logo

Namen und Nachrichten

gonetto: Gericht bestätigt Provisionsabgabeverbot

20. November 2020 - Seit zwei Jahren schwelt der Rechtsstreit um das Geschäftsmodell des InsurTech gonetto. Jetzt scheint mit dem Urteil (Az.: 7 K 2581/19.F) der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt ein Ende absehbar: Gonetto verstößt gegen das Provisionsabgabeverbot. Das Gericht bestätigte damit auch zulässige BaFin-Maßnahmen.

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 5. November 2020 mit am 19. November 2020 zugestellten Urteilsgründen die Klage des InsurTech-Maklerunternehmens gegen die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Zusammenhang mit dem Provisionsabgabeverbot abgelehnt.

Dem ‚Fall gonetto‘ ging in den vergangenen zwei Jahren ein Rechtsstreit in mehreren Instanzen voraus. Das gonetto-Geschäftsmodell – Provisionen gehen an den Kunden zurück – wurde von der BaFin abgelehnt. Auf seiner Website (www.gonetto.de) wirbt das InsurTech aus Bensheim jedoch auch heute noch „Unsere provisionsfreien Vergleichsrechner“. Wie jetzt die Verwaltungsrichter in Frankfurt schriftlich mitteilten, handle es sich um eine zulässige Aufsichtsmaßnahme der Beklagten (BaFin), ihre rechtliche Auffassung zu äußern und im Wege eines Rundschreibens auf Missstände hinzuweisen.

Deshalb lenkt gonetto jetzt nach dem Urteil (Az.: 7 K 2581/19.F) auf seiner Website ein: „An dieser Stelle sollten unsere Vergleichsrechner für provisionsfreie Tarife stehen - leider haben viele Versicherungen nicht den Mut, die bereitgestellten Nettotarife auch öffentlich darzustellen.“

Von Anfang an Provisionsabgabeverbot
gonetto verstößt seit seinem Markteintritt gegen das Provisionsabgabeverbot (siehe bocquel-news 11. Oktober 2018 Der Fall „gonetto“ bleibt auch weiterhin ungeklärt und bocquel-news 25. Juli 2019 gonetto verändert seine Basis und klagt weiter).

Die Versicherungsaufsicht BaFin, die keinen direkten Zugriff auf Makler hat, forderte Marktteilnehmer auf, die Zusammenarbeit mit dem digitalen InsurTech gonetto einzustellen. Dagegen wehrte sich gonetto. Ein Eilantrag blieb erfolglos, es folgte die Klage, ebenfalls abgelehnt. Doch bei gonetto war man der Ansicht, dass diese BaFin-Musterschreiben rechtswidrig seien. Sie verstoße mit ihrem „Preismodell“ nicht gegen das Provisionsabgabeverbot des § 48b Abs. 1 VAG.

Die Kammer hat die Klage abgewiesen. Die Klägerin (gonetto) habe keinen Anspruch gegen die beklagte BaFin auf Erlass von Musterschreiben mit dem begehrten Inhalt, da die Rundschreiben von August und Oktober 2018 rechtmäßig seien. Das Vorgehen der Beklagten (BaFin) für die Klägerin faktisch die Wirkung, als hätte die Beklagte Untersagungsverfügungen gegen die mit ihr kooperierenden Versicherungsunternehmen erlassen.

Die unternehmerische Tätigkeit von gonetto sei infolge der streitigen Schreiben erheblich eingeschränkt worden. Es handele sich aber um eine zulässige Aufsichtsmaßnahme der Beklagten, ihre rechtliche Auffassung zu äußern und im Wege eines Rundschreibens auf Missstände hinzuweisen. Nach § 48b Abs. 1 VAG sei es Versicherern und Versicherungsvermittlern untersagt, Versicherungsnehmern aus einem Versicherungsvertrag Sondervergütungen zu gewähren oder zu versprechen.

In der Urteilausführung heißt es weiter: Dies erfasse jede vollständige oder teilweise Provisionsabgabe, wie sie dem Geschäftsmodell von gonetto zugrunde liege. Das Provisionsabgabeverbot solle Fehlanreize verhindern und Verbraucher davor schützen, sich wegen der Aussicht auf eine weitergeleitete Provision für einen für ihn unpassenden Versicherungsschutz zu entscheiden oder festzuhalten.

Geschäftsmodell der Klägerin kein Ausnahmetatbestand
Die Kammer geht übereinstimmend mit dem Beschluss vom 28.09.2018 (Az. 7 L 3307/18.F) davon aus, dass das Geschäftsmodell der Klägerin auch nicht den Ausnahmetatbestand des § 48b Abs. 4 Satz 1 VAG erfülle, da die vertraglichen Abreden zwischen der Klägerin und ihren Kunden nicht zu einer – wie es der Ausnahmetatbestand fordere – „dauerhaften Prämienreduzierung des vermittelten Vertrags“ führten. Diese könne nur vom Versicherer im Versicherungsvertrag selbst gewährt werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (-el / www.bocquel-news.de)

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.


Link zum Artikel: http://www.bocquel-news.de/gonetto-Gericht-bestätigt-Provisionsabgabeverbot.40271.php