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Insolvenzverwalter verlangt Provision zurück

29. August 2011 - Im Fall der insolventen Akzenta AG will der Insolvenzverwalter nun gerichtlich gegen Vermittler auf Rückzahlung der an sie gezahlten Provisionen vorgehen. Den Erfolg bezweifelt Fachanwalt Norman Wirth und stärkt betroffenen Vermittlern den Rücken.

PARAGRAHPENDie Mühlen der gerichtlichen Ahndung mahlen langsam. Jetzt will der Insolvenzverwalter der Akzenta AG in Neubeuren die ehemaligen Vermittler des selbst ernannten Finanzdienstleistungs-Unternehmen gerichtlich belangen und auf die Rückzahlung der an diese Vermittler gezahlten Provisionen klagen. Gewerbsmäßiger Bandenbetrug wird der Akzenta AG in Neubeuren und zahlreichen für sie vermittelnden Vertriebspartner schon seit dem Jahr 2006 vorgeworfen. Das Geschäftsmodell der Akzenta AG, die unter anderem so genannte Umsatzbeteiligungen mit der Aussicht auf erhebliche Zahlungen an Kunden verkaufte, hatte jahrelang großen Zulauf erfahren. Vor fünf Jahren wurde dann die Akzenta-Geschäftsführung festgenommen und die Firmengelder eingefroren. Es kam in der Folge zu strafrechtlichen Verurteilungen der Firmenleitung wegen Betruges ("Bloß keine Fehler machen").

Im Jahr 2009 schließlich meldete das Unternehmen Insolvenz an. Es handelt sich hier den Angaben zufolge um eines der größten Insolvenz-Verfahren in der deutschen Wirtschaftsgeschichte, in dem mehr als 15.000 Gläubiger Forderungen in Höhe von circa 100.000.000 (in Worten einhundert Millionen) Euro angemeldet haben.

Norman Wirth Nun beabsichtigt der Insolvenzverwalter ausgewählte Muster-Verfahren gegen Vermittler auf Rückzahlung der an sie seitens der Akzenta AG gezahlten Vermittlungs-Provisionen zu führen. Zur Vorbereitung dieser Musterprozesse sind Anträge auf Prozesskostenhilfe des Insolvenzverwalters bei den zuständigen Gerichten anhängig.

„Wir gehen davon aus, dass der Insolvenzverwalter Prozesskostenhilfe von den jeweiligen Gerichten erhält und die Musterprozesse durch die Instanzen geführt werden." sagt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Norman Wirth (Foto). Parallelen zu den Prozessen gegen die Vermittler der insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH seien ersichtlich (Kontra dubiose Beratung Kontra dubiose Beratung). Beim Phoenix Kapitaldienst waren rund 27.000 Anleger betroffen, denen insgesamt ein Schaden von über 600 Millionen Euro entstanden war. Der Phoenix-Fall wird auch vom Insolvenzverwalter in die Argumentation geführt. Auch bei Phoenix habe es entsprechende Rückforderungsprozesse des Insolvenzverwalters gegen die Vermittler gegeben.

„Nach unserer Auffassung sind jedoch die gegen Vermittler in den Phoenix-Fällen ergangenen Urteile des Bundesgerichtshofes vorliegend nicht anwendbar. Diese bezogen sich eindeutig nur auf so genannte Folgeprovisionen. Eine vergleichbare Konstellation liegt in den Akzenta-Fällen nicht vor. Wir sehen Aussicht auf Erfolg für die betroffenen Vermittler." beurteilt Rechtsanwalt Wirth die Ausgangslage.

Die Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte (www.wirth-rechtsanwaelte.com) hat in dem Akzenta-Komplex bereits eine Vielzahl von Vermittlern erfolgreich vertreten und werde ihnen auch in dieser Situation mit Erfahrung und Know-how zur Verfügung stehen. Im Internet unter http://www.wirth-rechtsanwaelte.com/taetigkeitsfelder/ sind weitere Informationen zum Fall Akzenta AG tagebuchartig zusammengefasst. (-el / www.bocquel-news.de)

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