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Zusatzversicherungen bei Produktkauf in der Kritik

23. Mai 2016 - Beim Kauf von Brillen, elektronischen Geräten oder Haushaltsgeräten bekommen Konsumenten oft Zusatzversicherungen angeboten. Doch der Umfang des Versicherungsschutzes bleibt dabei weitgehend im Dunkeln. Verbraucherschützer fordern Verbesserungen bei Beratung und Vertrieb.

Rund drei von zehn Verbraucherinnen und Verbrauchern (28 Prozent) wurden beim Kauf eines Produktes eine Police für eine Garantieverlängerung angeboten. Das zeigt eine aktuelle Umfrage von TNS Emnid (www.tns-emnid.com) im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (www.vzbv.de). Doch nur jeder siebte Verbraucher (14 Prozent) kann benennen, was genau die Versicherung abdeckt. Der überwiegend Teil kann nicht einschätzen, ob er die Versicherung benötigt. Hier gibt es ein klares Defizit bei der Beratung. Im Regelfall werden die Versicherungen direkt nach dem Verkauf eines Produkts angeboten. Vertragsdetails werden meist nur mündlich und damit latent unvollständig wiedergegeben.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weist deshalb auf Mängel beim Vertrieb der Zusatzversicherungen hin und fordert Nachbesserungsbedarf.  „Der Vertrieb von produktergänzenden Versicherungen darf nicht im toten Winkel der Regulierung bleiben. Verbraucher erwarten zu Recht eine angemessene Beratung. Dazu zählt, dass die Vermittler eine Mindestqualifikation vorweisen können und den tatsächlichen Bedarf ermitteln“, sagt Klaus Müller (Foto: Jan Zappner), Vorstand des vzbv. Zudem müsse das Versicherungsunternehmen für die Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit die uneingeschränkte Haftung übernehmen.

Bislang ist der Vertrieb der Zusatzversicherungen nur rudimentär reguliert, Vorgaben an die Qualifikation oder Beratungsqualität fehlen, monieren die Verbraucherschützer. Das könne die Bundesregierung jetzt ändern: Der vzbv fordert, dass sie im Zuge der Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie in nationales Recht aktiv wird. Grundlegende Regeln der Richtlinie müssten künftig auch für produktergänzende Versicherungen gelten.

Dürftige Beratung
Auch der Bund der Versicherten e.V. (BdV - www.bundderversicherten.de) nimmt die Emnid-Studie zum Anlass, um schärfere Richtlinien für den Absatz von solchen Produktversicherungen zu fordern. „Verbraucher schließen beim Kauf diverser Konsumgüter oft eine produktergänzende Versicherung ab und sind dann im Schadensfall enttäuscht über geringe Leistungen“, so BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein (Foto: BdV). Der BdV fordert daher, zusammen mit dem vzbv, schärfere Richtlinien für diesen Vertriebsweg, um der Intransparenz ein Ende zu setzen.

Optiker werben mit Brillenversicherungen gegen Bruch oder Diebstahl der Sehhilfe. Elektronikmärkte würden mit der Elektronikversicherung beim Kauf eines Smartphone oder iPad umfangreichen Versicherungsschutz gegen Diebstahl und Beschädigung des Elektronikgeräts versprechen. Kaum ein Verbraucher wisse jedoch wirklich, was bei solchen produktergänzenden Versicherungen abgesichert ist. Zudem ist die Beratung durch die Verkäufer zum Versicherungsprodukt äußerst dürftig, beklagt der BdV „Oft hat ein Verkäufer keine ausreichende Ausbildung oder Schulung genossen, um den Verbraucher ordnungsgemäß über den Inhalt der Vertragskonditionen zu informieren“, kritisiert Kleinlein. Somit sei es programmiert, dass Verträge unter falschen Erwartungen abgeschlossen werden. „Im Rahmen der gesetzlichen Neufassung des Versicherungsvertriebs muss der Gesetzgeber hier für die Verbraucher einen besseren Schutz etablieren“, so Kleinlein. Der vzbv und der BdV fordern daher, dass auch für diesen Vertriebsweg die Versicherungsvertriebsrichtlinie Anwendung findet. (hp / www.bocquel-news.de)

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