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bAV: Was in anderen Ländern besser ist

5. Oktober 2021 - Bei der Zukunftsorientierung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist hierzulande im Vergleich zum Ausland noch Luft nach oben. Deutlich macht dies eine Studie des Beratungsunternehmens Aon: Die international tätigen Experten fanden heraus, dass die bAV in acht anderen Ländern viel fortschrittlicher und lukrativer ist.

Die bAV-Modelle stehen auf dem Prüfstand. Das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen Aon (www.aon.com) hat die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland daraufhin untersucht, ob sie flexibel, effizient und mit schlanken Strukturen fit genug für die moderne Arbeitswelt sind. Untersucht wurde die betriebliche Altersversorgung in Belgien, Frankreich, Großbritannien (UK), Italien, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz und den USA. Sie wurden nach vier Aspekten bewertet, bei denen nach übereinstimmender Meinung aller Experten der größte Handlungsbedarf besteht: Zukunftsorientierung, Flexibilität, Schlankheit der Strukturen und Effizienz.

So gelingt in Großbritannien beispielsweise durch ein Opt-out-System eine hohe Beteiligung von Arbeitnehmern (91 Prozent) an der betrieblichen Altersversorgung. Unkomplizierte Teilnahmeoptionen und einfache Standardlösungen machen es möglich. Lebensnah und zugänglich zugleich zeigen sich Angebote, betriebliche Rentenansprüche von einem Arbeitgeber zum nächsten „mitzunehmen“ (Portabilität). Hier sind die Schweiz, die Niederlande und die USA weitaus fortschrittlicher aufgestellt als Deutschland.

Auch auf Niedrigzinsphasen und demographische Entwicklungen haben andere Länder schneller reagiert, beispielsweise mit Wegfall von Zinsgarantien. Im Gegenzug werden zum Beispiel in Großbritannien, Frankreich und den USA Arbeitnehmern vielfältige Wahlmöglichkeiten der Geldanlage geboten, die dem jeweiligen Sicherheitsbedürfnis respektive dem Wunsch nach höheren Renditen Rechnung tragen. Mehr Flexibilität erweist sich generell als teilnahmefördernd, sowohl bei den Auszahlungsformen als auch bei Beitragshöhen, die individuellen Lebensphasen angepasst werden können.

In Deutschland starre Besitzstandsregelungen
Umfassende Besitzstandsregelungen wie in Deutschland findet man woanders selten. So sind in den Niederlanden für künftige Dienstzeiten ab 2026 nur noch Pensionspläne zulässig, bei denen der Arbeitgeber die Beiträge und nicht mehr die Leistungen garantiert. In Deutschland können hingegen einmal getroffene Regelungen auch für künftige Dienstzeiten kaum noch geändert werden.

„Bei der Betrachtung der Länder haben wir nicht die eine Blaupause für Deutschland gefunden, die einfach kopiert werden könnte. Jedes Land braucht seine eigenen Lösungen“, kommentiert Carsten Hölscher, Partner bei Aon.

„Uns kommt es darauf an, gangbare Wege aus dem bAV-Dschungel zu zeigen, die sich in vergleichbaren Ländern bereits bewährt haben. Wir brauchen dringend einen arbeitsrechtlichen Rahmen, der die Anpassung unserer bAV-Modelle an aktuelle Entwicklungen wie Niedrigzins und Demographie zulässt. Darüber hinaus muss auf vielen Ebenen Komplexität abgebaut werden, um bAV für alle zugänglicher zu machen. Unsere Studie zeigt, dass zum Beispiel der Wegfall von Garantien in vielen Fällen Vorteile für die Arbeitnehmer bringt. Wir hoffen, dass die nächste Bundesregierung den politischen Mut aufbringen wird, auch Veränderungen auf den Weg zu bringen, die auf den ersten Blick unpopulär erscheinen.“ (-el / www.bocquel-news.de)

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