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Wer zahlt das Entfernen giftiger Brustimplantate?

16. Januar 2012 - Auch hierzulande wurden Frauen Billig-Brustimplantate der französischen Firma PIP eingesetzt. Die Implantate sind meist von schlechter Qualität, reißen und sollten umgehend entfernt werden. Nicht immer übernimmt die Krankenversicherung hier die Kosten.

 Dekoltee ALLIANZ Eine schönes Dekoltée - dafür lassen sich immer wieder Frauen Implantate einsetzen. Die Silikon-Implantate des Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) sind unter den Verdacht geraten, zu medizinischen Komplikationen zu führen. Medizinerverbände und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) empfehlen deshalb allen betroffenen Frauen, die Implantate entfernen zu lassen. Die APKV Allianz Private Krankenversicherung (www.allianz.de) wird ihre betroffenen Versicherten unterstützen und alle Kosten für die Entfernung oder den Ersatz der PIP-Implantate übernehmen. Was nicht selbstverständlich ist. Der Ruf nach einer Versicherungs-Deckung wird immer stärker, weil einige Kassen eine Kostenerstattung für den Austausch der fehlerhaften und giftigen Implantate ablehnen.

Der Silikon-Skandal in Sachen Billig-Brustimplantate der französischen Firma PIP erstreckt sich inzwischen über alle Bundesländer, wobei offensichtlich die Städte Düsseldorf und Hamburg besonders betroffen sein sollen. Man geht davon aus, das hierzulande circa 16.000 Frauen betroffenen sind - weltweit sollen es 400.000 bis 500.000 sein.

Die Implantate seien zu 20 bis 25 Prozent aus medizinischem Anlass, der Rest aus Schönheitsgründen eingesetzt worden, heißt es. Wer die schlechten Billig-Implantate aus medizinischen Gründen eingesetzt bekam, kann von seinem Krankenversicherer die Erstattung erhalten. Bei Schönheitsoperationen müssen Patientinnen die Kosten zum Teil oder ganz übernehmen.

Dr. Birgit König Dr. Birgit König (Foto), Vorstandsvorsitzende der APKV, erklärt dazu: "Unsere Kundinnen brauchen jetzt vor allem eines: schnelle und unbürokratische Hilfe. Die Gesundheit unserer Versicherten ist uns ein ernstes Anliegen. Deshalb unterscheiden wir auch nicht, ob die Implantate im Rahmen einer Krebserkrankung oder aus rein ästhetischen Gründen eingesetzt wurden, alle betroffenen Kundinnen können auf uns zählen." Die Allianz Private Krankenversicherung werde die Kosten sowohl ihren stationär zusatzversicherten als auch ihren voll versicherten Kundinnen - im gleichen Umfang wie bei anderen medizinisch notwendigen Operationen - übernehmen. Dabei rechnet die APKV auf Kundenwunsch direkt mit den Krankenhäusern und Kliniken ab. Außerdem prüft der Versicherer intern aktiv Regressmöglichkeiten gegenüber den Verursachern, heißt es.

Sara Schätzl Am Mittwoch hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hierzulande bereits 25 gerissene Implantate der Firma PIP gemeldet. Durch das Aussickern aus den Implantaten kann sich das Silikon im Körper verteilen und Entzündungen auslösen. Es wird befürchtet, dass sich zudem das Krebsrisiko erhöht, was jedoch nicht bewiesen ist.

Die Schauspielerin Sara Schätzl (Foto rechts) ging jetzt an die Öffentlichkeit, weil sie sich vom Arzt für 6.500 Euro operieren ließ, um durch die Billig-Implantate eine größere Oberweite zu bekommen. Jetzt hat die Münchner Schauspielerin („SOKO 5113") und Buchautorin („Glamourgirl") nicht nur größere Brüste, sondern auch Angst um ihr Leben, heißt es. Sie wollte sich die tickenden Zeitbomben in ihrem Körper so schnell wie möglich entfernen lassen, doch jetzt ist sie schwanger und Sara Schätzl hat Angst um das Leben ihres ungeborenen Kindes: „Meine Krankenkasse interessiert das nicht." Jetzt müsse sie für den Fehler von anderen selbst bezahlen. Und: „Ich habe Angst, dass die Implantate jetzt schon Giftstoffe abgeben und das Baby davon betroffen ist."

Zeitungsberichten zufolge können die Ärzte nicht in Haftung genommen werden, wenn sie PIP im guten Glauben implantiert haben. Aber einen der Zulieferer der PIP könnte es treffen. So könnten auf den Chemikalienhändler Brenntag aus NRW Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe zukommen. Gegenüber dem 'Handelsblatt' (www.handelsblatt.com) sagte Wolfram Müller von der auf Produkthaftungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Graf von Westphalen in Hamburg: "Das Mülheimer UnternehmenBrenntag hat möglicherweise seine Produktbeobachtungspflicht verletzt." (eb / www.bocquel-news.de)

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