logo
logo

Namen und Nachrichten

Workshop: Neuer Beratungsansatz für bAV

15. Oktober 2012 - Die febs Consulting GmbH kündigt zwei Workshops am 13. November in Hamburg und am 20. November München an. Es geht um „Neue Beratungsansätze in der bAV", die durch die neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts veränderten Handlungsbedarf erfordern.

Manfred Baier Die betriebliche Altersvorsorge (bAV), auf die jeder Arbeitsnehmer seit dem Jahr 2002 ein Anrecht hat, bleibt nach wie vor für die meisten ein Buch mit sieben Siegeln. Die febs Consulting GmbH (www.febs-consulting.de) veranstaltet zwei Workshops, in denen es um neue Beratungsansätze in der bAV geht.

Gerichte und Finanzverwaltung hielten laut febs-Geschäftsführer Manfred Baier (Foto) den Markt der betrieblichen Altersversorgung auch in den letzten Monaten wieder auf Trab. Um bAV-Vermittler und Produktanbieter schon jetzt fachlich für die Jahresendgespräche fit zu machen, bietet das auf die bAV spezialisierte Beratungshaus febs Consulting GmbH die Praxis-Workshops „Neue Beratungsansätze in der bAV" an. Termine und Veranstaltungsorte sind

  • am 13. November 2012 in Hamburg,
  • am 20. November 2012 in München.

Anhand der neuesten Rechtsprechung des BAG Bundesarbeitsgerichts (http://juris.bundesarbeitsgericht.de) zur Regel-Altersgrenze wird der febs-Geschäftsführer mit den Workshop-Teilnehmern offene Zweifelsfragen und notwendigen Handlungsbedarf in der Arbeitgeberberatung diskutieren

Schon das BMF-Schreiben vom 14. August 2012 ergaben sich neue Beratungsansätze, die sich beispielsweise auf die Reduzierung von GGF-Pensionszusagen (GGF = Gesellschafter-Geschäftsführer) beziehen. Der Markt suche schon seit Jahren nach einer dauerhaften Lösung für die stetig wachsende Finanzierungsproblematik bei GGF-Pensionszusagen, heißt es. An konkreten Beratungsbeispielen wird Baier zeigen, wie dieses Ziel nun durch Kombination der neuen Möglichkeiten beim Verzicht mit einer geschickten Umgestaltung der Zusage erreicht werden kann.

Von den fünf Möglichkeiten sind die Direktversicherungen und Pensionskassen die beliebtesten Durchführungswege für die bAV durch Entgeltumwandlung. Das Besondere an diesen beiden Formen: Wenn ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt, kann er seine Versicherung „einfach mitnehmen". Doch was so einfach klingt, sei in der Praxis meist mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, weiß Baier. Deshalb wird er mit einem neuen Lösungsansatz aufzeigen, wie die Schwierigkeiten objektiv und zeitsparend vermieden werden können.

Mit einem Klick auf www.febs-consulting.de/fachinfos kann man das ausführliche Programm nachlesen. Selbstständige Vermittler können zum Vorzugspreis teilnehmen. (-el / www.bocquel-news.de)

zurück

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.