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Konzepte und Kriterien

Winterzeit ist Haftungszeit

21. Januar 2013 - Für Hausbesitzer und Mieter bringen Schnee und Eis auch Streu-, Räum- und Sicherungspflichten mit sich, bei deren Verletzung im Schadensfall schnell die Haftung droht. Auf entsprechende Haftpflichtversicherungen sollte deshalb niemand verzichten.

Andreas Hackbarth Darauf weist die Grundeigentümer-Versicherung VVaG (www.grundvers.de) hin. Werden Passanten von Dachlawinen oder herabfallenden Eiszapfen verletzt, kann der Hauseigentümer zur Haftung herangezogen werden. Dies gilt auch für Sachschäden, beispielsweise, wenn durch herabfallende Schnee- und Eisklumpen ein parkendes Auto getroffen und beschädigt wird. Denn Hauseigentümer unterliegen der Verkehrssicherungspflicht, d. h. sie haben alle nötigen Vorkehrungen zum Schutze Dritter zu treffen. „Dazu gehört auch, die Straßen und Wege je nach deren Verkehrsbedeutung in ordnungsgemäßem und sicherem Zustand zu halten", so Andreas Hackbarth (Foto), Schadenverhütungsexperte der Grundeigentümer-Versicherung. Im Einzelfall kann aber auch der Mieter des Gebäudes zur Verantwortung gezogen werden, wenn die Verkehrssicherungspflicht im Mietvertrag auf ihn übertragen wurde und er ihr nicht nachgekommen ist.

Zur Not müssen Gebäudeeigentümer auch die Initiative ergreifen. „Ist es dem Eigentümer nicht möglich, entsprechende Vorkehrungen zu treffen oder besteht die Gefahr, dass eine Dachlawine über einer öffentlichen Straße abgeht, sollte der Hausbesitzer sich umgehend mit der Polizei, Feuerwehr oder den örtlichen Behörden abstimmen. Das sofortige Aufstellen von Warnschildern kann zusätzlich sicher auch hilfreich sein", so Andreas Hackbarth. Das gilt auch bei Gefahr herabstürzender Eiszapfen. An besonders gefährdeten Stellen müssen Hausbesitzer unter Umständen die Eiszapfen auf eigene Kosten, zum Beispiel von der Feuerwehr abschlagen lassen.

Ohne Schuld keine Haftung
Kommen Personen und Sachen zu Schaden hilft Mieter und Eigenheimbesitzern die private Haftpflichtversicherung, Haus- und Grundstückseigentümern die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. „Dabei ist allerdings wichtig zu wissen, dass im Rahmen des zur Verfügung gestellten Versicherungsschutzes nicht jeder eingetretene Schadenfall automatisch zu einer Entschädigungsleistung durch die Haftpflichtversicherung führt", erklärt Hackbarth. Denn Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es bedingungsgemäß berechtigte Schadenersatzforderungen zu befriedigen und ungerechtfertigte, für die dem Grundeigentümer kein Verschulden anzulasten ist, auch im Namen des Versicherten abzulehnen. (hp / www.bocquel-news.de)

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