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Konzepte und Kriterien

Wie eine Enteignung

20. Oktober 2005 - Die im Verband der Privaten Krankenversicherung (www.pkv.de) zusammengeschlossenen Unternehmen schlagen Alarm. Die Alterungsrückstellungen der privaten Pflegeversicherung sind für Andere tabu.

Prof. Dr. Otto DepenhauerAls Träger der privaten Pflegeversicherungen fühlen sich die privaten Krankenversicherer auf den Plan gerufen, wenn in den derzeitigen Koalitionsverhandlungen der Vorschlag der SPD zur sprache kommt, mit dem auf die "Reserven" der privaten Pflegeversicherung zurückzugriffen werden solle. Zur Sanierung der sozialen Pflegeversicherung dürfen die Alterungsrückstellungen der Privaten nicht angetastet werden. Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Otto Depenheuer (Foto) bestätigt, dass ein Zugriff auf die Alterungsrückstellungen der privaten Pflegeversicherung verfassungsrechtlich ausgeschlossen ist. Reformansätze der SPD, die akuten Finanzprobleme der gesetzlichen Pflegeversicherung durch einen Zugriff auf die Alterungsrückstellungen der privaten Pflegeversicherung kurzfristig zu lösen, laufen damit ins Leere. Das soeben vorgelegte Rechtsgutachten von Prof. Depenheuer, Direktor des Seminars für Staatsphilosophie und Rechtspolitik in Köln, zum verfassungsrechtlichen Schutz der privaten Pflegeversicherung kommt zu einem eindeutigen Ergebnis:
  • Die Anwartschaftsrechte im Rahmen privater Versicherungs-Verträge unterliegen uneingeschränkt der verfassungsrechtlichen Eigentums-Garantie des Art. 14 GG der Versicherten. Die durch Rückstellungen gesicherten Ansprüche sind den privat Pflegeversicherten verfassungsrechtlich als Eigentum zugeordnet.
  • Selbst wenn alle Privatversicherten ab morgen in der sozialen Pflegeversicherung versichert wären, blieben ihnen die Ansprüche aus den Rückstellungen in vollem Umfang erhalten.
  • Würde der Staat dennoch auf die Rückstellungen der privaten zugunsten der sozialen Pflegeversicherung zugreifen, wäre dies eine Enteignung, die in voller Höhe entschädigt werden müsste.
In seinem Gutachten führt Prof. Depenheuer aus: "Ein Zugriff des Staates auf die Rückstellungen der privaten zugunsten der sozialen Pflegeversicherung bedeutete eine Enteignung, die aber nicht nur dem Erfordernis des allgemeinen Wohls keine Rechnung tragen würde, sondern wegen der Entschädigungsverpflichtung zu einem fiskalischen Null- Summen-Spiel führte."

PKV-Verbandsdirektor Dr. Volker Leienbach ergänzte in einem Presse-Gespräch: "Die Koalitionspartner sind gut beraten, von solchen Verfassungsbrüchen die Finger zu lassen. Sie sollten sich lieber mit den wirklichen Problemen der Pflegeversicherung beschäftigen. Bei einer alternden Gesellschaft sind diese Probleme nicht mit weniger, sondern mit mehr Kapitaldeckung zu lösen. Dazu hat der PKV-Verband ein zukunftsweisendes Konzept vorgelegt."

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