logo
logo

Konzepte und Kriterien

BVK-Forderungen für die Branche wegweisend

1. Juni 2015 - Ganz im Zeichen der „Partnerschaftliches Verhalten und Solidarität im Zeichen einer zunehmenden Regulierung des Marktes“ stand die BVK-Jahresversammlung Ende vergangener Woche in Rostock. Eine der Forderungen: Klare Abgrenzung zwischen Tippgeber und Vermittler auf Internet-Portalen.

Ein wesentlicher Leitantrag mit acht essenzielle Leitthemen, die alle Versicherungsvermittler in Deutschland betreffen bestimmte die Diskussion bei der Jahreshauptversammlung des BVK (www.bvk.de) Ende vergangener Woche in Rostock. Auch das Gebot, dass Internetportale gleiche Anforderungen erfüllen sollten wie Versicherungsvermittler, war Thema. Zunächst berichtete BVK-Präsident Michael H. Heinz aus Sicht der Interessenvertretung selbständiger und hauptberuflicher Versicherungsvertreter und -makler über den Verlauf des Geschäftsjahres 2014. Dabei thematisierte er das hohe politische Reformtempo des Gesetzgebers als Reaktion auf die anhaltende Niedrigzinsphase und die hierdurch zu befürchtenden negativen Effekte. Mit der Verabschiedung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) drohte laut Michael Hinz zunächst auch Schaden an den Grundpfeilern des Geschäftsmodells der Versicherungsvermittler. „Nur durch einen großen ‚Kraftakt‘ der gesamten Solidargemeinschaft konnten gemeinsam mit dem Arbeitskreis Vertretervereinigung der Deutschen Assekuranz e.V. (AVV) gravierende Einschnitte, wie die Begrenzung und Offenlegung von Provisionen, abgewendet werden“, sagte der BVK-Präsident. Dies sei insbesondere durch die permanente Begleitung der politischen Prozesse durch das Präsidium und die Geschäftsführung gelungen.

Als Höhepunkt hatte der BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute am 3. Juli 2014 zu einer historisch erstmaligen Solidaritätsbekundung in Berlin aufgefordert, an der 800 Teilnehmer aus ganz Deutschland auf dem Potsdamer Platz in Berlin teilnahmen.

Partnerschaftliches Verhalten und Solidarität
Was den diesjährigen Leitantrag „Partnerschaftliches Verhalten und Solidarität im Zeichen einer zunehmenden Regulierung des Marktes“ anbelangt, sprach Heinz von acht essenziellen Leitthemen, die alle Versicherungsvermittler in Deutschland betreffen: „Mit dem aktuellen Forderungskatalog positioniert sich der größte Vermittler-Verband wegweisend für die Vermittler-Branche und artikuliert klar und deutlich, welche Themen den Berufsstand bewegen.“ Der BVK werde jeden Akteur am Markt, seien es Politiker, Versicherungsvorstände oder Verbraucherschützer daran messen, wie weit sie den Vorstellungen des vorliegenden Leitantrages entsprechen können oder dem BVK entgegenkommen.

Die Forderungen des BVK:

  1. Der Bedarf an qualifizierter Beratung durch Ehrbare Versicherungskaufleute ist in Zeiten von Niedrigzinsen und LVRG größer denn je. Diese unverzichtbare Leistung erfordert jedoch auch eine angemessene Vergütung im Rahmen der weiteren Umsetzung des LVRG durch die Unternehmen, um auch in Zukunft die hohe Beratungsqualität für die Kunden zu gewährleisten und das Geschäftsmodell der Lebensversicherung nachhaltig zu sichern.
  2. Vermittler können ihren sozialpolitischen Auftrag bei der Sicherung von Altersvorsorgebezügen ihrer Kunden nur erfüllen, wenn ihre Berufsgrundlagen nicht unverhältnismäßig beschränkt werden. Wer die Axt an den Berufsstand der Versicherungsvermittler legt, gefährdet damit unmittelbar die Grundfesten des Sozialstaats.
  3. Die Politik muss Augenmaß bei der Reform der europäischen Vermittlerrichtlinie (IDD) und deren nationaler Umsetzung walten lassen und den Vermittlern keine unverhältnismäßigen Hürden durch weitere bürokratische Informationspflichten in den Weg legen.
  4. Mit der Realisierung des neuen Berufsbildes, das aus dem Dreiklang Ehrbarkeit, Weiterbildung und Unternehmertum besteht, erwarten Vermittler auch von ihren Geschäftspartnern aus den Unternehmen respektvolle und partnerschaftliche Verhandlungen auf Augenhöhe für faire Rahmenbedingungen und Konditionen.
  5. Vermittler praktizieren als ehrbare und qualifizierte Kaufleute bestmöglichen Verbraucherschutz, Vertriebssteuerungen lehnen sie ab. Sie beraten fair und orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen der Kunden. Daher ist eine weitergehende Regulierung durch den Gesetzgeber nicht erforderlich.
  6. Der BVK fordert, dass die Versicherungswirtschaft mit zukunftsfähigen Produkten zur adäquaten Sicherung der Interessen aller Beteiligten beitragen muss. Die vom BVK zusammen mit der Ratingagentur Franke und Bornberg entwickelten Mindeststandards bei Versicherungsprodukten geben dazu die maßgeblichen Leitlinien vor.
  7. Der BVK erkennt die positiven Möglichkeiten der digitalen Vertriebsform für die Verbraucher. Gleichzeitig fordert der BVK jedoch auch die Gleichbehandlung aller Vertriebswege am Markt.
  8. Das Provisionsabgabeverbot muss bestehen bleiben, da sonst eine ruinöse Rabattschlacht ausgelöst wird, an deren Ende für alle Seiten nur Nachteile entstehen.

Mit diesem Leitantrag werde der BVK seiner aktiven Rolle im Verbraucherschutz im Interesse der qualifiziert beratenden Versicherungsvermittler gerecht, hieß es in Rostock.

„Internet-Vergleichsportale müssen bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen die gleichen Anforderungen erfüllen wie Versicherungsvermittler“, forderte Michael H. Heinz (Foto: BVK) als Präsident des Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. Wissenschaftlich gestützt wird seinen Worten zufolge diese Sichtweise durch den Rechts-wissenschaftler und Versicherungsexperten Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität zu Berlin. „Der BVK fordert schon seit Jahren die Gleichbehandlung aller Vertriebswege am Markt inklusive der Internet-Portale auf nationaler Ebene nach dem Vorbild des europäischen Entwurfs zur Reform der Vermittlerrichtlinie (IDD)“, argumentierte der BVK-Präsident. So gilt nach Artikel 2 der Richtlinie künftig als Versicherungsvermittlung auch die Beratungs- und Vermittlungs-tätigkeit durch Versicherungsunternehmen in direktem Kontakt mit Versicherten (Direktvertrieb) sowie die Versicherungsvermittlung über das Internet und andere Medien.

Zudem müssten Internet-Portale eine klare Abgrenzung zwischen Tippgeber und Versicherungsvermittler vornehmen. Den Angaben zufolge hat dies der Bundesgerichtshof (BGH) schon 2013 in seinem Urteil im Fall des Handelskonzerns „Tchibo“ entschieden (siehe auch Bericht in den bocquel-news Die "Röster-Rente" von Tchibo hat ausgeriestert). Durch eine klare und transparente Abgrenzung zwischen Tippgeber und Versicherungsvermittler soll eine Verwässerung der Tippgebereigenschaft vermieden werden, urteilten die Richter damals.

Für den Verbraucher müsse diese signifikante Unterscheidung auch im Internet deutlich erkennbar sein. „Der Gesetzgeber schreibt bei Versicherungsvermittlern hierfür die schriftliche Abgabe einer Statusinformation gegenüber dem Verbraucher vor“, informierte der BVK-Präsident. „Diese Anforderung muss auch für Internet-Vergleichsportale gelten. Allerdings müssen Verbraucher bisher auf den Internetvergleichsportalen gezielt nach diesen Informationen suchen.“

Aus Sicht des BVK sollte daher ein gut sichtbarer Button „Statusinformation“ auf den Internetseiten der Vergleichs-Portale platziert werden. Außerdem sollten die Vergleichs-Portale transparent über ihr Geschäftsmodell und ihre kapitalmäßigen Verflechtungen (Besitzverhältnisse) informieren.

Leistungs- und Bedarfsanalyse gefordert
Um ihrer Beratungspflicht nachzukommen, müssten auch Vergleichs-Portale gesetzlich verpflichtet werden, eine Leistungs- und Bedarfsanalyse durchzuführen, um den Kundenwunsch identifizieren zu können. Erst auf Basis dieser Informationen könne bewertet werden, ob der Kundenwunsch mit einem passenden Produkt überhaupt durch das Internet-Vergleichsportal bedient werden könne oder nicht. In der Praxis werde das bisher sehr unzureichend gehandhabt. Viele Versicherungs-Verträge sind demnach besonders beratungsintensiv und in der Regel so gestaltet, dass deren Bedingungen oder mögliche Risikoausschlüsse für den Kunden oft nicht sofort erkennbar.

Rund 10.000 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvertreter
Der BVK zählt rund 10.000 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvertreter und -makler sowie Bausparkaufleute als Mitglieder. Er vertritt über die Organmitgliedschaften der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen an die 40.000 Versicherungsvermittler und ist damit der größte deutsche Vermittlerverband. (-el / www.bocquel-news.de)

zurück

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.