logo
logo

Konzepte und Kriterien

Zur Beteiligung an den Bewertungsreserven

26. November 2012 - Die Neureglung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere hat die Gemüter erhitzt. Die Versicherungswirtschaft nahm jetzt dazu Stellung: Die Gesetzesänderung schafft für alle mehr Gerechtigkeit.

ParagrafenDie Aufregung in einigen Medien war groß: Heimlich, still und leise habe der Gesetzgeber die Neuregelung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven durchgezogen und damit der Versicherungsbranche wieder mal ein Geschenk gemacht, die Versicherten würden um die ihnen zustehenden Gewinne gebracht und schon kursierten Tipps, wann und wie Verbraucher ihre Versicherungen kündigen sollten, um noch schnell Kasse machen zu können.

Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Darum geht es: Der Bundestag hatte unlängst eine Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes verabschiedet. Danach soll für Lebensversicherungskunden ab dem 21. Dezember 2012 eine neue Beteiligungsregelung an den Bewertungsreserven gelten. Bisher war es so - und diese Regelung wurde erst im Jahr 2008 auf Betreiben von Verbraucherschützern eingeführt - , dass durch Ablauf oder Kündigung beendete Lebensversicherungsverträge zur Hälfte an den Buchgewinnen von festverzinslichen Wertpapieren beteiligt werden mussten. Das führte zu Extra-Ausschüttungen und erhöhte naturgemäß die Ablaufleistungen. Solche Buchgewinne auf festverzinsliche Wertpapiere entstehen aber nur vorübergehend, sie lösen sich wieder auf, wenn die Papiere bis zum Ende der Laufzeit gehalten werden. Das ist in der Regel der Fall und ganz besonders jetzt, wo viele Versicherer noch jede Menge Anleihen mit hohen Zinscoupons im Bestand haben, die sie bereits vor der Niedrigzinsphase einkauften. Durch die bisherigen Gewinnbeteiligungen waren die Versicherer aber gezwungen, Kapital auszuschütten, das dann als Reserve nicht mehr zur Verfügung stand. Die jetzige Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes stellt eine Rückkehr zu der vor 2008 geltende Regelung dar.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (www.gdv.de) stellte zu den Auswirkungen der Neuregelung für die Versicherten fest:

  • Bewertungsreserven: Auch gemäß der neuen Regelung stehen die Bewertungsreserven unverändert der Versichertengemeinschaft zur Verfügung. Anders als zum Teil in der Presse berichtet, geht für die Gesamtheit der Versicherten durch die Neuregelung kein Euro verloren.
  • Garantieleistungen: Alle den Kunden vertraglich zugesicherten Leistungen bleiben durch die Neuregelung unberührt. Das gilt für die Garantieverzinsung und die bisher erreichte garantierte Überschussbeteiligung. Auch die Regelung zur Schlussüberschussbeteiligung bleibt unverändert.
  • Generationengerechtigkeit: Durch die Neuregelung wird die in 2008 eingeführte hälftige Beteiligung von auslaufenden oder gekündigten Verträgen an den Bewertungsreserven von Zinspapieren korrigiert. Die bisherige Regelung führt aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase zu einer Bevorteilung der aktuell ausscheidenden Versicherungsverträge zu Lasten aller anderen Verträge. Deshalb erhöht die Neuregelung die Gerechtigkeit zwischen den Vertragsgenerationen.
  • Sicherheit: Durch die derzeitige Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven beschleunigt sich für die Gesamtheit der Versicherungsnehmer der Zinsrückgang im Kapitalanlagenbestand. Die Neuregelung verhindert so, dass die Erfüllung der garantierten Leistungen an die Kunden langfristig gefährdet wird.

Ob und wie sich die gesetzliche Änderung der Bewertungsreservebeteiligung konkret auf einzelne Lebensversicherungsverträge auswirkt, hänge von vielen individuellen Faktoren ab und könne deshalb nicht pauschal beantwortet werden.

Vor Kündigung Versicherer konsultieren
Versicherte, die hierzu Fragen haben - zum Beispiel, weil ihre Police in den kommenden Monaten fällig wird - sollten sich an ihren jeweiligen Versicherer wenden. Grundsätzlich sei die vorzeitige Kündigung einer Lebensversicherung häufig mit Nachteilen verbunden und muss deshalb genau abgewogen werden. Dies gelte insbesondere aufgrund der attraktiven Gesamtverzinsung, die die Lebensversicherung nach wie vor bietet.

Die Neuregelung bedeute mehr Gerechtigkeit für die Versichertengemeinschaft und den Erhalt garantiesichernder Bewertungsreserven, so das Fazit des GDV. Dies diene der Sicherheit des wichtigsten privaten Altersvorsorgeprodukts der Deutschen. Langfristige Sicherheit sei eine wichtige Voraussetzung, um späterer Altersarmut entgegenzuwirken. (hp / www.bocquel-news.de)

zurück

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.