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Gegen Cyber-Mobbing ist jetzt "ein Kraut gewachsen"

4. Oktober 2012 - Jetzt gibt es den ersten kompletten Online-Schutz für Privatkunden hierzulande. Der neue „Arag web@ktiv®" ist mit einem breiten Leistungs-Sprektrum ausgestattet, das sogar den Straf-Rechtsschutz bei irrtümlichem Download gegen Urheberrechte beinhaltet.

Cyber-Vers ARAG Das Internet macht das Leben nicht nur vielschichtiger, interessanter und schneller, sondern auch unwägbarer. 43 Prozent der Deutschen halten daher einen Versicherungsschutz gegen Online-Mobbing für notwendig. Doch wie bekommt man unerwünschte Fotos und Videos wieder aus dem Netz, wenn die eigene Reputation in Gefahr ist? Der Arag Konzern (www.arag.de) bringt jetzt mit der Police „Arag web@ktiv®" Deutschlands ersten umfassenden Online-Schutz für Privatkunden auf den Markt. Dabei handelt es sich um einen Versicherungsschutz für die Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung.

Auf den Punkt gebracht werden mit der „Arag web@ktiv®" finanzielle Risiken bei Problemen aufgefangen Bei Fällen wie

  • Beleidigung, Verleumdung oder Rufschädigung im Internet,
  • Durchsetzung von Schadenseratzansprüchen bei Identitäts-Missbrauch,
  • Kostenübernahme für die Löschung reputationsschädigender Online-Inhalte,
  • Aktiver Straf-Rechtsschutz für Anzeigeerstattung wegen Rufschädigung im Netz,
  • Straf-Rechtsschutz bei irrtümlichem Download oder angeblichem Verstoß gegen Urheberrechte,
  • Straf-Rechtsschutz auch für den Vorwurf der Beleidigung im Internet und angeblicher Hackerattacken.

Beispielsweise besteht mit „Arag web@ktiv®" Unterlassungs-Rechtsschutz und Strafverfolgung bei Mobbing, übler Nachrede und Rufmord im Netz. Dabei ist es laut Unternehmens-Miteilung egal, ob es sich um Verleumdungen, Beleidigungen, Veröffentlichungen von „schädlichen" Aussagen, Fotos beziehungsweise Videos ohne Einwilligung oder um unrechtmäßige Verbreitung von personengebundenen Daten handelt. Die Arag vermittelt den Versicherten auf Wunsch einen Dienstleister zur Beseitigung von reputationsschädigenden Internet-Inhalten und übernimmt die Kosten des Dienstleisters bis zur vereinbarten Höchstgrenze. Da bei solchen Fällen auch immer die Gefahr der Wiederholung naheliegt, steht sie ihren Versicherten auch bei der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen zur Seite.

Des weiteren besteht Schadenersatz-Rechtsschutz, wenn nach Nutzung des Internets der gute Ruf geschädigt ist. Der dadurch entstandene finanzieller Schaden gehört ebenfalls zum Leistungs-Spektrum. Bei Identitäts-Missbrauch beispielsweise zur Erlangung von Kredit unter falschem Namen oder dem Missbrauch von Zahlungsmitteln durch Dritte für Online-Einkäufe bietet „Arag web@ktiv®" Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

Innovativer Online-Schutz mit Vertrags-Rechtsschutz
Auch bei vertraglichen Ärgernissen bietet der innovative Online-Schutz des Düsseldorfer Familienunternehmens Arag eigenen Angaben zufolge Rechtsschutz. Wer über das Internet Ware bestellt oder eine Dienstleistung bucht, sei mit dem im „Arag web@ktiv®" enthaltenen Vertrags-Rechtsschutz auf der sicheren Seite, wenn beispielsweise das bestellte Produkt verspätet oder gar nicht geliefert wird, oder die gebuchte Reise nicht mit der Online-Beschreibung des Reise-Portals übereinstimmt. Das soll natürlich auch für Abo-Fallen gelten, in die ein Internetnutzer heute nur allzu schnell hineingeraten kann.

Dr. Matthias Maslaton Straf-Rechtsschutz und Urheber-Rechtsschutz
Was aber, wenn jemand selbst beschuldigt wird? Das könne oft schneller passieren als einem lieb ist, heißt es. Insbesondere wenn man in modernen Medien wie in sozialen Netzwerken aktiv ist, könne es schnell zum Vorwurf des Mobbings oder der Beleidigung kommen. Der Arag Kunde kann den Angaben zufolge gleichzeitig über den aktiven Straf-Rechtsschutz Strafanzeige erstatten, wenn er im Netz seine Reputation gefährdet sieht. Mit „Arag web@ktiv®" besteht in diesen Fällen Deckung für die Anwaltskosten.

Derzeit werden auch viele Internetnutzer mit Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen konfrontiert. Auch hier greift die neue Police. Mit der „Arag web@ktiv" werden die dann dringend notwendige Anwaltsberatung für die ganze Familie ersetzt. Damit würde sich schnell zeigen, ob es sich um eine gerechtfertigte Abmahnung handelt oder um einen dreisten Missbrauch von Abmahnungen im Urheber- und Wettbewerbsrecht.

„Wir sind stolz, mit unserer profunden Kompetenz im Rechtsschutz den Verbrauchern ein so innovatives Produkt anbieten zu können", sagt Dr. Matthias Maslaton (Foto), Vorstand Produkt und Innovation bei der Arag, und teilt mit, dass der neue Online-Schutz als Familien-Paket für monatlich 9,90 Euro erhältlich ist. Für Singles mit oder ohne Kinder werde es noch günstiger. „Arag web@ktiv®" deckt eine Versicherungssumme von 100.000 Euro ohne Selbstbehalt ab. Darüber hinaus umfasst der Rechtsschutz der Arag immer auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Vermittlung zwischen den Parteien bei Rechtsstreitigkeiten durch erfahrene Mediatoren sowie die telefonische anwaltliche Erstberatung. (-el / www.bocquel-news.de)

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