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Konzepte und Kriterien

Keine zwanzig Tage mehr und die IDD tritt in Kraft

4. Februar 2016 - Die neue „Richtlinie über Versicherungsvertrieb“ steht und wurde jetzt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Danach müssen Vermittler künftig Art und Quelle ihrer Vergütung nennen, nicht aber die Höhe. Zur nationalen Umsetzung bleibt jetzt eine Frist von zwei Jahren.

Knapp sechs Jahre nach Beginn der Evaluierung (Ermittlung und Beurteilung der Gefahren am Arbeitsplatz sowie die Festlegung von Maßnahmen) soll Ende Februar – präzise am 23. – die neue Richtlinie über Versicherungsvertrieb in Kraft treten. Vor rund dreieinhalb Jahren wurde ein erster Vorschlag veröffentlicht – damals noch unter dem Arbeitstitel Versicherungsvermittlerrichtlinie 2 (IMD2). Vor zwei Tagen wurde die neue Richtlinie 2016/97 vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (online nachzulesen in deutscher Sprache unter http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016L0097&from=DE). Die Richtlinie tritt laut offizieller Lesart zwanzig Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Es bleiben zwei Jahre Zeit, in denen die neue „Richtlinie über Versicherungsvertrieb“ hierzulande umgesetzt werden muss. Die „alte“ / bisherige Versicherungsvermittler-Richtlinie wird Anfang 2018 außer Kraft gesetzt.

Es habe ein langes Ringen um die Eckpunkte und die endgültige Ausformulierung zur Regulierung des Versicherungsvertriebs gegeben, wird aus Brüsseler Kreisen kolportiert.

Direkt aufgehoben wird jetzt die sogenannte "IMD 1.5", die bisherige geänderte Fassung der Vermittlerrichtlinie für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten. Bekanntlich war vergangenes Jahr im Juli die Vermittlerrichtlinie durch die MiFID 2 geändert worden (Kein Verbot und keine Offenlegung der Provision). Damit sollten die Regelungen für reine Anlageprodukte und versicherungsförmige Anlagen angeglichen werden.

Die neue Richtlinie mit dem Kürzel IDD (Insurance Distribution Directive – siehe nebenstehender Kasten) umfasst einen größeren Anwendungsbereich. Danach müssen sich Vermittler und auch Versicherer gemeinsam als „Versicherungsvertreiber“ bezeichnen und regulieren lassen.

Laut Aussagen der Fachleute gibt es in der neuen Richtlinie explizit Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Demnach müssen Vermittler in Zukunft Art und Quelle ihrer Vergütung nennen. Allerdings müssen sie nichts zur Höhe der Vergütung sagen, wenn es nicht ausdrücklich auf nationaler Ebene - über die europäische Richtlinie hinausgehend - verlangt wird. Amtlich wird jetzt auch, dass Vermittler und alle, die in der Kundenberatung tätig sind, sich regelmäßig weiterbilden müssen. Jetzt sind ausdrücklich auch Angestellte in Versicherungsunternehmen davon betroffen – ebenso wie Vermittler. Diese Vorschrift gilt unabhängig davon, ob die Betroffenen mobil, vom Büro aus oder per Telefon Versicherungen vertreiben/vermitteln.

Wie aus unterrichteten Kreisen zu erfahren ist, will die Bundesregierung die IDD möglichst schnell umsetzen, also möglichst bis Mitte nächsten Jahres. In der Praxis heißt das, das in den nächsten Monaten die Vorbereitungen vorangetrieben werden sollen. (-el / www.bocquel-news.de)

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