich, wobei es sich allerdings um eine Kapitalanlage, nicht um eine Rückversicherung handele. Allerdings kann ein Pensionsfonds keine Versorgungsverpflichtungen in Rückdeckung nehmen.

Die betriebliche Altersvorsorge stellt laut Experten-Meinung derzeit den Bereich im Rahmen einer Lebensversicherung dar, bei dem auch weiterhin gute Zuwächse zu erwarten sind. Die LV 1871, die zu „Maklers Lieblingen" zählt und ihre Produkte ausschließlich über Makler vertreibt, bietet auch in Sachen bAV umfassende Hilfe. Der Versicherer in München bietet neben vielfältigen Schulungen und Schriftstücken zu allen fünf bAV-Durchführungswegen auch ein Beratungstool, mit dem auf einfache Weise eine erste Orientierung gelingt. Außerdem helfen erfahrenen bAV-Spezialisten aus dem Haus der LV 1871 weiter. (eb-db / www.bocquel-news.de)

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