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Konzepte und Kriterien

Bloß keine Fehler machen

12. Juni 2006 - Gewerbsmäßiger Bandenbetrug wird der Akzenta AG in Neubeuren vorgeworfen. Die Polizei ermittelt. Ralf W. Barth (www.rwb-finanz.de) erinnert Vermittler an die Aufklärungspflicht gegenüber ihren Kunden.

Ralf W. BarthWährend das Räderwerk der Strafverfolgung für die Verantwortlichen der Akzenta AG jetzt in Gang kommt, fragt sich der auf Vermögen-Schaden-Haftpflicht (VSH) spezialisierte Versicherungs-Makler Ralf W. Barth (Foto links), ob und wie Vermittler und Kunden mit dem Skandal umgehen? Barth: "Eine Situation mit der sich Kunden und Vermittler auseinander setzen müssen. Vor allem die Vermittler, denn sie haben gegenüber ihren Kunden eine Aufklärungs- und Informations-Pflicht bei einer negativen Entwicklung einer vermittelten Anlage. Deshalb müssen die Vermittler nun zeitnah reagieren." Das sieht auch der anerkannte Fachanwalt Johannes Fiala (Foto rechts) so und verweist auf Fälle aus der Praxis: Johannes Fiala"Viele Vermittler versäumen aktives Schadens-Management, ignorieren ihre nachlaufenden Aufklärungs-Pflichten und wundern sich später über Strafverfahren und persönliche Insolvenz. Rückblickend wurde dann schlicht am falschen Ende gespart."

Doch worum geht es eigentlich beim Fall "Akzenta AG", der seit Wochen die Finanzdienstleistungs-Branche elektrisiert? Akzenta bietet seit zehn Jahren Umsatz-Beteiligungsmodelle an, bei denen außergewöhnlich hohe Renditen in Aussicht gestellt werden. 35.000 Kunden sollen Beteiligungen erworben haben. Von ihre Einlagen, deren genaue Höhe noch nicht abgeschätzt werden kann, sehen sie vermutlich nicht mehr viel wieder. Seit Auflegung dieser Gewinnmodelle wurde immer wieder vor diesem "Fall der wundersamen Geldvermehrung" gewarnt. Inzwischen ergingen vier Haftbefehle gegen die Verantwortlichen des Akzenta-Firmengeflechtes, die im Verdacht stehen, gewerbsmäßigen Kapitalanlagebetrug in organisierter Form betrieben zu haben, unter ihnen der Vorstandsvorsitzende. Bei spektakulären Durchsuchungen von 26 Büros und Privatwohnungen der Verdächtigen im Raum Rosenheim, München und Umgebung sowie in Aschaffenburg und in Hessen wurde belastendes Material sicher gestellt.

Ralf W. Barth, der auch der Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e. V. (www.vsav.de) vorsteht, hat konkrete Vorstellungen, wie sich Vermittler jetzt umgehend zu verhalten hätten. Der VSH-Makler, der sich speziell um die beruflichen Belange der Vermittler kümmert, sieht große Probleme auf den Berufstand zukommen, wenn die Vermittler jetzt nicht umgehend reagieren. "Negative Presseberichte über die Situation bei der Akzenta AG führen bei Nichtreaktion von Seiten der Vermittler zu großen Problemen und Gefahren für viele Vermittler." Barth redet nicht lange drum herum: "Die größten Gefahren für die Vermittler sind jetzt:
  • keine Vermögens-Schaden-Haftpflicht-Versicherung (VSH) zu besitzen;
  • keine Deckung des Produktes Akzenta AG in der VSH zu haben;
  • wieder einmal für ein BaFin zugelassenes Produkt, das gescheitert ist, haften zu müssen und dabei als Vermittler Gefahr zu laufen, den Kunden den vollen Schadenersatz leisten zu müssen."
Schlimmstenfalls riskiere der Berater, der Akzenta-Beteiligungs-Modelle vermittelte, selbst eine Anzeige. Barth weiß, dass dies alles schon hart genug klingt. Aber nicht selten verschlimmern sich solche Situationen noch weiter durch das Verhalten der Vermittler.

Vogel-Strauss-Politik ist fehl am Platz
Aus seiner Sicht ist einer der größten Fehler, die Vermittler jetzt unterlaufen könnten, die Vogel-Strauss-Politik anwenden ("Kopf in den Sand – mit den Zähnen knirschen und sich wundern, das auf den hochgereckten Hintern getreten wird"). Weil Vermittler häufig nicht wissen, was sie selbst in solchen Situationen tun können, warten viel einfach ab, was meist fatale Folgen hat.

Der Fehler-Katalog umfasst laut Ralf Barth weitere Punkte; beispielsweise wenn ein betroffener Vermittler seine Kunden nicht über den Umstand informiert. Und wenn die Kunden dann doch anrufen, vertrösten Viele ihre Klientel mit halbherzigen Aussagen. Falsch sei es auf jeden Fall
  • für Fragen der betroffenen Kunden nicht erreichbar zu sein;
  • zu späte Prüfung vorzunehmen; (besser wäre es, vorsorglich Meldung beim VSH-Versicherer zu machen);
  • falsche oder selbst schädigende Angaben bei der VSH-Schadens-Anzeige abzugeben;
  • keine Partner zu haben, die in solch einem Falle weiter helfen können.
Das Team der Ralf W. Barth GmbH und die auf die Vermittler-Problematik spezialisierten Anwälte der Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV), zu denen auch RA Johannes Fiala zählt, bieten als Netzwerk-Partner erste und professionelle Hilfestellung für VSAV-Mitglieder zu Sonderkonditionen an. Ralf W. Barth und sein Team wissen aus ihrer jahrelangen Berufs-Praxis, dass gerade der sachliche Umgang mit solchen Situationen (wie etwa bei der Akzenta oder der Göttinger Gruppe) und mit den Kunden in vielen Fällen noch größere Nachteile verhindern kann.

Rechtliche Hilfe durch geeignete Anwälte dringend nötig.
"Nur welcher Vermittler kann sich in solch, zum Teil auch sehr emotional aufgeladenen Situation selbst als sachlich bezeichnen?" hakt Barth nach. Hier sei die fachlich qualifizierte Unterstützung aufgrund vieler Erfahrungen und gegebenenfalls rechtliche Hilfe durch geeignete Anwälte dringend nötig.

Der Vermögens-Schaden-Haftpflicht-Makler nennt so dann Lösungswege ("Wenn Sie die Kundenbeziehung aufrechterhalten und Schadensbegrenzung betreiben wollen"). Aus seiner sind Sicht sind dies:
  • Umgehend mit allen betroffenen Kunden Kontakt aufnehmen.
  • Klar dokumentieren, das es Zielsetzung des Vermittlers ist, die bisherige Kundenbeziehung und Betreuung auch im Stressfall aufrecht zu erhalten.
  • Hinweise geben, was schon bekannt ist, was noch in Erfahrung zu bringen oder zu tun ist.
  • Nichts, aber auch gar nichts aussagen, was der Vermittler nicht belegen kann und was ihn selbst belasten würde.
  • Keinerlei voreilige Aussagen (wie Schuldeingeständnisse und "dafür bin ich ja versichert" oder ähnliches) treffen.
  • Prüfen, was bei den Beratungsgesprächen und dem Abschluss dokumentiert wurde.
  • Prüfen, ob weitere Unterstützung nötig wird.
  • Rechtliche Unterstützung nur von einem professionellen und in diesem Segment / Bereich wirklich spezialisierten Anwalt in Anspruch nehmen. (Ein Standard-Anwalt könnte aus Unkenntnis den Schaden noch vergrößern).
  • Kontakt aufnehmen zu einem VSH-Makler des eigenen Vertrauens und ihm Vollmacht erteilen, auch wenn der VSH-Vertrag bei einem VSH-Versicherer direkt läuft.
Das wichtigste sei aber vor allem, jetzt nicht den Kopf in den Sand zustecken, sondern aktiv nach vorn informieren, rät Barth.

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