21. Juni 2018 - Die Experten sind sich einig: Die Zinszusatzreserve (ZZR) muss jetzt angepasst werden. Die ZZR - von derzeit 60 Milliarden Euro – würde sich bei bleibender Steigerung bis 2023 auf 180 Milliarden Euro anwachsen. Deutlich mehr, als für die Absicherung der Garantien erforderlich. Das würde Kunden benachteiligen.
Mit der Zinszusatzreserve (ZZR) haben die Lebensversicherer seit 2011 einen zusätzlichen Kapitalpuffer von 60 Milliarden Euro aufgebaut und ihre langfristigen Garantiezusagen gegen den Zinsverfall abgesichert. „Angesichts wieder steigender Zinsen ist eine Änderung der ZZR-Regelung nicht nur möglich, sondern auch dringend erforderlich, um eine massive Ausweitung der Reserve zu Lasten vieler Versicherter zu vermeiden“, sagen die Experten des GDV Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (www.gdv.de).
Aus den Berechnungen geht hervor: Bliebe es bei der Berechnungsformel aus dem Jahr 2011, stiege die Reserve von derzeit 60 Milliarden Euro auf bis zu 180 Milliarden Euro im Jahr 2023. Dies wäre deutlich mehr, als für die Absicherung der Garantien erforderlich ist, heißt es beim GDV. Demnach sind diese Aufwendungen überwiegend nur durch die Realisierung von Bewertungsreserven zu finanzieren. Die Branche wird dadurch zu kostenträchtigen Umschichtungen ihrer Anleiheportfolien gezwungen. Das macht wenig Sinn und ist nicht im Interesse der Versicherten. (Die nebenstehende GDV-rafik zeigt die Entwicklung der Zinszusatzreserve - zum Vergrößern bitte anklicken).
Bisherige Formel benachteiligt viele Kunden
Ein Festhalten an der bisherigen Formel würde viele Kunden benach-teiligen. Denn nach dem schnellen Anstieg der Reserve käme es ab 2024 zu einem schnellen Abbau. Diese sogenannte Buckelbildung würde zu Lasten der Kunden gehen, deren Verträge bis 2024 enden. Sie haben zwar stark zum Aufbau der ZZR beigetragen, würden aber
nicht mehr vom Abbau der Reserve profitieren – anders als Kunden
mit länger laufenden Verträgen.
Aufbau der ZZR bremsen
„Die Zinszusatzreserve ist nach wie vor ein wichtiges Instrument – ihr Aufbau sollte aber auf das notwendige Tempo gebremst werden“, heißt es in einer ausführlichen Erklärung des GDV. Damit eine Änderung der Berechnungsformel noch 2018 wirksam werden kann, muss die Politik die Formel noch im Sommer ändern. Sinnvoll wäre die Ergänzung eines Zinskorridors, der den Aufbau der Zinszusatzreserve begrenzt. Übrigens hat der Versicherungs-Exekutivdirektor der Aufsichtsbehörde BaFin (www.bafin.de) auch bereits darauf hingewiesen, dass sich noch in diesem Jahr etwas bei der ZZR ändern müsste (siehe bocquel-news 4. Juni 2018 Wird die Zinszusatzreserve noch 2018 neu justiert?). Jetzt sind die Politiker an der Reihe. (-el / www.bocquel-news.de)
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