logo
logo

Konzepte und Kriterien

bAV: Radikales Umdenken bei Garantiezusagen nötig

6. Oktober 2016 - Bessere Voraussetzungen für die betriebliche Altersvorsorge müssen geschaffen werden, auch in kleinen und mittleren Betrieben – das hatte die große Koalition bereits 2013 beschlossen. Jetzt steht die Politik vor den Scheideweg: es gibt verschiedene Ansätze, der bAV neue Rahmenbedingungen zu geben.

Verschiedene Studien im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (www.bmas.de) werden dieser Tag abschließend betrachtet und die Ergebnisse auf die Machbarkeit überprüft. In der jüngsten Ausgabe des „Aktuar Aktuell“, das Medium der Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (www.aktuar.de) werden Möglichkeiten bewertet, die in den Studien analysiert wurden. Wichtigstes Fazit: ein Umdenken bei der Garantiezusage ist unerlässlich.

Eine wichtige Verbesserungsmöglichkeit sehen die Aktuare bei der Doppelverbeitragung der Riester-geförderten bAV: Derzeit werden bei dieser die Beiträge aus dem Nettogehalt gezahlt, also nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Gemäß der bAV-Systematik werden die späteren Rentenleistungen aus der bAV jedoch erneut der Sozialversicherungsbeitragspflicht unterworfen. Gerade für Niedrigverdiener und Familien ist die Riester-Förderung die attraktivste Form der betrieblichen Altersvorsorge. Aber durch die Doppelverbeitragung müssen sich viele Geringverdiener zwischen der für sie attraktiven Riester-Förderung und der hocheffizienten bAV entscheiden und können die Vorteile beider Systeme nicht kombinieren. Sinnvoll wäre es, die Riester-Förderung innerhalb der bAV auszubauen und dazu die Doppelverbeitragung abzuschaffen.

Damit die Riester-Förderung bestmöglich innerhalb der bAV genutzt werden kann, könnten beispielsweise die Beiträge während der Einzahlungsphase zumindest in der Kranken- und Pflegeversicherung sozialversicherungsfrei gestellt werden. Damit würden alle bAV-Leistungen in der Bezugsphase einheitlich behandelt.

Andere Lösungen, wie die Einzahlung zu verbeitragen und in der Auszahlung freizustellen, wären laut „Akutar Aktuell“ zu aufwändig. Darüber hinaus wäre der Wegfall der Sozialversicherungsbeiträge für Viele zweifellos ein zusätzlicher Anreiz, sich für das System der betrieblichen Altersversorgung zu entscheiden.

Kalkuliertes Risiko statt Garantiezusage
Einen weiteren kritischen Punkt sieht man bei der Deutschen Aktuarvereinigung bei der Garantiezusage. In Deutschland ist für die bAV derzeit bei Beitragszusagen eine Mindestleistung in Höhe der Summe der eingezahlten Beiträge erforderlich. Diese Garantie des Beitragserhalts schränkt die Kapitalanlagemöglichkeiten der Altersversorgungseinrichtungen gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase deutlich ein. Das Kapital muss risikoarm angelegt werden, was in der derzeitigen Kapitalmarktsituation die Verzinsung der eingezahlten Beiträge weitgehend auf die gegebene Garantie beschränkt. Außerhalb Deutschlands setzen sich zurzeit sogenannte Zielrentensysteme, Versorgungen ohne Garantien, durch. Vorteil: So können höhere Renditen erwirtschaftet werden als bei den herkömmlichen Garantiesystemen. Dazu müsste ein Umdenken in Sachen Garantiezusage stattfinden. Über einen Ausgleich im Kollektiv, bei dem nach und nach ein Schwankungspuffer aufgebaut wird und Erträge sowie Verluste des jeweiligen Jahres nur zu einem Teil den Individualkonten sofort gutgeschrieben werden, würden Kapitalmarktschwankungen kurzfristig nicht so starke Auswirkungen haben.

Um die Erfolg der bAV zu steigern ist also der Abschied von der Garantiezusage nötig, so die Redaktion des „Akutar Aktuell“. In der Niedrigzinsphase können Garantien nur noch bei hoher Einschränkungen von Effizienz und Attraktivität gegeben werden. Das System der Zielrenten hingegen ermöglicht eine wirkungsvollere Anlagestrategie und Anpassung an den aktuelle Kapitalmarkt. (ml / www.bocquel-news.de)

zurück

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.