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Rechtliche Schritte gegen Vergleichs-Portal check24

15. Juni 2015 - Der BVK mahnt das Internet-Vergleichsportal check24 ab. Der Bundesverband stützt sich auf die Meinung des Versicherungsexperten Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, wonach Internet-Vergleichs-Portale beim Versicherungsverkauf dieselben Anforderungen erfüllen sollten wie der Vertreter.

An Internet-Vergleichs-Portalen, die auch Versicherungsabschlüsse tätigen, stört sich der BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (www.bvk.de) schon länger. Jetzt eskaliert die Auseinandersetzung. Der BVK mahnt das Internet-Vergleichsportal check24 (www.check24.de) ab. Der BVK als großer Interessensvertreter der Vermittlerschaft sieht sich durch ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers und Versicherungsexperten Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Schwintowski sagt, dass Internet-Vergleichs-Portale bei der Vermittlung von Versicherungs-Verträgen die gleichen Anforderungen erfüllen müssen wie Versicherungsvermittler.

In der Praxis würden diese gesetzlichen Anforderungen jedoch nicht ausreichend erfüllt, kritisiert der Rechtswissenschaftler. „Die Abmahnung ist somit ein konsequenter Schritt des BVK, seinem gerade erst von der Jahreshauptversammlung in Rostock verabschiedeten Leitantrag und seinem veröffentlichten Positionspapier zu Vergleichs-Portalen umgehend Taten folgen zu lassen", sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz (siehe dazu auch Artikel in den bocquel-news BVK-Forderungen für die Branche wegweisend.

Der BVK beauftragte Rechtsanwalt Prof. Dr. Nordemann von der Kanzlei Boehmert & Boehmert in Berlin mit der Abmahnung. „Die zentrale Forderung des BVK ist schon seit Jahren die Gleichbehandlung aller Vertriebswege am Markt inklusive der Internet-Portale", betont der BVK-Präsident. Seinen Angaben zufolge zählen hierzu:

  • die deutliche Übermittlung der Statusinformation in verständlicher Textform beim ersten Geschäftskontakt,
  • die Durchführung einer individuellen Leistungs- und Bedarfsanalyse zur Identifizierung des Kundenwunsches und seiner Bedürfnisse sowie
  • eine umfassende individuelle Beratungsdokumentation.

Laut BVK werden diese gesetzlichen Vorschriften von Vergleichs-Portalen wie check24 bisher nur unzureichend erfüllt. Der BVK setzte sich nun aktiv für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Verbraucher ein, heißt es. Zudem sollte einer Markt-Ungleichbehandlung im Interesse aller Versicherungsvermittler entgegengewirkt werden.

Die bisherige Geschäftspraxis von check24 bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen über das Internet-Vergleichsportal stellt zudem aus Sicht des BVK einen Verstoß gegen bestehendes Lauterkeitsrecht, geregelt im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), dar.

"Ob es nun auch zu einem Musterprozess kommen wird, ist maßgeblich von der zukünftigen Geschäftspraxis von check24 abhängig", sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Interessensvertretung für 40.000 Vermittler
Der BVK zählt rund 10.000 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvertreter und -makler sowie Bausparkaufleute als Mitglieder. Er vertritt über die Organmitgliedschaften der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen an die 40.000 Versicherungsvermittler und ist damit der größte deutsche Vermittlerverband. (-el / www.bocquel-news.de)

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