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Weniger Sicherungsfälle - aber steigender Beitrag

9. Juni 2022 - Auch im Jahr 2021 beeiflussten die Auswirkungen der Corona-Pandemie die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland deutlich. Die Schäden durch Insolvenzen waren in Deutschland aber stark rückläufig. Dies zeigte sich auch beim PSVaG. Die Anzahl der Sicherungsfälle sank auf 282 und damit auf den niedrigsten Wert seit 30 Jahren.

Während der ordentlichen Mitgliederversammlung des PSVaG (Pensions-Sicherungs-Verein www.psvag.de) am Mittwoch, die erstmals seit drei Jahren wieder als Präsenzveranstaltung durchgeführt wurde, wurde festgestellt, dass der Beitragssatz 2021 für den Pensions-Sicherungs-Verein wegen des Ausbleibens von großen Insolvenzen mit 0,6 Promille so niedrig wie selten war. Das werde aber nicht so bleiben, sagte PSVaG-Vorstand Dr. Benedikt Köster; zwar sei die Zahl der Firmenpleiten momentan noch überraschend niedrig, in der zweiten Jahreshälfte könnte das Schadengeschehen aber anziehen.

Demnach werden Unternehmen 2022 den sehr geringen Beitragssatz für das vergangene Jahr nicht halten können; es werde wieder mehr für die Absicherung der Betriebsrenten zu zahlen sein. „Der Beitragssatz wird über den 0,6 Promille des Vorjahres, aber unter dem langjährigen Durchschnitt von 2,7 Promille liegen“, kündigte Marko Brambach, Vorstand des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSV), bei der Mitgliederversammlung in Köln an.

Gegenüber dem Jahr 2020 reduzierte sich das Schadenvolumen um 54 Prozent und die Anzahl der Leistungsberechtigten sogar um 72 Prozent. Zusätzlich minderte eine hohe RfB den Beitragssatz. Der Beitragssatz des PSVaG für das Jahr 2021 konnte daher auf 0,6 Promille und damit auf einen der geringsten Beitragssätze in der Geschichte des PSVaG festgesetzt werden.

Im ersten Halbjahr 2022 blieb das Insolvenzgeschehen von den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine weitestgehend verschont und liegt unter den Werten des Vorjahres.

Für die weitere wirtschaftliche Entwicklung im zweiten Halbjahr können aufgrund der Spätfolgen der Corona-Pandemie, gestörter Lieferketten sowie des Kriegs in der Ukraine keine verlässlichen Prognosen abgegeben werden.

Absenkung des Höchstrechnungszinssatzes
Belastend wirkt sich demnach die Absenkung des Höchstrechnungszinssatzes aus. Diese Reduzierung führe zu einer Erhöhung der Beiträge an das Konsortium von Lebensversicherungsunternehmen für den PSVaG und einer Erhöhung der Rückstellung für gesicherte Anwartschaften aus neuen Insolvenzen.

Daneben bleibe das Marktumfeld für die Kapitalanlagen herausfordernd. Die seit Jahresbeginn steigenden Zinsen können demnach zu Abschreibungen auf die Kapitalanlagen führen. Nach aktuellem Kenntnisstand wird aber der im November festzusetzende Beitragssatz für 2022 voraussichtlich auch das langjährige Mittel von 2,7 Promille unterschreiten. Der PSVaG wird keinen Vorschuss erheben.

Neue Umwandlungsrichtlinie birgt Missbrauchsgefahren
Sorgen bereiten dem PSV zwei EU-Richtlinien bereiten dem PSV Probleme, weil sie dem Verein das Leben erschweren könnten. In der Mitgliederversammlung wurde auch die geplante Umsetzung der neuen Umwandlungsrichtlinie in nationales Recht angesprochen. Bei bestimmten Fällen von grenzüberschreitenden Umwandlungen sieht der PSVaG Gefahren für die betroffenen Versorgungsberechtigten und die Durchführung der gesetzlichen Insolvenzsicherung.

Insbesondere wenn kein Rechtsträger mehr in Deutschland verbleibt, kommen die Haftungsregelungen, die bei vergleichbaren nationalen Umwandlungsvorgängen Anwendung finden würden, nicht zum Tragen. Dies kann zu Missbrauch und schwierigen Rechtsverfolgungen in einem anderen europäischen Staat zu Lasten der Versorgungsberechtigten oder des PSVaG führen und würde damit zu Lasten der Solidargemeinschaft seiner Mitglieder gehen.

Es werde demnach in Zukunft eine Sitzverlegung ohne Liquidation möglich sein, eine entsprechende Versicherung wäre dann nicht mehr nötig. Trotz der Abwanderung der Betriebsrenten ins Ausland würde das Unternehmen noch dem Betriebsrentengesetz unterliegen und Beschäftigte könnten mit Berufung darauf klagen.

Der PSVaG sieht es kritisch, dass das gesamte Vermögen zur Deckung der bAV ins Ausland verlegt werden darf und dort dann den dortigen Bilanzierungs- und Liquidationsvorschriften unterliegt. Man befürchtet nun, dass eventuell nicht genug Rückstellungen gebildet werden. Wenn es zur Ausschüttung von Gewinnen komme, was wichtig für den Erhalt der Betriebsrenten wäre, könnten sich enttäuschte Mitarbeiter mangels Ansprechpartner hierzulande dann an den PSV wenden, so dass es  zu erhöhten Belastungen für die Vereinsmitglieder kommen könnte. (-el / www.bocquel-news.de)

 

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