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Wird die Zinszusatzreserve noch 2018 neu justiert?

4. Juni 2018 - Die Zinszusatzreserve (ZZR) könnte noch dieses Jahre neu justiert werden. Das sagte Bafin-Exekutivdirektor Frank Grund gegenüber dem Online-Portal Versicherungswirtschaft-heute. Er hält eine Re-Kalibrierung noch für das Bilanzjahr 2018 für geboten. Die ursprüngliche Kalibrierung sei nicht mehr angemessen.

Ein Wendepunkt in der Debatte um die Zinszusatzreserve (ZZR)? Das jedenfalls lassen die Äußerungen von Frank Grund erhoffen. Der -Exekutivdirektor der Aufsichtsbehörde BaFin (www.bafin.de) hat im Interview mit dem Magazin Versicherungswirtschaft und der arbeitstäglich erscheinenden Online-Ausgabe Versicherungswirtschaft heute gesagt, dass er vor dem Hintergrund weiter anhaltender Niedrigzinsen es für geboten halte, eine Re-Kalibrierung der ZZR noch für das Bilanzjahr 2018 vorzunehmen. Letztendlich würde es sich hierbei jedoch um eine politische Entscheidung handeln.

Der Bestand der Zinszusatzreserve (ZZR) ist hierzulande branchenweit auf rund 60 Milliarden Euro gewachsen, was die Garantieanforderungen um durchschnittlich 74 Basispunkte entlastet. Dies ist ein Ergebnis der aktuellen Studie der Assekurata zu Überschussbeteiligungen und Garantien in der Lebensversicherung.

Die Assekurata Assekuranz Rating-Agentur GmbH (www.assekurata.de) drängt seit März 2018 auf eine baldige Neukalibrierung der Berechnung der Zinszusatzreserve. Eine aktuelle Studie des Kölner Ratinghauses kam zu dem Schluss, dass sich die ZZR spürbar auf das durchschnittliche Garantieniveau in den Versichertenbeständen auswirkt. Und ein Festhalten an der Berechnungsmethodik hätte in den kommenden Jahren weiter deutlich steigende Zuführungen zur Folge, die die Unternehmen unter Ertragsdruck bringen. Deshalb sieht die Assekurata eine baldige Neukalibrierung der ZZR-Berechnung mehr als gerechtfertigt an.

Wie das Magazin Versicherungswirtschaft berichtet, betonte auch Frank Grund, dass der massive Zinsrückgang seit 2011 dazu geführt habe, dass die ursprüngliche Kalibrierung der ZZR nicht mehr angemessen sei. Durch die gegenwärtige Kalibrierung sei auch in den kommenden Jahren mit erheblichen Aufwendungen zur Finanzierung der ZZR zu rechnen. Aus Sicht der BaFin sei es weder erforderlich noch ratsam, diese – grundsätzlich sehr sinnvolle – Reserve weiterhin im bisherigen Tempo aufzubauen.

Laut Grund würde darunter die Ertragskraft der Unternehmen leiden, da die Realisierung stiller Reserven oft nur zum Preis hoher Transaktionskosten und zulasten künftiger Erträge möglich ist. Da die Erträge der Unternehmen weit überwiegend den Versicherungs-nehmern zufließen, würde dies wiederum deren Belange beein-trächtigen. Schließlich sei die Wahrung der Belange der Versiche-rungsnehmer die wichtigste Aufgabe der Versicherungsaufsicht.

Dynamik der ökonomischen, technischen und regulatorischen Rahmenbedingungen
Frank Grund hat in demselben Interview auch über die Versicherungswissenschaft gesprochen. Er bezog sich darauf, dass die Dynamik der ökonomischen, technischen und regulatorischen Rahmenbedingungen alle Beteiligten vor die Herausforderung stelle, sich abzeichnende Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen und für sich die richtigen Schlüsse zu ziehen. „Es gibt einige Fragen, die es wert sind, vertieft zu werden – aus aufsichtlicher und wissenschaftlicher Sicht“, sagte der Versicherungs-Exekutivdirektor der BaFin. Beispielsweise würde auch die Weiterentwicklung von Solvency II, insbesondere die Überprüfung der sogenannten LTG-Maßnahmen, die Frage nach den von der Versicherungsbranche ausgehenden systemischen Risiken und nicht zuletzt die Digitalisierung dazu zählen.

„Ich würde es begrüßen, wenn sich die Versicherungswissenschaft in diesen Bereichen stärker einbrächte und wir diese Themen mit der deutschen und europäischen Versicherungswissenschaft noch intensiver diskutieren könnten“, sagte Grund in dem Interview.

Auch die Run-Off-Debatte bildete einen weiteren Schwerpunkt des Gesprächs mit Versicherungswirtschaft-heute. Frank Grund bekräftigte erneut, dass der Verkauf von Lebensversicherungsbeständen – sei es durch die Veräußerung der Beteiligung an einem Lebensversicherungsunternehmen oder durch Bestandsübertragung – natürlich in erster Linie eine unternehmerische Entscheidung sei.

Der Gesetzgeber habe aber sowohl an einen Unternehmensverkauf als auch an eine Bestandsübertragung sehr strenge Anforderungen geknüpft, die jeweils die Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer zum Ziel haben. „Es ist unsere wichtigste Aufgabe, dies sicherzustellen. Die BaFin genehmigt einen Verkauf beziehungsweise eine Übertragung nur, wenn die Belange der Versicherten gewahrt sind.“

BaFin prüft Run-off-Anträge sorgfältig
Die BaFin prüft laut Frank Grund etwaige Anträge sehr sorgfältig, um dies sicherzustellen. Die Versicherungsaufsicht fordere im Zuge ihrer Prüfungen umfangreiche Prognoserechnungen an.

Prüfungsgegenstand sind demnach unter anderem das Geschäftsmodell sowie die Zuverlässigkeit und die Strukturen des Erwerbs sowie dessen Fähigkeit, den Versicherer ausreichend zu kapitalisieren. Soweit erforderlich, würde die BaFin durch geeignete Auflagen sicherstellen, dass die Anforderungen dauerhaft eingehalten werden, heißt es.

Den vollständigen Beitrag lesen Sie in der aktuellen Print-Ausgabe der Versicherungswirtschaft. (-el / www.bocquel-news.de)

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