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Mit "Arag web@ktiv Plus" liegt die Messlatte hoch

18. Dezember 2014 - Von Cyber-Deckung bis Erb-Rechtsschutz: Die Arag SE führt Ende Januar 2015 eine Reihe neuer Rechtsschutzprodukte ein. Dr. Matthias Maslaton, Vorstand für Produkt und Innovation bei der Arag, verrät im Interview mit den bocquel-news erste Einzelheiten.

Dr. Mattias MaslatonDie Arag (www.arag.de) hat im Oktober 2012 als erster Versicherer in Deutschland eine Cyber-Police auf den Markt gebracht (Gegen Cyber-Mobbing ist jetzt "ein Kraut gewachsen"). Ins neue Jahr startet der Düsseldorfer Rechtsschutzversicherer nun mit einer neuen Generation seiner Internet-Police, erweitert mit zahlreichen Leistungen. Neu ist dabei auch die integrierte Vermögensschaden-Deckung, die für Schadenersatz sorgt, wenn beispielsweise bezahlte Ware von einem Online-Shop nicht geliefert wird. Die Anbündelung von neuen Leistungen und Services spielt auch bei den anderen neuen Arag Rechtsschutzprodukten eine zentrale Rolle, wie Dr. Mattias Maslaton (Foto: Arag) als Vorstand für Produkt und Innovation bei der Arag SE im Interview mit den bocquel-news erläutert.

Herr Dr. Maslaton, die Arag hat für Januar 2015 einige Rechtsschutz-Neuerungen im deutschen Markt angekündigt. Darunter ist auch eine neue Internet-Police. Eine solche hatten Sie schon im Angebot. Hat sie sich nicht gut verkauft?

Dr. Maslaton: Im Gegenteil! „Arag web@ktiv" wird nach wie vor stark nachgefragt. Seit dem Marktstart vor zwei Jahren haben wir rund 23.000 Policen für Privatkunden und Selbstständige verkauft. Wir waren damals der erste Anbieter einer solchen Internet-Police im deutschen Markt und sind mit dieser hohen Resonanz sehr zufrieden.

In der Zwischenzeit haben sich auch einige Wettbewerber an das Thema herangewagt und eigene Policen auf den Markt gebracht. Wir begrüßen diesen Wettbewerb. Er bringt spannende neue Impulse in die Produktgestaltung und auch wir gestalten das Thema Cyber-Policen natürlich weiterhin selbst aktiv mit. Im Januar 2015 werden wir mit „Arag web@ktiv Plus" zusätzlich eine deutlich erweiterte Leistungsvariante auf den Markt bringen.

Was ist anders bei der neuen Cyber-Police?

Dr. Maslaton: Wir leisten beispielsweise erstmals auch Schadenersatzzahlungen an unseren Kunden von bis zu 3000 Euro pro Versicherungsfall. Diese Leistung der Arag Allgemeine greift beim Kauf oder Verkauf im Internet - etwa wenn bereits bezahlte Ware nicht geliefert wird oder beschädigt ankommt, aber auch bei Kontenmissbrauch und Identitätsdiebstahl.

Bei Privatkunden ist zudem eine selbstständige Nebentätigkeit von bis zu 17.500 Euro Gesamtumsatz mit abgesichert - und dadurch beispielsweise ebay-Geschäfte. Außerdem haben wir beim integrierten Urheberrechtsschutz die Deckungssumme auf 1.000 Euro im Kalenderjahr angehoben. Diese Deckung greift beispielsweise bei teuren Abmahnungen aufgrund des Vorwurfs des illegalen Musikdownloads.

Bei Ihrer ersten Cyber-Police spielte neben dem Urheberrecht auch Cybermobbing eine wichtige Rolle. Gilt dieser Schwerpunkt auch noch für die neue Police?

Dr. Maslaton: Auf jeden Fall. In der „web@ktiv"-Police ist der sogenannte Rufretter und der damit verbundene Löschdienst eine Kernleistung. Das ist bei „web@ktiv Plus" nicht anders, schließlich beinhaltet diese Police alle Leistungen des bisherigen Produkts.

Die Plus-Variante ist allerdings leistungsseitig noch deutlich erweitert worden. Das gilt auch für die Löschung von reputationsschädigenden oder beleidigenden Inhalten im Internet: Hier ist nun beispielsweise auch der Löschdienst für Einträge abgedeckt, die bis zu fünf Jahre vor Vertragsabschluss eingestellt wurden.

Und apropos Cybermobbing: Es liegt auf der Hand, dass solche Online-Attacken für den Betroffenen eine extreme Belastung darstellen. Deshalb bieten wir jetzt Cybermobbing-Opfern auch eine telefonische psychologische Soforthilfe an. Auf alle Neuerungen einzugehen, würde den Rahmen sprengen. Wir sind überzeugt, dass wir mit unserer neuen Internet-Police für internetaffine Kunden und Verbraucher ein attraktives und noch umfassenderes Kraftpaket gegen Risiken und Gefahren im Internet geschaffen haben.

Jetzt haben wir viel über Ihre Cyber-Police gesprochen. Welche zusätzlichen Neuerungen haben Sie für Januar parat?

Dr. Maslaton: Eine ganze Menge. Ich möchte mich aber im Wesentlichen auf unseren neuen Verkehrs-Rechtsschutz und unseren Premiumtarif konzentrieren, den wir noch einmal deutlich erweitern werden. Anfang 2014 hatten wir im „Arag Aktiv-Rechtsschutz Premium" bereits den Bauherren-Rechtsschutz integriert. Damit waren wir der erste deutsche Anbieter, der im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung Kostenschutz für bauliche Streitigkeiten bietet.

Das war bisher ein klassisches Ausschlussthema - genauso wie der Erb-Rechtsschutz. Ab Januar werden wir nun als erster deutscher Versicherer auch den Erbrechtschutz bei gerichtlichen Auseinandersetzungen von bis zu 10.000 Euro je Vertragsdauer anbieten.

Eine weitere Premiumleistung ist die Absicherung von Streitigkeiten im Rahmen von selbstständigen Nebentätigkeiten. Ob Kapitalanlagestreitigkeiten, Studienplatzklagen, Baurecht, Erbrecht - wir haben sukzessive klassische Ausschlüsse in der Rechtsschutzversicherung in unserem Premiumschutz integriert und es durch zahlreiche weitere Leistungen ergänzt. Mit dieser einzigartigen Kombination setzen wir einen neuen Standard im Markt.

Sie hatten eben noch den Verkehrs-Rechtsschutz angesprochen. Was ist hier Neues zu erwarten?

Dr. Matthias MaslatonDr. Matthias Maslaton: Unseren Verkehrs-Rechtsschutz haben wir grundlegend überarbeitet. Ab Januar besteht auch im „Arag Aktiv-Rechtsschutz Verkehr" die Wahl zwischen den Leistungsvarianten Basis, Komfort und Premium - und für alle gilt eine unbegrenzte Deckungssumme in Europa. Die meisten Neuerungen für Privatpersonen und Selbstständige beinhaltet der Premium-Schutz: So stehen in dieser Leistungsvariante über unser Anwaltstelefon JuraTel nun auch in 20 europäischen Ländern und den USA Deutsch sprechende Anwälte mit Rat und Tat zur Seite.

Darüber hinaus gilt ein Sofortschutz bei Autokauf- oder Leasingverträgen - das heißt Versicherungsschutz besteht auch, wenn diese bis zu zwei Wochen vor dem Verkehrs-Rechtsschutz abgeschlossen wurden. Im Falle eines Unfalls kann zudem eine psychologische Soforthilfe am Telefon in Anspruch genommen werden.

Exklusiver Bestandteil für Privatpersonen ist zudem der eingeschlossene Reisevertrags-Rechtsschutz. Möglich ist zudem die Anbündelung des bewährten Arag Top Schutzbriefes und des neuen Arag Fahrzeug- Schutzbriefes.

Insgesamt hat sich unsere Strategie als sehr erfolgreich erwiesen, sinnvolle zusätzliche Leistungen und Services bei der Produktentwicklung mit in Produkte zu integrieren. Das gilt nicht nur im Rechtsschutz, sondern spartenübergreifend für alle Arag Produkte. Wir verstehen uns als innovativer Qualitätsversicherer und können diese Rolle mit einer starken Produktpalette füllen, die den Kunden viele besondere Mehrwerte bietet.

Wir gehen also selbst im Rechtsschutz spannenden Zeiten entgegen. Vielen Dank, dass wir Ihnen vorab ein wenig in die Karten schauen durften. (eb-db / www.bocquel-news.de

 

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