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Konzepte und Kriterien

„Solvency II“: Wie fit sind die Lebensversicherer?

30. Juli 2015 - Die erneute BaFin-Erhebung bestätigt es: Deutsche Lebensversicherer sind für das europäische Regelwerk „Solvency II“ gerüstet. Allerdings schaffte es fast die Hälfte der Unternehmen nur dank der Übergangsmaßnahmen, die für ihre Eigenmittelausstattung in den nächsten 16 Jahren gewährt werden.

Die deutsche Lebensversicherungs-Branche wird trotz deutlich gesunkener Zinsen die Umstellung auf die Kapitalanforderungen unter dem künftigen europäischen Aufsichtsregime Solvency II bewältigen können. Das zeigt auch die zweite „Vollerhebung Leben“ der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bildquelle: © Kai Hartmann Photography / BaFin). Die BaFin hat dafür erneut alle deutschen Lebensversicherer unter ihrer Aufsicht gefragt, wie ihre Eigenmittelsituation unter Solvency-II-Bedingungen aussähe. Stichtag war der 31. Dezember 2014.

BaFin-Präsident Felix Hufeld (Quelle: © Schafgans DGPh / BaFin) wertet die Ergebnisse der neuen Vollerhebung positiv, weist allerdings darauf hin, dass die Übergangsmaßnahmen innerhalb der 16-jährigen Übergangsphase sukzessive auslaufen. „Die Unternehmen werden sich also sehr anstrengen müssen, um ihre Kapitalbasis zu stärken, auch wenn die Zinsen seit Ende 2014 leicht gestiegen sind“, führt Hufeld aus. Dies wird durch die erneute Vollerhebung bestätigt, wonach bei fast der Hälfte der befragten Unternehmen die Eigenmittel zum Stichtag 31. Dezember 2014 unter den künftigen Anforderungen lägen, wenn sie die Übergangsmaßnahmen nicht anwendeten. In der Summe ergäbe sich dann für diese Unternehmen eine Eigenmittellücke von etwa 12 Milliarden Euro.

Wie die Finanzaufsicht BaFin (www.bafin.de) mitteilt, hat sich ein wesentliches Ergebnis der ersten „Vollerhebung Leben“ der BaFin erwartungsgemäß bestätigt: Die Übergangsmaßnahmen und die Volatilitätsanpassung, die Solvency II vorsieht, entfalten die gewünschte Wirkung. Nahezu alle Lebensversicherer konnten demnach dank der Anwendung dieser Instrumente zum Stichtag 31. Dezember 2014 ausreichende Eigenmittel nachweisen.

Die Zahl der Unternehmen, die trotz Anwendung dieser Maßnahmen keine ausreichenden Eigenmittel vorweisen konnten, hat sich im Vergleich zur ersten Vollerhebung nicht erhöht. Mit Versicherern, bei denen sich mögliche Schwierigkeiten zum Start von Solvency II abzeichnen, steht die BaFin in engem Kontakt.

Die erste „Vollerhebung Leben“ der BaFin wurde auch 2014, noch vor der zweiten Vollerhebung Ende 2014 durchgeführt. Sie basierte auf Kapitalmarktdaten zum 31. Dezember 2013. Da die Zinsen danach weiter sanken, startete die BaFin eine erneute Erhebung zum Stichtag 31.Dezember 2014.

Zum Hintergrund der Vollerhebungen: Der Schwerpunkt der deutschen Lebensversicherer liegt traditionell auf Verträgen mit langjährigen Zinsgarantien. Unter der marktkonsistenten Bewertung von Solvency II werden die Risiken sichtbar, die diese Garantien mit sich bringen. Laut BaFin stellt die Einführung von Solvency II angesichts des niedrigen Zinsniveaus eine besondere Herausforderung für die Unternehmen dar.

Die zweite LV-Vollerhebung der BaFin habe gezeigt, dass die Übergangsmaßnahmen, die das Solvency-II-Regelwerk vorsieht, von zentraler Bedeutung sind: Die neuen Kapitalanforderungen werden schrittweise über einen Zeitraum von 16 Jahren eingeführt. Ergänzend steht den Lebensversicherern als permanentes Instrument die sogenannte Volatilitätsanpassung zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um einen Aufschlag auf die Zinskurve, mit dem übermäßige Schwankungen in den Ergebnissen auf Grund von Marktübertreibungen vermieden werden sollen. Die Höhe des Zuschlags legt die EIOPA (https://eiopa.europa.eu), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority) fest. Die deutschen Lebensversicherer müssen sich die Anwendung dieser Maßnahmen von der BaFin genehmigen lassen. (-el / www.bocquel-news.de)

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